hallo,
ich habe eine freundin, die nach berlin ziehen will und für eine weile bei mir wohnen wird, bis sie etwas eigenes gefunden hat. jetzt meinte das arbeitsamt allerdings, sie bräuchte einen nachweis, dass sie bei mir wohnt, um anspruch auf alg 1 zu haben. also so etwas wie einen untermietvertrag oder so. muss ich darüber meinen vermieter informieren, muss er zustimmen oder können wir selbst ein einfaches schreiben aufsetzen? kennt sich da jemand aus?
danke, nadine
untermietvertag nötig?
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Beitrag von nadberlin - 16.09.10 - 11:35 Uhr
Beitrag von dasthes - 16.09.10 - 12:05 Uhr
Hallo Nadine,
also euer vermieter muss einem Untermietervertrag zustimmen !
Ansonsten kann er euch sogar kündigen.
Zum Vertrag selbst, meist gibt es im Schreibwarenhandel schon dementsprechende Vordrucke.
LG thes
Beitrag von 23082008 - 17.09.10 - 09:48 Uhr
Hallo,
Du musst Deinen Vermieter informieren. Unbedingt BEVOR Deine Freundin bei Dir einzieht. Er kann aber nur mit trifftigen Grund (z.B. Überbelegung der Wohnung) die Untervermietung verweigern.
Eigentlich (bei ausreichender Wohnungsgröße) kein Problem.
Kündigen kann er Dich nicht sofort. "Der Vermieter ist daher zur fristlosen außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, sofern der Mieter den Untermieter nach Abmahnung und Fristsetzung nicht aus den Räumen entfernt."
Weitere Infos siehe:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/untermiet.htm
Liebe Grüße
Beitrag von manavgat - 17.09.10 - 12:19 Uhr
Es würde imho für ALG1! auch reichen, wenn Du ihr schriftlich bestätigst, dass sie vorübergehend bei Dir wohnt.
Gruß
Manavgat
