Hallo!
Ich wollte mich erkundigen für eine Bekannte.
Sie wohnt mit ihren beiden Kindern in einer 77qm Wohnung. Die Wohnung ist 5qm größer als für 3 Personen vorgesehen sind, und sie ist 35,-€ monatlich über dem Limit was das ALG2-Amt als Bedarf angibt.
Kann das Amt verlangen dass sie mit den Kindern in eine kleinere Wohnung zieht? Auch bei einer geringen Überschreitung der Wohnungsgröße.
Oder könnt ihr mir eine Internet Seite nennen wo man gute Info´s finden kann?
Danke im Vorraus
Grüße Biene
ALG2 Bezug- kann das Amt auf einen Umzug bestehen?
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Beitrag von liebesbienchen - 14.09.10 - 15:24 Uhr
Beitrag von manavgat - 14.09.10 - 15:43 Uhr
Das Ding hat 2 Seiten.
1. wäre ein Umzug vermutlich wirtschaftlich unsinnig und somit hätte sie gute Chancen, wenn sie dem Bescheid! innerhalb der Frist widerspricht mit genau dieser Begründung.
2. Grundsätzlich kann sie aber auch die 35 Euro von ihrem Regelsatz bestreiten. Das würde ich aber erst tun, wenn der Widerspruch scheitert.
Hilfe und Info hierzu gibt es bei:
www.tacheles-sozialhilfe.de
Die meisten Mietobergrenzen sind völlig willkürlich gesetzt und am Markt und den vorhandenen Wohnungen völlig vorbei. Daher bestehen gute Chancen mit einem Widerspruch durch zu kommen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von liebesbienchen - 14.09.10 - 15:50 Uhr
Danke für Deine Antwort.
Hatte ja schon gegoogelt aber diese Internet Seite noch nicht gefunden. Prima. ![]()
