Änderungskündigung nach Erziehungsurlaub, Vertretung soll bleiben

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Beitrag von knoedel77 - 17.09.10 - 12:32 Uhr

Hallo,

ich habe momentan ein schweres Problem. Hatte gestern ein Gespräch mit meinem Chef und Personalchef. Letzterer hat mir eigentlich ganz deutlich zu verstehen gegeben, daß ich mit zwei kleinen Kindern (5 und 1 Jahr) und einem 4-Personenhaushalt mehr als 100 % ausgelastet bin und es wäre besser, das Arbeitsverhältnis gleich als erst in 3 Monaten (wenn ich merke, daß ich das nicht alles schaffe) zu beenden. Es war auch schon die Rede, daß ich eine Abfindung erhalte und das nächste Gespräch zwischen uns nicht mehr so freundlich verlaufen würde.

Der eigentliche Grund unseres Treffens war, daß mein Erziehungsurlaub am 30.09. endet und ich zum 01.10. wieder anfangen sollte. Öffnungszeiten des Geschäfts waren 11 Stunden, davon hat mein Kollege 7,5 und ich 3,5 Stunden gearbeitet und das im wöchtentlichen Wechsel, eine Woche früh und eine Woche spät.

Nun geht er aber ca. am 05.11. in Rente und seine Stunden wären neu zu besetzen. Nun möchte meine Erziehungsurlaubsvertretung 5,5 Stunden und ich 3,5 Stunden weiterhin arbeiten. Nun fehlen 2 Stunden. Diese soll ich abdecken. Wenn nicht, bekomme ich eine Änderungskündigung.

Geht das so einfach? Warum bekomme ich sie und nicht meine Vertretung? Ich bin seit 9 Jahren bei dieser Firma und sie seit Januar letzten Jahres.

Habe morgen ein Gespräch mit einem Freund, er ist Anwalt, aber ich bin so aufgewühlt, daß ich nicht mehr weiter weiß. Ich weiß das der Job nicht auf Dauer mehr sein kann, da mein Sohn nächstes Jahr in die Schule kommt und ich dann keine ganze Woche mehr am Stück nachmittags arbeiten kann und will.

War mein zweites Kind ein Fehler? Soll ich sie zur Adoption freigeben? Dann wäre ich wieder flexibel für die Arbeitswelt. Mein Chef wollte auch noch ein zweites Kind. Sollte sich seine Frau gut überlegen. Vielleicht sollte ich mich mal mit ihr unterhalten ;-)

Vielleicht weiß einer von euch einen Rat. Herzlichen Dank im Voraus
knoedel77

Beitrag von kruemlschen - 17.09.10 - 12:40 Uhr

Hallo,

na was steht denn in Deinem Arbeitsvertrag bzgl. der Stundenanzahl und der Verteilung?

K

Beitrag von knoedel77 - 17.09.10 - 12:42 Uhr

In meinem Vertrag stehen 3,5 Stunden. Meiner Meinung nach hatte meine Vertretung nur einen befristeten Vertrag, für meine Elternzeit. Ich bin extra nochmals vom Personalbüro gefragt worden, wie lange ich in etwa gehe, da sie den Vertrag für die Vertretung vorbereitet.

Beitrag von kruemlschen - 17.09.10 - 13:07 Uhr

Na dann gibts eigentlich nichts zu befürchten.

Du stehst Deinem Arbeitgeber nach Ende der Elternzeit in vollem Umfang Deines Vertrages wieder zur Verfügung.

Eine einfache Änderungskündigung kann er somit vergessen, bzw. wird diese vor Gericht keinen Bestand haben.

Lass Dich nicht unter Druck setzen und besprich den Rest mit Deinem Anwalt :-)

Beitrag von kati543 - 17.09.10 - 12:49 Uhr

1. Du hast nach der Elternzeit Anspruch auf Fortsetzung deines bestehenden Vertrages in dem selben zeitlichen und finanziellen Umfang. Also... es ist dein Recht so weiter zu arbeiten.

