hallo,
ich brauch mal hilfe:
gestern, montag, habe ich nach 5,5 jahren elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. ich hatte vorher einen ganztagsjob als abteilungsleitung. leider nur inoffiziell, da die abteilung zu klein war und so wurde es mir leider auch nicht ins zwischenzeugnis geschrieben. auch als ich damals sagte ich hätte ja schließlich mehr verdient, als ich "befördert" wurde, bekam ich die antwort, ich hätte ja nur soviel verdient wie mir als sachbearbeiterin zugestanden hätte. darüber bin ich mitlerweile hinweg!
wir hatten dann vor einiger zeit ein gespräch wegen dem wiedereinstieg. ich sagt, mir wäre egal wo sie mich hinstecken würden, ich kann aber eben nur halbtags. kein problem sagten sie, sie hätten was für mich. mit dem gehalt, das wäre dann das gleiche, nur natürlich die hälfte. wunderbar, dachte ich! gestern komme ich also hin und bekomme eine neue festsetzung mit weniger gehalt. ich wurde abgestuft! was soll das? darf das sein? ich hab natürlich mal wieder nichts schriftliches, von dem was wir vorher verabredet hatten. ich soll etwas anderes machen als vorher. das hat bisher jemand in ganztagsarbeit gemacht. außerdem soll ich vertretung für meine "alte" abteilung machen. zusätzlich! und das für weniger gehalt! hat jemand eine ahnung wie das mit wiedereinstieg und rechten ist?
ich danke euch,
lg, bine
rechte bzgl gehalt bei wiedereinstieg nach elternzeit
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Beitrag von bodi136 - 14.09.10 - 14:17 Uhr
Beitrag von kruemlschen - 14.09.10 - 14:39 Uhr
Hallo,
sei mir nicht böse, aber ich kann beim besten Willen nicht verstehen warum Du nicht VOR Arbeitsantritt auf einen schriftlichen Änderungsvertrag bestanden hast, vorallem wenn Du schon einmal solch eine Erfahrung gemacht hast, dass mündliche Absprachen einfach "vergessen"wurden!
Was Du jetzt tun kannst? Du kannst entweder DEINEN Arbeitsvertrag erfüllen der die 5,5 Jahre geruht hat, sprich Du stellst Dich Vollzeit wieder zur Verfügung für Deine alte Stelle die Dir freigehalten werden musste, oder Du nimmst das Angebot Deiner Firma auf eine Teilzeitstelle zu deren Bedingungen an (denn das ist keine Herabstufung, DU wolltest Deinen Vertrag ändern!).
Das sind IMHO Deine rechtlichen Möglichkeiten. Ob sich Dein AG noch auf etwas anderes einlässt musst Du eben verhandeln.
Gruß K
Beitrag von kati543 - 14.09.10 - 15:11 Uhr
Also dein Recht ist das gleiche Gehalt und ein vergleichbarer Arbeitsplatz mit den selben Arbeitszeiten. Alles andere ist Entgegenkommen des AG. Nimmst du das "Angebot" nicht an, musst du kündigen.
