Huhu,
ich habe eine Tochter, 14,5 Monate alt. Bin nicht mehr in Elternzeit, da ich nur ein Jahr und dann nochmal 2 Monate, also mithin bis zum 14. Lebensmonat beantragt habe. Möglicherweise bin ich wieder schwanger. Möchte mich also schon mal informieren.
Also:
Bis Ende Mai 2009 habe ich gearbeitet.
Dann war ich 6 Wochen in Mutterschutz. Habe Mutterschutzgeld erhalten.
Anfang Juli kam meine Tochter.
8 Wochen Mutterschutz.
Dann bis zum 14. Lebensmonat = August 2010 Elterngeld.
Seit Anfang des Monats gehe ich wieder arbeiten.
Nun möcht ich wissen, wie das Elterngeld für ein Mai 2011-Kind berechnet würde.
Elterngeld Mai 2010 bis August 2010?
Und dann Lohn September bis April 2011?
Ich verstehe das nicht mit dem Mutterschutzgeld, das irgendwie nicht angerechnet wird. Ist also dann maßgeblich das Elterngeld und mein Lohn bis zum Mutterschutz? Also dann doch April 2010 bis April 2011?
Und wie ist das mit dem Geschwisterbonus? Wenn man sich das Elterngeld splitten lässt: wird dann der Bonus auch gesplittet oder geht das nicht?
Bin total verwirrt...
Berechnung Elterngeld: wer hilft mir?
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Beitrag von derhimmelmusswarten - 16.09.10 - 21:43 Uhr
Beitrag von derhimmelmusswarten - 16.09.10 - 21:49 Uhr
HILFE
Bitte noch lesen vorher:
Elterngeld wird nie aus Elterngeld berechnet? Das hab ich jetzt gelesen.
Was heißt das denn jetzt? Dann zählt also nur mein Gehalt von September 2010 bis zum Mutterschutz ungefähr April 2011? Und um auf 12 Monate zu kommen wird einfach mein altes Vollzeitgehalt von damals genommen??? Kann doch nicht sein, oder? Dann würd ich ja dadurch ne Menge mehr Elterngeld bekommen. Das kann ich mir nicht vorstellen. Wie funktioniert das denn? Bin total verwirrt. Echt. Jetzt kapier ich gar nix mehr.
Beitrag von lisasimpson - 16.09.10 - 22:14 Uhr
ja das stimmt so!
es zählen immer die 12 monate vor beginn des Mutterschutzes- ausgenommen (also als ob sie nie da gewesen wären) werden zeiten des Mutteschutzes und des Elterngeldbezuges für ein vorangegangenes Kind)
bei dir wird also das gehalt nach der Elternzeit genommen und die fehlenden monate (müssen ja 12 sein) aus der zeit vor dem Mutterschutz des ersten kindes plus 10% (mindestens 75€) geschwisterbonus
lisasimpson
Beitrag von susannea - 16.09.10 - 22:36 Uhr
Doch, das stimmt so.
Also bei Mai 2011 wäre es eigentlich bei Beginn Mutterschutz im April 2011 (wenn du nicht Beamtin bist). April 2010 bis März 2011.
Nun sind da aber Monate mit Eltenrgeld drin (bist du alleinerziehend, dass du 14 Monate erhalten hast?)
Die dürfen nciht mit berücksichtigt werden, da Elterngeld keine EInkommen ist aus Erwerbstätigkeit und somit die Monate ohne EInkommen wären, also zählen die Monate September 2010 bis März 2011 (7 Monate) und 5 Monate Einkommen von vor dem 1. Mutterschutz.
Davon dann 71,5% sind das Elterngeld inklusive Geschwisterbonus (wenn 10% vom Elterngeld mehr als 75 Euro sind).