2. Dein Chef hat das Recht dich (auch jeden anderen) ganz normal zu kündigen - je nach Größe der Firma sind da bestimmte Richtlinien zu beachten (hat die Elternzeitvertretung Kinder?). Und offensichtlich sagt er dir das jetzt schon indirekt.

Beitrag von knoedel77 - 17.09.10 - 13:02 Uhr

Ja, sie hat auch Kinder. Gehen aber auf eine Ganztagesschule. Aber warum kann man nicht vorrangig ihr die Änderungskündigung aussprechen. Schließlich wird doch in dem Fall jemand für meinen Kollegen gesucht und nicht für mich.

Beitrag von kati543 - 17.09.10 - 13:19 Uhr

Vielleicht weil du sehr lange nicht gearbeitet hast und sie auf dem aktuellen Stand ist. Sieh es mal aus Sicht des Unternehmens. Da ist eine Frau, die in Elternzeit viele Jahre war, hat laut Gesetz wieder das Recht einen Arbeitsplatz zu den gleichen Bedingungen zu bekommen - aber sie hat eben keine Ahnung mehr, was genau im Betrieb getan werden muß und was dort abläuft. Sie war eben einfach zu lange weg.
Eine andere Frau ist ursprünglich als Vertretung eingestellt wurden. Sie hat sich gut eingearbeitet und arbeitet jetzt seit vielen Jahren zuverlässig.
Nenne mir nun aus Sicht des Arbeitgebers nur einen Grund, warum er die zweite Frau benachteiligen sollte. Die erste zu nehmen, ist er gezwungen. Die zweite nimmt er freiwillig, die hat Ahnung.

Beitrag von knoedel77 - 17.09.10 - 15:49 Uhr

Also, ich bin seit Juni 2009 in Erziehungsurlaub. Es ist eine einfache Tätigkeit und leicht zu erlernen. Und das was ich gemacht hatte, habe ich in den 15 Monaten nicht vergessen. Ich wurde zudem nach meinem ersten Kind bereits von der Stelle her runtergestuft und wenigstens diese Tätigkeit würde ich gerne ausüben dürfen. Und außerdem müßten sie mir die Chance doch lassen, mich wieder einzufinden.

Beitrag von kati543 - 17.09.10 - 17:39 Uhr

Ich gebe dir 100%ig Recht, nur aus Sicht des AG ist es eben nun mal anders. Ich war jetzt 5,5 Jahre wegen kindererziehung zu Hause. Aus meinem Job bin ich raus.

Beitrag von manavgat - 17.09.10 - 15:41 Uhr

Reg Dich nicht auf. Das bringt nichts.

Der Anwalt wird schon wissen, was zu tun ist.

Gruß

Manavgat

Beitrag von sassi31 - 17.09.10 - 15:55 Uhr

Hallo,

warum sollte die Firma keine Änderungskündigung aussprechen dürfen, wenn sich die Bedingungen für deinen Arbeitsplatz verändert haben? Das hat doch nichts damit zu tun, dass deine Kollegin nach dir angefangen hat. Warum sollte diese Kündigung dann deine Vertretung bzw. Kollegin treffen, die ihre Stunden ja scheinbar demnächst auch aufstocken darf/muss? Die Bedingungen für ihren Arbeitsplatz wurden ja anscheinend auch verändert. Trifft also nicht nur dich.

Fakt ist, es bleibt dir frei ggf. gegen eine Änderungskündigung zu klagen. Ob du damit aber Erfolg haben wirst, kann ich dir nicht sagen. Auch solltest du dir überlegen, ob du, wenn du gewonnen hast, überhaupt noch bei einem AG arbeiten möchtest, mit dem du kurz vorher einen Rechtsstreit hattest. Zumal sich der Aufwand sowieso nicht lohnt, wenn du schon ab nächsten Jahr deinen derzeitigen Vertrag nicht mehr erfüllen willst. Du schreibst doch deutlich, dass du dann nicht mehr nachmittags arbeiten kannst und willst.

