Hallo ihr lieben,
nun muss ich auch mal mit den bei allen beliebten Thema anfangen. Ich hoffe das ihr mir vielleicht etwas weiter helfen könnt.
Also: Ich gehe am 15.11.2010 in MuSchu und bin nun am überlegen wie wir das mitd er Steuerklasse nächstes Jahr machen. Ich muss dazu sagen wir sind beide verheiratet, haben 4/4 und verdienen fast gleich.
Ist es nun sinnvoll für nächstes Jahr 3 (er) und ich 5 zu nehmen da ich Elterngeld beziehe, oder lieber bei 4/4 bleiben wegen der Steuernachzahlung? Möchte gerne eine hohe Nachzahlung vermeiden daher tendiere ich dazu bei 4/4 zu bleiben?
Hat jemand von euch vielleicht schon solche Erfahrungen gemacht, wo habt ihr euch informiert?
Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen.
Danke
Elterngeld - Steuerklasse - Progessionsvorbehalt
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Beitrag von bleacky85 - 15.09.10 - 21:12 Uhr
Beitrag von kati543 - 15.09.10 - 21:21 Uhr
Es ist völlig egal, welche St.kl. ihr habt. Da ihr Elterngeld bezieht, werdet ihr ohnehin eine Steuererklärung machen müssen. Also lass es lieber so, wie es ist.
Beitrag von anibas81 - 16.09.10 - 13:08 Uhr
Hi!
Wir wechseln auf 3 (er) und 5(ich).
Haben dadurch 200euro monatlich mehr, die wir auch brauchen..
Das Elterngelt teile ich auf 24 Monate auf, Rückzahlung würde ca 600euro betragen...
Beitrag von reisschale - 16.09.10 - 20:33 Uhr
Damit Ihr unterjährig mehr Geld zur Verfügung habt, würde ich die Steuerklasen 3/5 empfehlen.
Dann monatlich einen Betrag auf die Seite legen, für die Steuernachzahlung.
Aufteilung des Elterngeldes auf 24 Monaten würde ich mir gut überlegen und die steuerlichen Asuwirkungen ausrechnen lassen.
So haben wir es jedenfalls gemacht. Nun hat das Finanzamt die steuer 09 angefordert und dann kommt bald die Nachzahlung.
aber das Geld liegt auf dem Sparbuch!
LG
Beitrag von bleacky85 - 17.09.10 - 09:03 Uhr
Hi,
ich hatte vor das Elterngeld nur für 12 Monate in Anspruch zu nehmen....ist es dann so das man ggf.mit einem Monatsbeitrag des Elterngeldes als Nachzahlung rechnen muss?
LG
