Berechnung Kinderzuschlag

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Beitrag von 040909 - 15.09.10 - 15:05 Uhr

Hallo,

und zwar bekommen wir kein Geld mehr vvon Amt,was sehr schön ist.:-)
Und zwar haben wir jetzt den Ablehnungsbescheid bekommen.
Und Sie hat eine Berechnung des Kinderzuschlags beigelegt.
Das ist in Teil A-bis F unterteilt und zum Schluß steht da,
Restbedarf aus Teil C, Abschnitt 3 157,58€
abzüglich(Gesamt-) Kinderzuschlag gemäß Teil E 140,00€
verbleibender Bedarf 17,58€

Mit dem Kinderzuschlag wird Hilfebedürftigkeit nach §9 SGB 2 nicht vermieden. Ein Wohngeldanspruch ist zu prüfen.



Also bekomme ich doch die vollen 140,00€ KZ oder bin ich da auf der falschen Fährte? Beim Wohngeldrechner ist mit dem Bedarf von 17,58€ ein Wohngeldanspruch von 39,00€ errechnet worden.


Vielen Dank im Voraus für eure Antworten

Beitrag von yale - 15.09.10 - 19:16 Uhr

"Mit dem Kinderzuschlag wird Hilfebedürftigkeit nach §9 SGB 2 nicht vermieden. Ein Wohngeldanspruch ist zu prüfen. "

Heißt soviel ihr hättet entweder ein weiteren anspruch auf Alg II in höhe von 17,58 € oder eben Wohngeld.




Also schleunigst ein Wohngeldantrag stellen und dann nochmal KiZu.