Um zu sehen, ob du bei einer Kündigung grundsätzlich bessere Ausgangschancen hast bzgl. Firmenzugehörigkeit und Familienstand, müsste man auch wissen, wieviele Mitarbeiter die Firma insgesamt hat und wie es bei denen mit Familie und Firmenzugehörigkeit aussieht.

Gruß
Sassi

Beitrag von knoedel77 - 17.09.10 - 16:37 Uhr

Hallo,

ich bin seit September 2001 bei dieser Firma. Meine Vertreterin hat erst meinen Kollegen krankheitsbedingt vertreten und dann mich. Sie ist seit Januar 2009 in der Firma.

Ich sehe es so, daß ich im Oktober wieder anfange und die Stelle mit meinem Kollegen wieder teile. Meine Vertretung hat, wie ich es gehört habe, einen befristeten Vertrag über den Zeitraum meiner Elternzeit bekommen. Im November geht mein Kollege in Rente. Daher für mich eine neue Situation. Sie könnten doch auch jemanden für 7,5 Stunden einstellen. Meine Vertretung hat momentan einen 5,5 Stunden Vertrag und hilft noch in anderen Filialen aus. Sie hat somit keine Änderung hinzunehmen.

Ich arbeite übrigens in einem Konzern, der weltweit tätig ist und einige 1000 Mitarbeiter hat.

Gruß
knoedel77

Beitrag von sassi31 - 17.09.10 - 17:28 Uhr

Hallo,

das heißt also, es könnte theoretisch auch ein anderer Kollege die 2 Stunden übernehmen? Von der Vertretung mal abgesehen. Die möchte vielleicht auch nicht mehr arbeiten und stockt ja eh schon um 2 Stunden auf.

LG
Sassi

Beitrag von knoedel77 - 19.09.10 - 09:32 Uhr

Hallo,

meine Kollegin hat zur Zeit einen 5,5 Stunden Vertrag. Bei ihr würde sich also nichts ändern. Sie hat zwei ältere Kinder, die auf eine Ganztagesschule gehen und wohnt zudem um die Ecke von der Firma. Das ist wohl nicht ausschlaggebend.

Was mich noch mehr ärgert. Ich hatte während meiner Schwangerschaft meine Stunden für sie auf 5,5 Stunden erhöht. Ich wußte damals, ich bin Schwanger und es mußte eine Vertretung erst für meinen Kollegen her und dann für mich. Und der Zeitraum in dem ich 5,5 Stunden arbeiten mußte war für mich überschaubar. Auf Dauer wollte ich das nicht und vertraglich wurde es so vereinbart.

Aber warum bekomme ich die Änderungskündigung und nicht sie? Wie mir zugetragen wurde, hatte sie für meine Elternzeit einen befristeten Vertrag. Dementsprechend wäre es einfach gewesen, ihr einen 7,5 Stunden Vertrag anzubieten sie müßte gehen.

Habe mir auch schon überlegt anzubieten, wir teilen uns die 2 Stunden, das heißt sie insgesamt 6,5 Stunden und ich 4,5 Stunden. Ich brauch für zwei Kinder einen Babysitter und für die Fahrtzeit natürlich auch. Das hat sie alles nicht. Ihre Kinder sind selbständig. Wobei das niemanden interessiert. Sie haben ja nur gesagt, ich sei zu unflexibel mit zwei Kindern und völlig ausgelastet mit eine, 4-Personenhaushalt. Das waren ihre Argumente. Selbst wenn ich erhöhe, werde ich das wohl nicht schaffen und sollte lieber jetzt aufhören. Was geht die das an wie ich alles schaffe? Mit einem Kind war ich wie oft die kompletten 11 Stunden dort ohne Pausen, auch kurzfristig und jetzt das. Dankbares Volk!

Gruß
knoedel77



Gruß
knoedel77