Also ich mache ja seit 01.09. meine Ausbildung und habe BAB beantragt.
Heute kam der bescheid und ich bekomme 508€ schon anteilig mein Lehrgeld abgezogen.
Ja nun bin ich ja verheiratet und eigentlich würde ich ja kein Kindergeld mehr bekommen,oder?
Habe aber vorhin gelesen das unter bestimmten Verraussetzungen auch verheiratete Kindergeld bekommen könnten.
Kennt sich da wer aus?
Und wenn ich keins bekomme würde ich ja weniger bekommen also die, die mit Kind alleine leben.
Z.B. eine bekommt 542 € BAB ihr Kindergeld von 184 und noch 310 Lehrgeld... das sind ja schon alleine durchs Kindergeld 184€ mehr als ich.
Bekomm ich da noch irgendwelche Zuschüsse oder so?
LG Susi
Fragen wegen BAB und Kindergeld!
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von schnuckimausi86 - 15.09.10 - 19:00 Uhr
Beitrag von bianca1988 - 15.09.10 - 19:13 Uhr
Nach der Heirat sind nicht mehr in erster Linie die Eltern, sondern der Ehepartner unterhaltspflichtig. Das Kindergeld entfällt daher (bei einem gut verdienenden Ehepartner) i. d. Regel ab dem Monat nach der Heirat (siehe Urteil des BFH aus dem Jahr 2000).
mündliche Auskunft der Familienkasse, Darmstadt:
Wenn das Kind heiratet, fällt das KG für die Kindergeldempfänger (Eltern des Kindes) nicht automatisch weg. Vor allem nicht, wenn das Kind weiterhin von den Eltern wirtschaftlich abhängig ist.
Die Heirat muss der Familienkasse mitgeteilt werden, und es kommt ein spezieller Fragebogen, in dem das Einkommen des Ehepartners ermittelt wird.
Für das Kind wird weiterhin das bisherige "Einkommen" angesetzt, also Brutto minus Sozialversicherung und Werbungskosten.
Beim Ehepartner wird das Nettoeinkommen ermittelt (Brutto minus Werbungskosten, Sozialabgaben und Steuern)
Wenn das Einkommen des Ehepartners höher als das Einkommen des "Kindes" ist, wird die Differenz zwischen beiden ermittelt. Die Hälfte dieser Differenz wird dem "Kind" als Einkommen zugeschlagen. Wenn sein Einkommen plus diesem "Unterhaltsanspruch" die Kindergeldgrenzen überschreitet, entfällt das Kindergeld; wenn die so ermittelten Einkünfte unter der Grenze bleiben, gibt es weiter Kindergeld für die Kindergeldempfänger.
Quelle: http://www.klicktipps.de/kindergeld2.php#heirat
Beitrag von schnuckimausi86 - 15.09.10 - 19:15 Uhr
Dankeschön... das hab ich auch schon gefunden...aber wie es nun richtig ausschaut hmm...
Mein Mann bekommt leider nur ALg II Leistungen sowieo meine Eltern auch... also wie schaut es da aus?
Beitrag von bianca1988 - 15.09.10 - 19:23 Uhr
Dann wirst du die 184€ Kindegreld sicher kriegen, immerhin bist du ja in der Ausbildung und dein Mann ALG2 empfänger und somit kann er dir ja nicht mit zusätzlich finanzieren da er ja kein eigenes einkommen hat.
Beantrage es doch einfach mehr als ablehnen können die doch auch nicht.
Beitrag von schnuckimausi86 - 15.09.10 - 19:24 Uhr
Ok das werde ich dann mal versuchen... die frage ist nur wo ich es beantragen muss.
Ich habe bevor ich geheiratet habe noch KG aus meiner Heimatstadt bekommen weil meine Eltern da leben und sie ja noch für mich aufkommen mussten.
Nun lebe ich immer noch in Hamburg und meine Eltern in meiner Heimatstadt aber ich bin verheiratet... muss ich es wieder in meiner Heimatstadt beantragen oder hier in Hamburg?
Beitrag von bianca1988 - 15.09.10 - 19:41 Uhr
Na in Hamburg.
Beitrag von goldtaube - 15.09.10 - 19:30 Uhr
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Verheiratete-Kinder-Sonderformen.html
Beitrag von schnuckimausi86 - 15.09.10 - 20:47 Uhr
Dankeschön für eure antwort...hat mir schon weitergeholfen!
Beitrag von tinka85 - 16.09.10 - 06:47 Uhr
guten morgen,
ich hab auch nochmal eine frage zum bab. mein bescheid ist jetzt da - ohne erklärung meiner eltern.
ich bekomme auch die 130 euro kinderbetreuungsgeld. da steht aber nirgens was ich mit dem geld machen muss. ich muss es doch ans jugendamt überweisen oder nicht? die übernehmen zur zeit die betreuungskosten und wir zahlen halt 8 euro+essensgeld. aber es müsste doch so sein, dass ich jetzt 138 überweise.
heute abend werd ich da mal anrufen aber mir wurde nun mehrmals gesagt dass ich es nirgends hinüberweisen muss - doch das kann ich mir nicht vorstellen. wäre ja unlogisch oder nicht ?
liebe grüße , ich werd jetzt erstmal los zur arbeit =)
danke schonmal
