Schmerzensgeldanspruch als Opfer einer Straftat - Zahlungsunfähigkeit?

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Beitrag von schmerle123 - 15.09.10 - 11:41 Uhr

Hallo,

ich habe heute mal eine ganz spezielle Frage.

Folgender Fall: Frau wird Opfer eines Vergewaltigers. Dieser wird in erster Instanz zu 2 Jahren und 3 Monaten Haft, sowie zu einer Zahlung von 6000 Euro nebst Zinsen verurteilt. Angeklagter legt Berufung ein, wird im Berufungsverfahren erneut verurteilt, die Strafe und Zahlung fällt höher aus.

Nun hat der Verurteilte ein Privates Insolvenzverfahren laufen, steht auch seinen Kindern gegenüber im Zahlungsrückstand. Straftaten sind aber generell vom privaten Insolvenzverfahren ausgeschlossen (Anwaltsauskunft). Wenn der Verurteilte zahlungsunfähig ist, gibt es dann in Deutschland eine Institution, die quasi in Vorkasse den Opfern gegenüber triit und der Verurteilte steht dann diesen in der Schuld. Oder hat man dann ganz einfach Pech gehabt - was meiner Meinung nach ja nicht angehen kann, denn das Trauma, welches erlitten wurde, ist sehr umfangreich.

Kennt sich hier wer sicher mit diesem Thema aus? Oder hat selbst die Erfahrung gemacht, wie so etwas abläuft?

Gerne auch vertraulich über PN, wenn nicht öffentlich drüber gesprochen werden mag.

Lg Melle

Beitrag von sonne.hannover - 15.09.10 - 11:58 Uhr

man hat Pech gehabt, so etwas gibt es nicht. Aber, dass die Forderung nicht in die Insolvenzmasse fällt, ist doch schon einmal gut. Somit bleibt sie bestehen und ist nicht nach 6 Jahren verschwunden.

Beitrag von sternschnuppe215 - 15.09.10 - 12:37 Uhr

... wende Dich mit dem Anliegen mal an den "weißen Ring"

Beitrag von schmerle123 - 15.09.10 - 13:42 Uhr

hmm, das habe ich bereits, doch die wussten keine antwort. ich weiß, klingt komisch, aber ist tatsächlich so! #aerger

Beitrag von mylife35 - 15.09.10 - 14:29 Uhr

Kann ich schlecht glauben, dahingehend sind die MA eigentlich ausreichend geschult

Beitrag von lisasimpson - 15.09.10 - 13:03 Uhr

ich würde auch zu einer beratung durch den weißen ring raten.
ansonsten bedeutet es eben, daß der geschädigte seinen Anspruch auf das geld nicht verliert- evtl. platzt auch das Insolvenzverfahren deshalb (?)

lisasimpson

Beitrag von mylife35 - 15.09.10 - 14:28 Uhr

Der WR wird ganz sicher nicht die "Vorleistung" treten, wenn er dieses tun würde, wäre er sehr schnell in der Bedrängnis, dies dann bei allen Opfern tun zu müssen, was finanziell als Verein nicht möglich ist.

Hast die Frau Leistungen nach dem OEG beantragt bzw. wurde sie darüber aufgeklärt?

Ich arbeite seit Jahren beim WR und erlebe sehr oft Opfer, die Jahre oder Jahrzehnte hinter diesem Geld hinterherlaufen, leider oftmals vergebens, mittlerweile warne ich sogar Opfer davor, sich auf dieses Geld zu versteifen, in den seltensten Fällen sind Täter zahlungsfähig.

Das Trauma, welches sie erlitten hat, sollte therapeutisch bearbeitet werden, darüber hilft kein Schadensersatz weg, solche Traumatherapien allerdings können über das OEG anerkannt und übernommen werden.

LG mylife

Beitrag von schmerle123 - 15.09.10 - 14:54 Uhr

Kann man schlecht glauben, ja. Zumindest wusste die Betreuerin vom WR keine Antwort darauf. Und natürlich, wenn der Verein dieses bei allen Opfern täte, würde es ganz klar den Rahmen sprengen.

Das Trauma wird seit dem Vorfall bis heute therapeutisch behandelt, sowohl medikamentös als auch in Gesprächen.

Ja beim Land für soziale Dienste (OEG) ist die Frau schon gemeldet, selbstverständlich sind dort solche Leistungen (Schmerzensgelder etc.) nicht angedacht (würde auch bei denen den Rahmen sprengen).

Nein ein Schadensersatz wird nie über ein solches Trauma hinweg helfen, es interessiert mich eben nur, was in solch einem Falle passiert, wenn der Täter einfach nicht zahlt (zahlen kann).

Lg Melle

Beitrag von mylife35 - 15.09.10 - 15:07 Uhr

Nein für Schmerzensgelder ist das OEG nicht gedacht, wohl aber für viele nützliche Dinge in Zusammenhang mit einer Straftat, viele Krankenkassen zahlen heute keine alternativen Therapien, obwohl dies teilweise erfolgreicher ist als konventionell, dort haben wir z.B. für Trauma-Opfer spezielle Reha-Kuren beantragt und bekommen, die wirklich viel gebracht haben.

So hart es klingt, das Geld wird sie nicht heilen und sie sollte sich auch möglichst nicht ständig damit auseinandersetzen, einem guten Anwalt übergeben, der kümmert sich ggf. auch um Vollstreckungsversuche etc..

Ich hatte neulich ein interessantes Gespräch mit einem Richter, der sagte sinngemäß zu mir, daß das Verhängen von Geldauflagen (Strafgelder etc.) heute nicht mehr wirklich viel bringt, da kaum noch ein Täter wirklich zahlen kann, ist zwar ne andere Schiene im Justizapparat, aber letzten Endes stimmt es doch.

LG mylife

Beitrag von manavgat - 15.09.10 - 14:31 Uhr

Sie hat die Möglichkeit staatliche Gelder zu bekommen.

Hier berät www.weisser-ring.de


Gruß

Manavgat

Beitrag von schmerle123 - 15.09.10 - 14:56 Uhr

Danke, ich werde mich einfach bei denen in der Geschäftsstelle nochmal informieren, obwohl (wie ich eben schon auf einen anderen Beitrag schrieb, es ja tatsächlich so ist, dass nicht der WR dafür in Kraft tritt). Sicher sind das dann andere Gelder, von denen du sprichst!

Lg Melle

Beitrag von mylife35 - 15.09.10 - 15:09 Uhr

Der WR kann in bestimmten BEGRÜNDETEN Fällen auch mit Geldmitteln helfen, aber wir gesagt keine Schadensersatz o.ä.

Ein Gang in die GS oder per Telefon lohnt aber sicherlich.

Viel Gück!

Beitrag von sternschnuppe215 - 15.09.10 - 15:30 Uhr

... da war sie doch schon!!

siehe oben

Beitrag von manavgat - 15.09.10 - 15:46 Uhr

sie war dort, um Geld zu bekommen.

Ich habe sie hingeschickt, zwecks Beratung staatliches Schmerzensgeld.

Gruß

manavgat