Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann einer weiterhelfen...
Ich möchte Handwerkerrechnungen in meiner Steuer angeben, jetzt weiß ich nicht, ob ich den Betrag mit MWST eintragen soll oder netto?
Dann noch zu den Kosten der Kinderbetreuung: Gibt man nur den Betrag an, den man an die Stadt zahlt für den Kindergarten oder gelten auch die Essenskosten?
Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte!
Vielen Dank vorab.
Gruss
Arnissa
Steuerfrage wg Handwerkerrechnung
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Beitrag von arnissa80 - 15.09.10 - 09:20 Uhr
Beitrag von heikeundleon - 15.09.10 - 09:43 Uhr
Hallo,
bei meiner Steuererklärung habe ich für die Handwerkerrechnungen jeweils den Bruttobetrag angegeben, und es wurde nicht bemängelt; Kinderbereuung ohne Essen.
Gruß
Heike
Beitrag von snake1379 - 15.09.10 - 19:32 Uhr
hallo,
ich meld mich nur kurz zu wort wegen der kinderbetreuungskosten. mir wurde für die steuererklärung damals 2008 erklärt, dass ich die essenskosten auch mit angeben kann, wenn diese über den kindergarten laufen, sprich, es gibt keine rechnungsstellung über den lieferdienst sondern der kiga bucht die essenskosten direkt ab.
wurde mir auch nicht rausgestrichen bei der steuer 2008... die 2009er ist noch beim finanzamt, aber auch dort hab ichs mit reingenommen.
lg marina
