Hallo zusammen,
wir machen uns im Moment recht viele Gedanken wie wir es nach der Elternzeit machen wollen.
Vermutlich nehme ich 1 Jahr EZ. Danach wollte ich wieder anfangen zu arbeiten. Wie sieht es allerdings aus wenn ich nicht sofort eine Stelle finde? Zu meinem alten AG kann ich leider nicht da mein Vertrag ausläuft. Kann ich mich dann arbeitslos melden?
Spielt es eine Rolle ob ich Voll- oder Teilzeit arbeiten will? Ich habe die letzten 10 Jahre komplett Vollzeit gerarbeitet, habe also vollen Anspruch.
Wie genau muss man denn da die Kinderbetreuung nachweisen können? Bei uns käme evtl. meine Mama oder meine Tante als Aufsicht in Frage. Wie läuft denn das ab? 
Und die andere Frage ist, wenn ich das EG auf 2 Jahre splitte kann ich ja im 2. Jahr soviel verdienen wie ich möchte ohne das es angerechnet wird richtig? Dann kann ich mich aber nicht arbeitslos melden oder?
Ganz schön kompliziert das ganze 
LG
Kerstin mit
Madita &
Leo *08.09.09+ und
12.SSW und Ida 22.SSW
Mal ne ganz blöde Frage...
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Beitrag von kerstini - 14.09.10 - 14:21 Uhr
Beitrag von arkti - 14.09.10 - 14:28 Uhr
Meldet man sich für Teilzeit arbeitslos bekommt man natürlich auch nur ALG1 für die Stunden die man sich zur Verfügung stellt.
Vorraussetzung für ALG1 ist natürlich eine gesicherte Kinderbetreuung.
Beitrag von kerstini - 14.09.10 - 14:32 Uhr
Ja das ist mir klar, aber wie muss ich das nachweisen? Oder muss ich es überhaupt nachweisen?
Im Prinzip wird es dem Arbeitsamt egal sein wer jetzt genau an welchem Tag die Kinderbetreuung überimmt oder? Das ist mir irgendwie ein Rätsel.
Beitrag von kruemlschen - 14.09.10 - 14:43 Uhr
Du musst das nicht nachweisen.
Du musst aber für die angegebene Zeit in der Du für Arbeit zur Verfügung stehst und für die Du dann ALG1 erhältst auch zur Verfügung stehen.
Beitrag von kerstini - 14.09.10 - 14:49 Uhr
Okay. Also muss ich nichts schriftlich nachweisen. Weil vielleicht bekomme ich auch einen Krippenplatz, das wäre dann noch praktischer.
Bin momentan im BV und freue mich schon wenn ich in 1 - 1,5 Jahren mal wieder rauskomme und zeigen kann was ich kann
Beitrag von kati543 - 14.09.10 - 14:48 Uhr
Bei mir war es damals so, dass ich nur nach der Kinderbetreuung gefragt wurde und ich habe gesagt, dass mein Mann Gleitarbeitszeit hat und von zu Hause arbeitet. Daher kann ein Teilzeitjob für mich machbar sein. Eine Mama oder eine Tante kann das natürlich auch machen. Du solltest dich allerdings darauf einstellen, dass das Amt solche Angaben gern testet.
Beitrag von kerstini - 14.09.10 - 14:58 Uhr
Das wäre ja kein Problem. Ich dachte nur ich muss da ne schriftliche Bestätigung von meiner Mum und meiner Tante abgeben.
Wie gesagt das ist ja bis jetzt auch nur hypothetisch. Möchte nur vorbereitet sein. Hab mich beim JuA auch gerade nochmal über Kinderkrippen informiert.
Danke dir!
Beitrag von brynlie - 14.09.10 - 16:45 Uhr
Hallo,
also aus Erfahrung heraus kann ich sagen, dass Du Dich am Besten ziemlich schnell arbeitssuchend meldest. Damit setzt Du ein Signal und bekommst auch einen Ansprechpartner zugeordnet. Und ich würde Dir auch zeitiges Suchen ans Herz legen. Aller anderslautenden Beteuerungen zum Trotz wartet das Arbeitsleben nicht wirklich auf Mehrfachmütter, egal wie qualifiziert.
Den Nachweis einer Kinderbetreuung habe ich nie geführt. Ich habe mich auf den Standpunkt gestellt, dass ich Vollzeitbetreuung zweigleisig (Krippe und Tagesmutter) suche, evtl. auch die Großmütter einspringen können und dass sich da von heute auf morgen etwas ändern kann. Das ist absolut ausreichend.
LG,
brynlie
Beitrag von kerstini - 14.09.10 - 20:34 Uhr
Naja aber ich bin ja keine Mehrfachmutter und jetzt nach nem Arbeitsplatz zu suchen den ich erst in knapp 1,5 Jahren antreten kann ist ja auch nicht gerade effektiv.
Mal schaun was uns die Zukunft so bringt.
Danke dir.
Kerstin mit
Madita &
Leo *08.09.09+ und
12.SSW und Ida 22.SSW
