Hallo,
ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag (40 h/Woche), der während der Elternzeit geruht hat. Da die Anspruchsvoraussetzungen für die Teilzeit vorliegen, habe ich mit meinem AG vereinbart, nach der Elternzeit an 4 Tagen 20 Stunden zu arbeiten.
Der mir vorliegende Vertrag (noch nicht unterschrieben) sieht nun eine Befristung der Teilzeit auf 2 Jahre vor; danach gelten wieder die Bedingungen des alten Vertrages (40 h/Woche). Darf mein AG die Teilzeit zeitlich befristen oder geht das aufgrund des unbefristeten vorherigen Vertrags nicht? Habt Ihr dazu Paragrafen?
Vielen Dank und viele Grüße
Teilzeit nach Elternzeit - Befristung durch AG möglich?
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Beitrag von pamplusche - 14.09.10 - 20:48 Uhr
Beitrag von kati543 - 14.09.10 - 20:59 Uhr
Dein AG bietet dir keinen eigentlichen Teilzeitvertrag im Sinne einer Vertragsänderung an, sondern er bietet dir an, deinen Vollzeitjob noch 2 Jahre ruhen zu lassen und in dieser Zeit einen Teilzeitjob wahrzunehmen. Das hat nichts mit den Möglichkeiten des BEEG zu tun.
Beitrag von pamplusche - 14.09.10 - 21:12 Uhr
Richtig, aber ich habe nur 1 Jahr Elternzeit beantragt und auch genehmigt bekommen.
Deshalb handelt sich um eine Teilzeitarbeit im Sinne des TzBfG. Meine Frage ist, ob er hier die Teilzeit befristen darf oder nicht.
Beitrag von kati543 - 14.09.10 - 22:10 Uhr
Ja, darf er. Er muß es dir ja noch nicht einmal anbieten.
Beitrag von kerstini - 14.09.10 - 21:09 Uhr
Der Teilzeitjob ist sowieso reines entgegenkommen von deinem Chef!
Er müsste dir keine andere Stelle anbieten. Somit ruht dein eigentlicher Vertrag einfach in dieser Zeit.
Kerstin mit
Madita &
Leo *08.09.09+ und
12.SSW und Ida 22.SSW
Beitrag von pamplusche - 14.09.10 - 21:14 Uhr
Nach § 8 TzBfG habe ich Anspruch auf eine Teilzeitstelle (die nichts mit der Elternzeit zu tun hat) - somit ist das nicht nur Entgegenkommen des AG.
Ich würde hier gern wissen, ob der diese Teilzeit auf eine bestimmte Zeit befristen darf.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 14.09.10 - 21:16 Uhr
Hallo
Also bei uns darf er das. 2 mal 2 JAhre. Dann mus ich mich entscheiden, ob ich bei der Teilzeitstelle bleibe oder wieder voll komme.
Bianca
Beitrag von pamplusche - 14.09.10 - 21:18 Uhr
Danke für Deine Antwort.
Kann der AG dann nach der Befristung auch auf der Vollzeit bestehen oder hab ich die Möglichkeit, noch mal Teilzeit zu beantragen?
Beitrag von zwiebelchen1977 - 14.09.10 - 21:20 Uhr
Kommt darauf an, wie die Befristung festgelegt ist, Ich muss mich nach 4 Jahren entscheiden, o ich weider voll will oder nicht. Wenn nicht, sind meine Stunden wegm für immer.
Bianca
Beitrag von pamplusche - 14.09.10 - 21:24 Uhr
Ok, ich werde wohl noch mal mit meinem Chef über die Sache sprechen und am besten alles schriftlich festhalten ;)
Danke Dir!
Beitrag von christinaf - 14.09.10 - 22:20 Uhr
Hallo,
nur mal so. Wenn du deine Teilzeit nicht befristest, dann gilt diese entgültig. Das heißt du hast Vollzeit mehr. Dann itrgendwann wieder aufzustocken könnte schwierig werden. Daher ist es generell besser die Teilzeit zu befristen und diese wiederrum zu verlängern wenn du sie noch benötigst.
lg
Beitrag von manavgat - 15.09.10 - 10:51 Uhr
Ich persönlich finde das gar nicht schlecht.
Oder willst Du bis zur Rente nur teilzeit arbeiten?
Gruß
Manavgat
