hi leute!
mal eine frage:
berufstätig, vers.pfl.
1. nebenjob auf 400 euro-basis: vers.frei, 2% pauschalsteuer
2. nebenjob auf 400 euro-basis: vers.pfl., nur arb.losenvers.frei, wie siehts aus mit steuer?! 2% oder lst-karte 6, richtig?
wer kann helfen!? 
lg sandra
zweiter job auf 400-euro-basis
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Beitrag von smartysandra - 16.09.10 - 10:03 Uhr
Beitrag von musikerin - 16.09.10 - 11:31 Uhr
Hallo Sandra,
ich gehe mal davon aus, dass der 1. Mini-Job vor dem 2. Mini-Job zeitlich zuerst begonnen wurde. Somit wird der 1. Mini-Job mit der Pauschalierung über 30% vom Arbeitgeber abgerechnet.
Der zweite Mini-Job ist mit der versicherungspfl. Hauptbeschäftigung zusammenzurechnen, so dass hier für diesen Mini-Job die Pauschalierung (30% durch den AG) nicht ansetzbar ist. Da in der Rentenversicherung die Pauschalierung durch den AG (von 30% entfallen 15% auf die RV) , sondern nur der hälftige AG-Anteil über 9,95 % anfällt, können die 2% Steuerpauschalierung nicht angesetzt werden. Eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20% (zuzüglich Soli und Kist) ist möglich, sofern der monatliche Betrag 400 € nicht übersteigt. Allerdings kann hier der AG die Pauschalsteuern auf Dich als AN abwälzen. Hier wäre es für Dich günstiger, die LSt-Karte mit Klasse 6 abzugeben.
LG Claudia
Beitrag von smartysandra - 16.09.10 - 14:51 Uhr
danke, claudia, für deine auskunft.
also entweder steuerklasse 6 oder die pauschale lst mit 20%, die entweder abgewälzt wird oder der ag allein trägt!? hier erscheint es mir, dass die lst-karte mit steuerkl. 6 günstiger wär (für beide seiten, falls der ag nicht GRÖSSUS ist).
lg sandra
