Hallo,
und zwar bekommen wir kein Geld mehr vvon Amt,was sehr schön ist.
Und zwar haben wir jetzt den Ablehnungsbescheid bekommen.
Und Sie hat eine Berechnung des Kinderzuschlags beigelegt.
Das ist in Teil A-bis F unterteilt und zum Schluß steht da,
Restbedarf aus Teil C, Abschnitt 3 157,58€
abzüglich(Gesamt-) Kinderzuschlag gemäß Teil E 140,00€
verbleibender Bedarf 17,58€
Mit dem Kinderzuschlag wird Hilfebedürftigkeit nach §9 SGB 2 nicht vermieden. Ein Wohngeldanspruch ist zu prüfen.
Also bekomme ich doch die vollen 140,00€ KZ oder bin ich da auf der falschen Fährte? Beim Wohngeldrechner ist mit dem Bedarf von 17,58€ ein Wohngeldanspruch von 39,00€ errechnet worden.
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
Berechnung Kinderzuschlag
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Beitrag von 040909 - 15.09.10 - 15:05 Uhr
Beitrag von yale - 15.09.10 - 19:16 Uhr
"Mit dem Kinderzuschlag wird Hilfebedürftigkeit nach §9 SGB 2 nicht vermieden. Ein Wohngeldanspruch ist zu prüfen. "
Heißt soviel ihr hättet entweder ein weiteren anspruch auf Alg II in höhe von 17,58 € oder eben Wohngeld.
Also schleunigst ein Wohngeldantrag stellen und dann nochmal KiZu.
