Hilfe! Mutterschaftsgeld_Bundesversicherungsamt_KK_AG Hilfe!

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Beitrag von michaela82 - 15.09.10 - 12:09 Uhr

Hallo Ihr Lieben!

Ich brauche unbedingt Hilfe, da ich jetzt total verwirrt bin!
Jeder sagt was anders!! Also schreibe ich Euch jetzt einfach
mal meine Situation.

Geburt der 1. Tochter 06.05.2007
Erziehungsurlaub bis 05.05.2010

Schwanger mit 2. Kind
Mutterschutz fängt am 28.06.2010 an

Mein Arbeitgeber gibt mir für den festgelegten Zeitraum
vom 06.05. bis 27.06. unbezahlten Urlaub. Nach der
Geburt habe ich wieder 3 Jahre Erziehungsurlaub.

Da ich länger als 1 Monat unbezahlten Urlaub hatte, wurde
ich bei der Krankenkasse abgemeldet und bin seit 06.06.2010
bei meinem Mann in der Familienversicherung.

So, jetzt kommts...
Laut Arbeitgeber und Krankenkasse habe ich keinen Anspruch auf
Mutterschaftsgeld, da ich abgemeldet wurde.

Da ich in einem Arbeitsverhältnis stehe und freiwillig versichert bin
hätte ich Anspruch auf die 210 Euro vom Bundesversicherungsamt.
Aber bei dem Gespräch mit eben diesem Amt wurde mir mitgeteilt,
dass mein Arbeitgeber mich zum 28.06.2010 wieder bei der KK als
Pflichtversicherte anmelden hätte müssen, da der unbezahlte Urlaub
endete und die Mutterschutzfrist anfing! Daher hätte ich vollen Anspruch
auf die Zahlung der Krankenkasse und des Arbeitgebers.
Berechnungsgrundlage wäre mein Verdienst der letzten 3 bezahlten
Monate (vor der Geburt meiner 1. Tochter).

Naja, ich kenn mich jetzt garnicht mehr aus!
Hoffe es kann mir irgendwer was dazu sagen, da mein
Sachbearbeiter in Urlaub ist und ich auf Kohlen sitze!
HILFE!!

Liebe Grüße
Michaela
#kratz

Beitrag von susannea - 15.09.10 - 12:28 Uhr

DAs Bundesversicehurngsamt hat Recht. Wenn dein Vertrag läuft und du keinen unbezahlten Urlaub mehr hast sondern Mutterschutz, dann hast du Anspruch auf dein volles Gehalt.

Das dann in Form von Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuß.
Frage dienen Ag, wie er sich das vorstellt, dass er dich abgemeldet hat.

Ehrlich gesagt hätet ich sowas aber alles vorher geklärt und versucht erstmal einene Teil der Zeit mit deinem Urlaub abzudecken, dann wärst du auch nicht über einen Monat gekommen! Dir stehen ja auf 7/12 des Jahresurlaubes. Das müssen ja mindestens 2 Wochen sein.

Nun wirds aber für so etwas wohl zu spät sein.

Also schließe dich mit deinem AG kurz, denn der hat auch Mist gemacht und guckt, wie ihr das regeln könnt!

Beitrag von michaela82 - 15.09.10 - 13:03 Uhr

Das mit dem Mutterschaftsgeld dachte ich mir schon.... was das
Bundesversicherungsamt sagte, klingt logisch!!
Aber mein AG meint, es wäre alles korrekt gelaufen!

Ich hab mich einfach darauf verlassen, was AG und KK mir vor
dem ganzen mitgeteilt haben. Die meinten das machen wir so
und nicht anders... KK teilte mir auf Nachfrage auch mit, dass
alles stimmt und ich keinen Anspruch habe!

An den Urlaub hab ich ehrlich gesagt garnicht gedacht!! :-[
Denn es wären es 8/12 (Mai bis Dez)... 20 Tage, 4 Wochen!
Dann hätte ich nur 2 Wochen unbezahlten Urlaub gehabt.
Grrr... das hat mir keiner gesagt. Hab mich zu sehr darauf
verlassen! Mist!

Wenn der Sachbearbeiter wieder aus dem Urlaub kommt,
muss ich das unbedingt abklären!
Kann ich das irgendwo nachlesen, um es schwarz auf weiss zu haben?!

Beitrag von susannea - 15.09.10 - 13:06 Uhr

WAs willst du da nachlesen, du gehst zu KK und zeigst denen deinen Arbeitsvertrag, damit musst du angemeldet sein!
HAst du das mit dem AG schriftlich gemacht, dann guck bis wann er unbezahlten Urlaub drinstehen hat, das nimmst du auch mit!

Dann hast du alles schwarz auf weiß.

Ich würde wohl nicht auf den Bearbeiter warten sondern Vertreter und Vorgesetzen in die Spur bringen!

Beitrag von michaela82 - 15.09.10 - 14:14 Uhr

Den Vertrag such ich mir später gleich raus!
Und werde prüfen was bei unbezahltem Urlaub steht!

Aber ich hab grad das gefunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html
Hätte also für die Mutterschutzzeit Urlaubsanspruch
(wären 4 Monate, also 10 Tage). Damit hätt ich trotzdem
knapp über 4 Wochen unbezahlten Urlaub. Also das stimmt!
Müsste ich aber dann ausbezahlt bekommen!

Vielen Dank für die Infos!

Der Chef hat ehrlich gesagt nicht so viel Ahnung und fragt
immer bei den Sachbearbeitern nach!#gruebel

Beitrag von susannea - 15.09.10 - 14:18 Uhr

Du hast das nicht richtig verstanden, was du da gefunden hast, denn du hast Urlaubsanspruch vom 6.5.2010 bis zum Ende des Mutterschutzes (müßte im November sein), also wie schon geschrieben 7/12, das müssen über 2 Wochen sein (10 Tage sind doch auch schon 2 Wochen!) und somit sinds weniger als 1 Monat unbezahlten Urlaub!