Hallo, mein Mann arbeitet für eine Zeitarbeitsfirma.
Er arbeitet als Fachkraft. Überstunden gehen auf Zeitkonto.
Nun meine Frage:
Der Einsatz soll bis Ende Oktober gehen...Was dann kommt weiß man noch nicht. Wie verhalten sich die Std auf dem Zeitkonto? Kommen da nur die "Basislohnstd drauf und das was er mehr verdient wird ausgezahlt?
Wenn er mal keinen Einsatz hat? Dann werden die ja genommen um die Zeit auszugleichen. Aber- bekommt er dann den Facharbeiterlohn oder den Basislohn?
Dann würde im ja der Zuschlag als Facharbeiter"fehlen"??
Oh meine Güte-hab ich das durcheinander aufgeschrieben-hoffe jemand versteht, was ich meine...
Lg liebeszauber
Zeitkonto....
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Beitrag von liebeszauber2807 - 17.09.10 - 12:36 Uhr
Beitrag von spezitante - 17.09.10 - 13:02 Uhr
Hallo liebeszauber,
ich arbeite auch bei einer Zeitarbeitsfirma.
Mit den Zeitkonten verhält es sich so das alles was über die vereinbarte Wochenarbeitszeit drüber geht auf das Zeitkonto läuft.
Also bei mir ist es so die vereinbarte Wochenarbeitszeit mit der Zeitarbeitsfirma sind 35 Stunden, arbeiten tue ich in der Woche knapp 40 Stunden, d. h. pro Woche laufen knapp 5 Stunden auf das Zeitkonto auf.
Ich lasse mir diese teilweise auszahlen (ok, ich bin inzwischen bei 72 Stunden) oder nehme Freizeitausgleich (1 Tag frei).
Hat dein Mann ein Tarifvertrag, darin ist auch geregelt was mit den Stunden passieren kann!?
Für weitere Fragen kannst du mich gerne anschreiben.
LG
Tanja
Beitrag von gbmaintal - 17.09.10 - 13:13 Uhr
Hallo
also eigentlich ist es so, daß die Zeitarbeitsfirma auch dann deinem Mann bezahlen muss, wenn er ohne Arbeitsauftrag daheim ist,w eil gerade nichts ansteht. Das ist nämlich das Risiko der Zeitarbeitsfirmen, die dürfen nicht so einfach ohne Absprache vom Zeitkonto die Std nehmen und damit verrechnen, wenn sie keinen Einsatzort für deinen Mann haben.
GLG Gabi
Beitrag von liebeszauber2807 - 17.09.10 - 13:23 Uhr
Das meine ich nicht.
Ja, genau, sie können Std vom Zeitkonto nehmen,aber welchen Wert haben die?
Da gehen ja immer die Überstunden drauf,egal,was er grad an Std-Lohn bekommt... Letzte Woche war er noch Hilfsarbeiter,weil sie schauen wollten-ob er es noch kann. So,er kann es noch-jetzt bekommt er Facharbeiter-Lohn und macht auch Überstd.Beide "Sorten" gehen auf das gleiche Zeitkonto... Wenn er keinen Einsatz hätte-welchen wert haben die Std.?
Blick da nicht durch...
Beitrag von demy - 17.09.10 - 14:20 Uhr
Hallo,
den "Wert" der Stunden kann man den Gehaltsabrechnungen entnehmen.
Da muss drin stehen mit wieviel Stundenlohn die Stunden ins Zeitkonto gehen.
Trotzdem hast du den Wink mit dem Zaunpfahl bei dem Beitrag vor dir glaube ich nicht verstanden 
Wenn dein Mann zuhause sitzt, weil die Firma keinen Einsatz hat und dein Mann aber arbeiten möchte, dann befindet sich die Firma im Annahmeverzug.
Das heißt, er wird voll weiterbezahlt, OHNE das auch nur eine einzige Sekunde dem Zeitkonto entnommen werden darf.
Der Stundenlohn den er dann zu bekommen hat ist der, den er vertraglich im Arbeitsvertrag stehen hat.
Das Zeitkonto dient nämlich NICHT dazu, dass Arbeitgeberrisiko fehlender Einsätze auf den Arbeitnehmer abzuwälzen.
Wird zwar gerne von vielen ZAF gemacht, ist aber gesetzeswidrig!
Gruß
Demy
Beitrag von liebeszauber2807 - 17.09.10 - 14:31 Uhr
Darum,wann die Std zum Einsatz kommen, ging es mir ja nicht...Aber gut zu wissen.
Ob man damit Zeiten ohne Einsatz überbrügt oder sich regelmäßig auszahlen läßt.
Steht dann auf der Abrechnung, soundsoviel Std Hilfsarbeiterlohn und soundsoviel Std Facharbeiterlohn? Und wenn man sich die z.B. auszahlen läßt,sagt man-diesmal möchte ich die Hilfsarbeiterstd?
Also, irgendwie bin ich wohl doch einfach nur doof...
Beitrag von karin3 - 18.09.10 - 16:47 Uhr
Hallo,
"Wenn er mal keinen Einsatz hat? Dann werden die ja genommen um die Zeit auszugleichen. "
FALSCH!
Stunden vom Zeitkonto darf ein Arbeitgeber nur nehmen, wenn der Arbeitnehmer es beantragt hat.
http://www.igmetall-zoom.de/33-fragen-zur-zeitarbeit-leiharbeiter-gewerkschaft-betriebsrat/inhalt.html#13_16
16. Was ist ein Arbeitszeitkonto?
In den meisten Firmen ist es inzwischen gängige Praxis, Überstunden auf ein sogenanntes „Arbeitszeitkonto“ fließen zu lassen.
Damit haben Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine Art Sparkonto. Die „Auszahlung“ der Stunden erfolgt in der Regel in Freizeit.
Die Tarifverträge regeln die maximale Höhe der Arbeitszeitkonten und wie eine Freizeitentnahme erfolgt.
Das häufigste Problem mit den Zeitkonten ist bei Nichteinsatzzeiten (siehe Frage 17).
17. Was passiert, wenn mir mein Arbeitgeber keinen neuen Einsatz geben kann?
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen vorübergehend keinen neuen Einsatz vermitteln kann, ist er verpflichtet, Ihnen diese Zeiten als „Nichteinsatz“ zu vergüten. Allerdings haben Sie in dieser Zeit nicht „frei“, sondern müssen auf Abruf zur Verfügung stehen. Häufig werden Nichteinsatzzeiten mit dem Arbeitszeitkonto verrechnet. Das ist eigentlich unzulässig, es sei denn, dass Sie für diese Zeiten Freizeitentnahme beantragen. Eine weitere Ausnahme sind Betriebsferien.
In solch einer Zeit bekommt man seinen Grundlohn.
Gruß Karin
