Teilzeit in Elternzeit-wer kennt sich aus-brauche bitte Rat & Meinung

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Beitrag von elfie-oemmel - 17.09.10 - 13:05 Uhr

hallo,

ich habe folgendes problem.
bevor ich schwanger wurde war ich teilzeit 30 stunden pro woche beschäftigt.
vor antritt des mutterschutzes hab ich 2 jahre elternzeit beantragt, wobei ich das 2. jahr auf teilzeit in elternzeit für 30 stunden angegeben habe.
alles pikobello angegeben, d.h. die genauen tage, uhrzeiten etc. und keine ablehnung aus betrieblichen gründen etc. bekommen. nur ein info, das sie den antrag erhalten haben, mir aber den gewünschten arbeitsbeginn momentan nicht fest zusichern können, da es ja bis dahin noch eine geraume zeit hin ist.
den genauen wortlaut weiß ich nicht mehr, könnte ich aber nochmal nachschauen sollte es wichtig sein.

ach so, in meiner firma geht teilzeit in elternzeit, da ich es bei meinem ersten kind schon genauso gemacht habe. damals hab ich ganz normal nach einem jahr wieder anfangen können zu arbeiten und zwar teilzeit in elternzeit.

nun ist mein erstes jahr elternzeit rum ich wollt wieder anfangen, nur sagt die firma, daß sie keine stelle für mich frei hätten.
ich solle mich gedulden. streiten möchte ich mit der firma nicht, da ich schon sehr lange dort arbeite und auch weiterhin
dort arbeiten möchte. es ist übrigends ein sehr großer betrieb der auch teilzeitkräft beschäftigt.

was kann ich noch tun um ein bissl druck zu machen? muß ich die aussage so hinnehmen? was habe ich für möglichkeiten?
es wäre toll wenn sich jemand in diesem bereich auskennt.

ganz lieben dank,
elfie

Beitrag von susannea - 17.09.10 - 18:01 Uhr

Also entweder du willst dich nciht streiten, dann sagst du, ich lasse mich gerne für dumm verkaufen und hältst die Füße still oder du teilst ihnen mit, dass dein Antrag nicht abgelehnt wurde innerhalb von vier Wochen und du damit einen genehmigten Antrag hast und den auch gerne vorm Arbeitsgericht einklagen kansnt!

Beitrag von denis412 - 17.09.10 - 20:29 Uhr

Stell Dich auf die Hinterbeine und wehr Dich ! Das Recht ist auf Deiner Seite !
Ich hatte auch ein Problem und bin zu meiner Anwältin gegangen. Mir will mein AG sechs Wochen Elternzeit nicht geben, obwohl ich alles rechtzeitig beantragt habe und der Widerspruch erst nach acht Wochen kam. Die sind der Meinung, dass die Mutterschutzfrist vor der Geburt auch schon mitzählt und ich am 16.10.2011 wieder kommen muss und nicht erst ab Geburt bis er drei ist. Das ist jetzt noch ein hin und her. Aber wir wollen eh ein zweites Kind und bis dahin ist das entweder schon da, ich bin in Mutterschutz oder lass mich für die paar Wochen, die ich dann evtl noch arbeiten muss krank schreiben. (wir sind gut mit einer Ärztin bekannt)