Hallo
Wer kennt sich den aus?
Wie ist es den mein Mann wird im November Weihnachtsgeld bekommen, 150,-- Brutto.
Wie wird das aufs ALG 2 angerechnet?
LG
Weihnachtsgeld und ALG 2
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Beitrag von fantastic-four2009 - 16.09.10 - 11:08 Uhr
Beitrag von goldtaube - 16.09.10 - 11:53 Uhr
Seite 17 (Seite 3)
Zitat:
1.2.2
Einmalige Einnahmen
(1) Bei einmaligen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit handelt es sich um Bezügebestandteile, die lediglich einmal gewährt werden (z. B. Jubiläumszuwendung, Abfindung, Leistungsprämie, einmali-ges Weihnachts- oder Urlaubsgeld).
(2) Wie einmalige Einnahmen zu behandeln sind auch laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließen. Dies betrifft insbesondere jährlich wiederkehrende Arbeitsentgelte (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld).
(3) Einmalige Einnahmen sind auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen (Verteilzeitraum) und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag anzusetzen, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung angezeigt ist (§ 2 Abs. 4 Satz 3 Alg II-V). Sind Leistungen für den Monat des Zuflusses bereits erbracht worden, ist die Anrechnung in der Regel ab dem auf den Zufluss folgenden Monat vorzunehmen. Der angemessene Zeitraum ist nach pflichtgemäßem Ermessen festzusetzen. Dabei sollte der Anrechnungszeitraum grundsätzlich so kurz wie möglich gehalten werden.
Die Anrechnung ist im Regelfall in einer Summe vorzunehmen, wenn der aus der einmaligen Einnahme anzurechnende Betrag geringer ist als die Differenz zwischen dem Gesamtbedarf und einem ggf. anzurechnenden laufenden Einkommen. Der befristete Zuschlag nach § 24 und Zuschüsse nach § 26 sind dabei nicht in die Berechnung einzubeziehen.
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf
