Unterhalt / ALG2

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von paankape - 16.09.10 - 09:37 Uhr

Hallo

Ich habe mal eine Frage bezüglich des Unterhalts.

Mein Mann hat einen Sohn und die Unterhaltskasse verlangt dass er Unterhalt zahlt. Soweit klar. Wir beziehen derzeit aber ergänzendes ALG2.

Nun heisst es das würde nicht ausreiche, um ihn von seiner Pflicht zu entbinden?! Er soll nachweisen dass er sich um einen Job bemüht mit 20 Bewerbungen im Monat, dann ist eine Verringerung möglich.#kratz

Das tut er ja schon bei der ARGE (Nachweis der Bewerbungen) und er bemüht sich auch.

Die Frage nun.. von was soll er den Unterhalt zahlen? (Unterhaltsvorschuss bekam seine Ex für den Kleinen die ganze Zeit, ich denke nun gehts um normalen Unterhalt)

Ich habe mal gelesen es gibt die Möglichkeit den Unterhalt zu zahlen, dafür bekommen wir die Summe dann mehr an ALg 2 ? Stimmt das?

Danke

Beitrag von ppg - 16.09.10 - 09:45 Uhr

Ich kenn das nur so, das man im ALG II - Bezug keinen Unterhalt mehr leisten kann und somit auch nicht muß.

Ute

Beitrag von paankape - 17.09.10 - 05:41 Uhr

Dachte ich auch.. aber scheint ja nicht so zu sein.#gruebel

Beitrag von kerstini - 16.09.10 - 09:48 Uhr

Guten Morgen,

ich versteh die Frage nicht wirlich. Was für eine Verringerung ist möglich?

Wieso bekommt seine Ex-Frau keinen Unterhaltsvorschuss mehr? Läuft das ganze schon länger als 6 Jahre oder ist er bereits älter als 12 Jahre?

Klar ist es auch bestimmt für Euch schwierig, aber dein Mann steht nunmal in der Pflicht für seinen Sohn zu Sorgen. Wieso sollte das ALG2 für Euch deshalb aufgestockt werden??? #schock Hab ich ja noch nie gehört! Für den Unterhalt muss dein Mann schon selbst aufkommen.

Gehst du denn arbeiten? Oder ihr sucht Euch beide noch Nebenjobs. Auch wenns nicht einfach ist, wird euch aber trotzdem nichts anderes übrig bleiben.



Kerstin mit #sternMadita & #sternLeo *08.09.09 und #stern12.SSW und Ida 22.SSW #verliebt

Beitrag von paankape - 17.09.10 - 05:43 Uhr

Hallo

Wie das mit der Verringerung gemeint ist weiß ich nicht...

Alg 2 heisst ja Existenzminimum.. wie soll er davon 300 € Unterhalt zahlen.
Ich hatte im Forum hier mal gefragt ob man freiwillig Unterhalt zahlen kann, selbst wenn man unter dem Erhaltungsbedarf ist.. da hieß es "ja", und das was er an Unterhalt zahlt würde dann am Alg 2 aufgestockt.. eben weil es ja Existenzminimum ist.

Ja, ich hab derzeit einen Job und er bewirbt sich derzeit intensiv

Beitrag von manavgat - 16.09.10 - 10:05 Uhr

Dein Mann könnte sich auch einen 400 Euro-Job suchen und zumindest den Freibetrag dann für das Kind aufwenden.

Ein Mann der mit Frau und Kind(ern) zusammenlebt würde doch auch versuchen, mittels eines Nebenjobs seine Familie über die Runden zu bringen!

Gruß

Manavgat

Beitrag von paankape - 17.09.10 - 05:46 Uhr

Da sind wir ja gerade dabei.



Ich hatte im Forum hier mal gefragt ob man freiwillig Unterhalt zahlen kann, selbst wenn man unter dem Erhaltungsbedarf ist.. da hieß es "ja", und das was er an Unterhalt zahlt würde dann am Alg 2 aufgestockt.. eben weil es ja Existenzminimum ist. #kratz Ich hab davon aber noch nie gehört.


Mir ging es auch eher darum, dass sie verlangen das er Unterhalt zahlt. Bisher dachte ich sofern man unter dem Erhaltungsbedarf / Eigenbedarf oder wie es heisst, kann/muss man nicht zahlen. Und bei Alg2 sowieso nicht...