Arbeitsvertrag und Arge..ich blick nicht durch!?

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Beitrag von sweetangel07 - 16.09.10 - 20:54 Uhr

Hallo

Jetzt hab ich schon wieder eine Frage, die ich meinem letzten Thread vergessen habe.

Also vorweg:

1. Frage:
Hab einen Arbeitsvertrag wo drin steht 10std 8,81 (383€)
Offiziell arbeite ich aber 15std pro Woche. Die 5std bekomme ich natürlich auch ausgezahlt, somit habe ich auch mehr, also ca. 430€ (denke ich, mein erstes Gehalt bekomme ich erst ende September)

Das heisst ja jetzt auch, dass der Job sozialversicherungspflichtig ist?
Mein AG hat ja auch eine Lohnsteuerkarte vom mir gefordert.
Mich irritieren jetzt nur die 10std bei 383€ die im Vertrag stehen.


2. Frage:
bis 15std ist man ja "arbeitssuchend" bei der arge, wenn man (wie ich) ergänzendes alg 2 erhält.
Muss ich jetzt trotzdem in Maßnahmen gehen und Bewerbungen schreiben?
Ich mache aber öfter Überstunden und komme über die 15std..aber nicht immer!
Ich kann doch nicht während meiner Arbeitszeit in Maßnahmen gehen.
Die Frau von der Arge sagt auch, ich muss Termine bei der Arge einhalten, egal ob ich an diesem Tag arbeiten muss....Arbeit ist KEIN Grund nicht zum Termin zu erscheinen. Ja toll, da kann ich ja gleich meine Arbeit hinschmeißen.

Weiß jemand Rat? Sollte ich ne Bestätigung vom AG holen, dass ich vielleicht 15,1 stunden arbeite?

lg

Beitrag von sweetangel07 - 16.09.10 - 20:57 Uhr

achso, vergessen:

zur 1.ten Frage:

Wenn mein Job sozialversicherungspflichtig ist, bin ich dann nicht mehr "arbeitssuchend", obwohl ich trotzdem nur offiziell 15std arbeite?

lg

Beitrag von goldtaube - 16.09.10 - 21:06 Uhr

Du schmeißt einiges durcheinander.

Wenn du ALG II bekommst ist es egal ob du 15 Stunden oder mehr oder weniger arbeitest. Beim ALG II ist es so, dass du verpflichtet bist alles dafür zu tun um aus dem Bezug rauszukommen bzw. ihn zu mindern.

Das mit den 15 Stunden gilt nur bei ALG I Bezug.

Beitrag von sweetangel07 - 16.09.10 - 21:13 Uhr

"Das mit den 15 Stunden gilt nur bei ALG I Bezug. "

Also, wenn ich jetzt ergänzendes alg2 bekomme, bin ich trotzdem noch arbeitssuchend"?..Obwohl ich öfter mehr als 15std arbeite?
Und muss dann in Maßnahmen?

Sorry, ich blick nicht durch.
Kann leider erst am Montag zur Arge, muss morgen arbeiten.

lg

Beitrag von goldtaube - 16.09.10 - 21:26 Uhr

<<Also, wenn ich jetzt ergänzendes alg2 bekomme, bin ich trotzdem noch arbeitssuchend"?..Obwohl ich öfter mehr als 15std arbeite?
Und muss dann in Maßnahmen? <<

Genau. Wenn du ALG II bekommst bist du quasi immer Arbeit suchend. Es sei denn es spricht was wichtiges dagegen. Z. B. Elternzeit etc. Du musst zu Terminen erscheinen etc. Auch in Maßnahmen können sie dich stecken, wenn nichts wichtiges dagegen spricht. Wobei sie schon darauf achten, dass du dadurch deinen Job nicht verlierst, denn es wäre sinnfrei dich in eine unbezahlte Maßnahme zu stecken, wenn du dafür einen Job verlierst der dafür sorgt, dass du dein ALG II minderst.
Was anderes ist es, wenn sie einen besserbezahlten Job für dich haben und sofern sonst nichts dagegen spricht.

Das mit den 15 Stunden gilt eben nur beim ALG I, weil sie daran fest machen ob du ALG I bekommst oder nicht. Sobald du 15 Stunden oder mehr arbeitest (selbst wenn du nur 100 Euro verdienst) gibt es kein ALG I.

Beitrag von sweetangel07 - 16.09.10 - 21:37 Uhr

Danke für die ausführliche Antwort:-D

lg

Beitrag von king.with.deckchair - 17.09.10 - 08:19 Uhr

"Also, wenn ich jetzt ergänzendes alg2 bekomme, bin ich trotzdem noch arbeitssuchend"?..Obwohl ich öfter mehr als 15std arbeite?"

Du bist ERST DANN! arbeitssuchend!!! Vorher bist du arbeitsLOS!

"Und muss dann in Maßnahmen?"


Ja, selbstverständlich musst du das!

Beitrag von vwpassat - 16.09.10 - 21:23 Uhr

""Die Frau von der Arge sagt auch, ich muss Termine bei der Arge einhalten, egal ob ich an diesem Tag arbeiten muss....Arbeit ist KEIN Grund nicht zum Termin zu erscheinen. Ja toll, da kann ich ja gleich meine Arbeit hinschmeißen. ""

Vn 15 Stunden a 8 € kann man aber nicht leben.

Ziel soll es sein, Dich in Arbeit zu bringen, von der Du auch ALLEIN (über)leben kannst.

Beitrag von sweetangel07 - 16.09.10 - 21:36 Uhr

Den Daumen runter verstehe ich jetzt nicht.

Mein Ziel ist es, bei dieser Firma mal ein Vertrag mit mehr stunden zu bekommen.
Und nicht mein Job zu verlieren nur weil ich ein Termin bekomme, während meiner arbeitszeit, der nur eine viertel Stunde geht!
Den Termin verstehe ich ansich, doch da könnte die Arge auch mir einbißchen entgegen kommen und mir den Termin an meinem freien Tagen geben!

Beitrag von sweetangel07 - 16.09.10 - 21:37 Uhr

p.s. zumal es eine intiativ Bewerbung von mir ist.
Kein einzige Verschlag von der Arge hat mich jemals weiter gebracht!

Beitrag von king.with.deckchair - 17.09.10 - 08:17 Uhr

"bis 15std ist man ja "arbeitssuchend" bei der arge, wenn man (wie ich) ergänzendes alg 2 erhält."

Unsinn. AB 15 Std./Woche ist das so.

Und selbst ab 15 Std./Woche - das entbindet dich nicht von der Verpflichtung, dir eine andere Arbeit zu suchen, die dich aus dem ALG II bringt und auch ggf. an Maßnahmen teilzunehmen.

Menschen wir dir (nur gerade eben soviel arbeiten, dass es nicht "unbequem" wird und dann darauf pochen, man müsse sich an keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Träger der Grundsicherung halten) haben wir im Übringen eine Verschärfung des Gesetzes zu verdanken:

Inzwischen kann die ARGE sogar verlangen, dass solche Mini-, oder Midijobs AUFGEGEBEN! werden, um an Maßnahmen teilzunehmen und wenn nicht mit der Beendigung der Hilfebedürftigkeit durch den Mini/Midijob gerechnet werden kann!

§ 10 Zumutbarkeit
(...)
(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
(...)
5.sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann. #aha
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend." #aha

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html

Beitrag von sweetangel07 - 17.09.10 - 20:00 Uhr

lol...deine Antworten nehme ich garnicht ernst!!!