alg 1 ..ich arbeite aber mehr als 14.9 std? Was jetzt?

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Beitrag von sweetangel07 - 14.09.10 - 20:37 Uhr

Hallo

Und schon wieder muss ich euch um Rat fragen.
Kurz zur Vorgeschichte:
Seit anfang vom meinem 3.ten Jahr Elternzeit habe ich alg 2 bekommen. meine elternzeit war 20.3.2010 beendet...danach hab ich weiterhin alg 2 bekommen.

Vor einpaar Wochen, wurde durch Zufall gesehen (bei der arge) dass mir doch nach der Elternzeit (also ab 21.3.2010) alg 1 zusteht.(bevor ich schwanger wurde habe ich knapp 5 Jahre durchgehend gearbeitet inkl. Lehrzeit)
Alles schön und gut.

Doch jetzt hab ich seit ende august eine Arbeit gefunden 15std/woche.
War heut bei der frau die für alg 1 zuständig ist. die sagte mir, wenn mein alg 1 bewilligt wird (ist noch nicht durch), dann hab ich ein Problem. Weil ich beim alg 1 nur 14.9 std zusätzlich arbeiten darf...aber ich arbeite ja mehr.
Ich hab die gute Frau dann gefragt, was dann passiert wenn ich mehr arbeite als 14,9 std...sie sagte, dann hab ich n problem und muss dass mit dem arbeitgeber klären.????

Ich versteh dass nicht. Soll (falls mein alg 1 bewilligt wird) ich meine Arbeit jetzt wegen dem alg 1 aufgeben. Zumal ich weiss dass ich eh mehr als 15std/woche arbeite (überstunden bekomme ich ausgezahlt)

Ich hatte dann vorgeschlagen, dass mit dem alg 1 zu lassen, doch die Frau sagte mir, dass ich den Bewilligungsbescheid..oder auch nicht-Bewilligungsbescheid für mein ergänzendes alg 2 brauche, ansonsten krieg ich garnix mehr.

Zumal ist es ja den ihre Schuld, denn diese hätten mich schon vor Ende der Elternzeit drauf aufmerksam machen können, das mit alg 1 zusteht...

Was mache ich denn jetzt?
Ich möchte die Arbeit behalten und bin auch über jede Überstunde froh, weils einfach bissle mehr Geld ist.
Und jetzt kommt die daher und macht mir n Strich durch die Rechnung.

Ich hoffe, man versteht mich so halbwegs.

lg

Beitrag von arkti - 14.09.10 - 20:43 Uhr

Wenn du mehr als 15 Stunden die Woche arbeitest bist du halt nicht arbeitslos.

Beitrag von sweetangel07 - 14.09.10 - 20:45 Uhr

Ja, das verstehe ich.

Aber warum hat die Frau gesagt, dass ich dann ein Problem habe?
Ich meine, es ist doch toll, wenn ich nicht mehr arbeitslos bin!?

Beitrag von arkti - 14.09.10 - 20:49 Uhr

Bei ALG1 darf man halt nur 14,9 Stunden arbeiten ansonsten hat man keinen Anspruch auf ALG1.

Beitrag von goldtaube - 14.09.10 - 21:00 Uhr

Du hast kein Problem.

Du arbeitest und hast einen Job in dem du mehr 14,9 Stunden pro Woche arbeitest. Aus diesem Grund hast du keinen Anspruch auf ALG 1 und das muss dir die Dame von der Arbeitsagentur bescheinigen. Damit gehst du zur ARGE und bekommst, sofern du Anspruch hast, weiter ALG II.

Beitrag von sweetangel07 - 14.09.10 - 21:05 Uhr

Ok, danke für deine Antwort.:-)

Ich hatte gedacht mit "probleme" meint sie, dass ich irgendwelche Strafen bekomme, da ich ja mehr als 14.9 stunden arbeite.

LG

Beitrag von goldtaube - 14.09.10 - 22:53 Uhr

Nein, du kannst nicht bestraft werden, weil du arbeitest und deswegen kein ALG I bekommen kannst. Und ein Problem an sich ist es auch nur fürs ALG I, weil du es deswegen nicht bekommen kannst. Mehr nicht.

Beitrag von zwillinge2005 - 15.09.10 - 08:54 Uhr

Hallo,

da Du arbeitest bist Du nicht arbeitslos, oder? Folglich bekommst Du kein ALGI. Oder ist es keine versicherungspflichtige Tätigkeit? Bekommst Du nur ergänzendes ALGII?

Wenn es keine versicherungspflichtige Tätigkeit ist, könnte es vielleicht dch sein, dass sich da was ändern müsste. Wenn Du wirklich aus der Bedürftigkeit herauswillst (und das ist Deine Pflicht) soll eine Tätigkeit möglichst dazuführen . Also mit dem Arbeitgeber sprechen.

LG, Andrea