Hallo Mädels!
Wir haben vor 4 Wochen unsere kleine Matilda zur Welt gebracht
Jetzt wollt ich mal fragen wie das ist mit der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte ist:
Vor der Geburt habe ich besser verdient als mein Mann und war auch in der besseren Steuerklasse (sind verheiratet). Jetzt wollen wir ab November die Steuerklasse wechseln weil ich für 15 Monate bei der Kleinen bleibe.
- Kann man einfach unterm Jahr die Klasse wechseln?
- Und macht es dann Sinn, dass die Kleine voll auf der Karte von meinem Mann eingeschrieben wird, oder? Denn wenn ich zu Hause bin ist sein Gehalt höher als meine 1800 Euro Elterngeld..
-Wann teilt man denn das Kind mit je 0,5 auf?
Vielen Dank für Eure Antworten!!!
Liebe Grüße,
Zimtsternchen!
Kind auf Lohnsteuerkarte - wie verteilen?
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Beitrag von zimtsternchen2010 - 15.09.10 - 12:39 Uhr
Beitrag von eisbaer.baby - 15.09.10 - 12:41 Uhr
also mir wurde bei der Eintragung der Kinder erklärt, dass man die Kinder immer mit 0,5 aufteilen muss. die möglichkeit, das kind voll auf eine der beiden karten zu nehmen, gab es wohl früher mal aber jetzt nicht mehr...
ob es stimmt????? keine ahnung!!!!! aber ich hab die info sowohl vom finanzamt als auch von unserer gemeinde, die die eintragungen auf den lst-karten vornimmt bekommen.
lg bianca
Beitrag von zwiebelchen1977 - 15.09.10 - 12:54 Uhr
Hallo
Doch das geht noch. Mein Mann hat unseren Sohn voll auf der Karte. bei Stk 3.
Bianca
Beitrag von susannea - 15.09.10 - 12:57 Uhr
DAs stimm tnicht. Das gibts nur bei unverheirateten nicht mehr. Bei verheirateten kannst du dir das aber nicht aussuchen!
Beitrag von miau2 - 15.09.10 - 12:59 Uhr
Hi,
lass mich raten: du hast
a) keinen Ehemann sondern einen unverheirateten Partner
oder
b) die "Beratung" von ahnungslosen Menschen bekommen.
Was du schreibst ist schon richtig - bei unverheiratet zusammenlebenden Eltern.
Die TE schrieb von ihrem "Mann" - das interpretiere ich als Ehemann, vor allem, da sie ja bisher auch schon die Wahl der Steuerklassen hatten, und das hätte sie unverheiratet nicht gehabt.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von eisbaer.baby - 15.09.10 - 20:55 Uhr
hallo!
da habt ihr recht - wir sind nicht verheiratet!
hab ich nicht bedacht, dass es da auch nochmal unterschiede geben kann 
lg bianca
Beitrag von king.with.deckchair - 15.09.10 - 21:57 Uhr
"aber ich hab die info sowohl vom finanzamt als auch von unserer gemeinde, die die eintragungen auf den lst-karten vornimmt bekommen."
Ahja. Gleich zwei FACHKUNDIGE Stellen geben dir die gleiche Auskunft und musst mit zig "!" und "?" "ob es stimmt????? keine ahnung!!!!!" posten?!
Beitrag von king.with.deckchair - 15.09.10 - 21:58 Uhr
Nachtrag: Ich gehe im Übrigen davon aus, dass du sowohl die Frage als auch die Auskunft, die du erhalten hast, nicht verstanden hast.
Beitrag von eisbaer.baby - 16.09.10 - 09:16 Uhr
häää?
wie beschränkt bist du denn?
ich habe sowohl die frage als auch meine antwort verstanden, wusste jedoch nicht, dass es bei der kinder-aufteilung unterschiede gibt zwischen verheirateten und nicht verheirateten paaren.
du hast ja wohl echt ein rad ab!
Beitrag von miau2 - 15.09.10 - 12:56 Uhr
Hi,
mit "bessere Steuerklasse" meinst du vermutlich die Klassen III und V.
Soweit ich weiß kann man einmal im Jahr wechseln. Natürlich solltet ihr rechtzeitig ausrechnen, ob es dann durch den Progressionsvorbehalt vom EG zu einer Nachzahlung kommt.
Wenn er die III ("bessere") und du die V ("schlechtere") Lohnsteuerklasse wählst sind alle Freibeträge (auch deiner) automatisch auf seiner Karte. Dadurch wird es ja überhaupt erst die "bessere".
Sinn macht es m.E. nach schon, wenn es für einen längeren Zeitraum einen Alleinverdiener gibt. Warum Geld zinslos an den Staat verleihen, um es dann irgendwann Monate nach Abgabe der Steuererklärung wiederzubekommen?
Aber wie schon gesagt - ihr solltet Euch rechtzeitig ausrechnen, ob es evtl. zu einer Nachzahlung kommt. Ob das eure Steuerklassenwahl beeinflusst oder nicht ist dann Eure Entscheidung.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von zimtsternchen2010 - 15.09.10 - 13:05 Uhr
vielen dank erst mal für deine antwort!! wie kann ich mir das denn ausrechnen ob es zu einer nachzahlung kommen würde?
Beitrag von miau2 - 15.09.10 - 13:20 Uhr
Indem du eure Daten in ein Steuerprogramm eingibst...kommt ja nicht darauf an, das auf den Cent genau auszurechnen.
Letztendlich ist es egal, welche Klassen ihr wählt, da ihr als Steuerlast in allen möglichen Fällen das gleiche rausbekommt.
Der einzige Unterschied ist der Zeitpunkt, wann man eben mehr oder weniger zahlt.
Wenn man III/V wählt, zahlt man weniger voraus - und evtl. nach. Wenn man IV/IV wählt, zahlt man mehr voraus - und weniger nach bzw. es gibt mehr zurück.
Unterm Strich zahlt man bei allen Varianten den gleichen Betrag an Steuern.
Was ICH machen würde (ich behaupte von uns, dass wir mit Geld umgehen können - das muss halt jeder selbst wissen): III/V wählen, ausrechnen, wie hoch die Nachzahlung ist (wenn es eine gibt) und von dem, was man durch die klassenwahl mehr hat jeden Monat entsprechend zurücklegen. Wer das nicht kann oder will wäre mit IV/IV besser beraten, sonst gibts hier in einem knappen Jahr wieder einen erschreckten Ausruf "oh gott, der Steuerbescheid ist da" mehr
.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von susannea - 15.09.10 - 12:58 Uhr
Du kannst dir das nciht aussuchen. Wenn ihr verheiratet seid hat bei 4/4 jeder 1 Kind auf der Lohnsteuerkarte und bei 3/5 der mit 3 eines.
Da gibts keine Wahl zu!
