Überstunden, wie sieht das rechtlich aus??

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Beitrag von luje - 14.09.10 - 17:08 Uhr

Hallo.

Folgende Situation:

Unser Geschäftsjahr endet zum 30.09.2010. Die Ansage der Geschäftsführung lautet, dass man bis dahin unter 20 Überstunden sein soll.

Ich hatte kräftig abgebaut und war somit Anfang Sep bei 11 Plusstunden.

Nun ist meine Kollegin erkrankt, relativ langfristig, sie wird diesen Monat wohl nicht wiederkommen. Weil ich die einzige in der Abteilung bin, die sie komplett vertreten kann, häufen sich nun meine Stunden und ich bin heute schon bei über 20.

Bis Ende September werde ich irgendwo zwischen 35 und 40 Plusstunden liegen.
Nun ist die Ansage die, dass alles, was über 20 Stunden geht, verfällt.

Letztes Jahr habe ich dadurch bereits 8 Stunden verloren, die mir aber mehr oder weniger egal waren.

Aber 20 Stunden möchte ich ungern verfallen lassen.

Gibt es eine gesetzliche Regelung, an die ich mich "klammern" kann, wenn ich bei meinem Chef um eine Ausnahmeregelung bitte??

Im Netz hab ich leider nichts dazu gefunden.

Danke!! L.

Beitrag von traumkinder - 14.09.10 - 17:38 Uhr

pech gehabt, wenn in deinem arbeitsvertrag dazu nix geregelt ist!!

ansonsten ab zum anwalt!

Beitrag von luje - 14.09.10 - 18:05 Uhr

In meinem Arbeitsvertrag steht aber auch nichts davon, dass alles über 20 Std verfällt.

Und zum Anwalt will ich nicht, ich möchte nur wissen, ob ich mich beim Gespräch auf eine rechtliche Grundlage stützen kann

Beitrag von traumkinder - 14.09.10 - 18:11 Uhr

steht in deinem arbeitsvertrag denn das du überstunden abbummeln oder ausgezahlt bekommst???


in meinem steht: überstunden sind mit dem gehalt abgegolten

Beitrag von keks2381 - 14.09.10 - 18:35 Uhr

Muß meines wissens nach nicht unbedingt im Arbeitsvertrag stehen, manchmal gibt es darüber auch einfach Betriebsvereinbarungen.

Aber ich denke auch, das in gewissen Ausnahmefällen, so wie in deinem, immer auch mal Sonderregelungen getroffen werden können. Rede einfach mal mit deinem Vorgesetzten.

LG
Karin

Beitrag von manavgat - 14.09.10 - 18:47 Uhr

Also, ich rate schon zu einer Anwältin, wenn es denn notwendig ist.

Aber das hier ist doch Kinderkacke. Das kann man doch so regeln.

Gruß

Manavgat

Beitrag von manavgat - 14.09.10 - 18:46 Uhr

Schriftlich an die zuständige Stelle wenden.

Text: Ihre Anordnung vom xy, meine Plusstunden zur Zeit Anzahl. Sie möchten dass ich Person sowienoch von bis vertrete. Ich würde das gerne tun, stehe jedoch nur zur Verfügung, wenn Sie mir schriflich bestätigen, dass diese Stunden nicht verfallen und entweder bis zum Datum abgefeiert werden können oder vergütet werden.

und gut ist.

Gruß

Manavgat

Beitrag von nakiki - 14.09.10 - 19:11 Uhr

Genauso würde ich es auch machen.

Gruß nakiki

Beitrag von nobility - 14.09.10 - 20:19 Uhr

Hallo,

wenn in deiner Firma Personelle Ausfälle auftreten, sind Vertretungen durch andere Mitarbeiterinnen nötig. Diese bauen dadurch Überstunden auf, und es entstehen personelle Engpässe, wenn die Mitarbeiterinnen ihre Überstunden wieder ausgleichen müssen. Je strenger du die Überstundenregelung innerhalb deiner Firma festlegst, desto mehr läufst du Gefahr, Abläufe in deiner Firma zu behindern, etwa wenn eine Mitarbeiterin keine Vertretung mehr übernehmen darf, weil ihre erlaubte Stundenquote sonst überschritten wird. Das hat dein Chef wohl wohl etwas zu kurzsichtig nicht bedacht. An Alternativen wie ein sogenanntes Ampelkonto ( Grün-weniger Stunden, Gelb-ausgeglichene Stunden, Rot- viele Überstunden ) bzw. Überstundenkonto hat er auch nicht angeboten. Anweisungen geben ohne Erklärung. Das Personal sich selbst zu überlassen und zu zwingen sich selbst über die Einhaltung zu orientieren. Ich würde die Anweisung konsequent einhalten. Soll sich die Geschäftsführung Gedanken machen wo sie das Ersatzpersonal herholt. Tolle Firma, tolle Geschäftsführung.

Beitrag von sassi31 - 15.09.10 - 00:05 Uhr

Hallo,

ich würde den Vorgesetzten ansprechen, wie das mit den Überstunden aussieht, die du machen musst, um die kranke Kollegin zu vertreten. Sagt er, die verfallen nach dem 30.09., dann würde ich nur meine normalen Stunden abarbeiten und die Arbeit der kranken Kollegin liegen lassen. Muss das halt ein anderer machen, wenn du es nicht schaffst und keine weiteren Überstunden ansammeln darfst.

Darfst du aufgrund der aktuellen Situation doch Überstunden ansammeln, dann lass dir das auf jeden Fall schriftlich geben. Im Nachhinein erinnert sich sonst womöglich keiner mehr an die Absprache.

Gruß
Sassi