Welches der 2 geschiedenen Elternteile darf Kindergeldantrag stellen?

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Beitrag von diana-m2608 - 17.09.10 - 13:40 Uhr

Hallo alle miteinander,

ich befinde mich in folgender Situation:

24J, in eigener Whg lebend, ab Oktober studierend, keine staatlichen Hilfen in Anspruch nehmend.

Seit dem Abitur 2005 (18J) lebe ich nicht mehr bei meiner Mutter. Auch nicht beim geschiedenen Vater. Seit der Scheidung musste mein Vater nie Unterhalt zahlen und von dem Zeitraum an, indem ich auch bei meiner Mutter ausgezogen bin, erhalte ich ebenso keine finanzielle Unterstützung mütterlicherseits.
Demnach wird in diesem Sinne von beiden Seiten kein Unterhalt gezahlt.

Nachdem ich das Abitur abgeschlossen hatte, absolvierte ich ein paar Praktika, jobbte hier und dort ein wenig, bewarb mich im letzten Jahr für die Uni, dort jedoch leider noch mit dem Ergebnis des Ablehnungsschreibens. Dieses Jahr jedoch mit erfolgreicher Zusage.

Gerne würde ich darum nun für die mir in den letzten 12 Monate zustehenden Tage bis zum 25. Lebensjahr mit dem beginnenden Studium Kindergeld beantragen.
Unglücklicherweise habe ich schon in Erfahrung bringen müssen, das ohne Eltern nicht in die Wege leiten zu können.
Da ich derzeit wieder ein wenig mehr Kontakt zu meinem Vater habe (zur Mutter leider Null), würde ich es bevorzugen, ihn diesbzgl zu kontaktieren.
Dabei stellt sich mir die Frage, ob er dazu berechtigt ist?
Denn wohnte ich doch bei meiner Mutter, seitdem sie in Scheidung lebten, und sie das Sorgerecht hatte.

Spielt das eine Rolle? Kann auch nur -eines- der Elternteile den Antrag stellen ?
Brauche ich dafür nicht auch noch einen eventuellen 3 Zeiler, indem vom anderen Elternteil bestätigt wird, dass wiederum der Andere den Antrag ohne Sie/Ihn stellen kann ?

Oder ist mein von meiner Mutter geschiedener leiblicher Vater dazu berechtigt den Kindergeldantrag zu stellen ? (der Abzweigungsantrag wird ebenso beigefügt,sodass das Geld auf meinem Konto Eingang findet!!!)

Ich danke für weiterhelfende Ratschläge !!!!!!

Diana



Beitrag von myimmortal1977 - 17.09.10 - 14:55 Uhr

Kindergeld Antrag auf Abzweigung
Das Kindergeld muss nicht immer zwingend an die Eltern überwiesen werde. Gerade für Kinder, die selbst auf das Geld angewiesen sind, ist es ein Vorteil, dass ein Antrag auf Abzweigung gestellt werden kann. Dieser bewirkt, dass das Kindergeld nicht mehr an die Eltern sondern direkt an das Kind ausgezahlt wird. Dies ist besonders wichtig für Studenten und Auszubildende.

Quelle: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/kindergeld/auszahlung.html

Beitrag von diana-m2608 - 17.09.10 - 14:59 Uhr

Hallo,

dass das Kindergeld nicht immer zwingend an die Eltern überwiesen werden muss, ist mir bewusst. Darum fügte ich in Klammern hinzu, diesen Abzweigungsantrag mit beizulegen :)

Meine Frage jedoch bezog sich erst einmal auf den generellen Antrag auf Kindergeld, welchen ich allein leider nicht stellen kann. Sondern nur die Eltern.
Wie oben beschrieben, frage ich mich, ob mein Vater ihn stellen könnte oder nur meine Mutter dazu fähig wäre ?!

Lg

Beitrag von myimmortal1977 - 17.09.10 - 15:11 Uhr

Rein von der Logik her, ist es glaube ich egal, wer den Antrag stellt, da Du ja in keinem der beiden Haushalte mehr lebst. Wichtig ist nur, dass der antragstellende Elternteil auch so in Deiner Geburtsurkunde steht.

LG Janette

Im Zweifel ruf doch bei der Kindergeldstelle an. Ist der einfachste Weg.

Beitrag von diana-m2608 - 17.09.10 - 15:26 Uhr

mmh..ja...von der Logik her, hätte ich mir auch gedacht, dass man mit 24 Jahren in diesem Staat auch alt genug ist, um solch einen Antrag stellen zu können. Doch leider ...

Hätte eventuell sein können, dass meinem Vater dies nicht zusteht, da meiner Mutter zuletzt das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde.

..mit der Familienkasse sprach ich heute morgen am Telefon, wobei ich erfuhr, den Antrag nicht selbstständig stellen zu können. Leider kam mir bei dem Wortwechsel diese Frage noch nicht auf und die Gesprächszeiten für den heutigen Tage beliefen sich leider nur auf 8°° - 12 °°.
Um am Montag jedoch mit allen Unterlagen und Bemächtigungen etc pp dort zw 8°° - 12°° aufzutauchen OHNE vor Ort erst regeln zu müssen, was ich nun brauche, wer berechtigt ist usw und sofort, wollte ich mich nun umgehend informieren, alles ordnungsgemäß ausdrucken, ausfüllen und am Montag dort abgeben :)

Ich werde es dann wohl einfach auf gut Glück von meinem Vater ausfüllen lassen. (Wobei sich mir dann wieder die Frage stellt, ob die Unterschrift der Mutter dafür ebenfalls benötigt wird?!..mmh)

Liebe Grüße

Beitrag von myimmortal1977 - 17.09.10 - 17:19 Uhr

Wenn Deiner Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen wurde, dann würde ich Deine Mutter eher als antragsberechtigt sehen.

Obwohl im Gesetz steht, z. B. dass bei minderjährigen Kindern, die z. B. im fremden Haushalt z. B. bei den Großeltern leben, die Großeltern auch anspruchsberechtigt sein können, da da maßgeblich ist, wo das Kind seinen ständigen Aufenthalt hat.

LG Janette

Beitrag von diana-m2608 - 17.09.10 - 17:31 Uhr

habe soeben folgende Information gefunden, die besagt, dass Kindergeld nicht an das Sorgerecht gebunden ist. So wie du oben auch schon im Falle des Aufenthalts der Grosseltern beschrieben hast.

http://www.stb-web.de/news/article.php/id/3548

...nun gut, dann muesste das Antragstellen vaeterlicherseits wohl rechtens sein!

Andernfalls weiss ich am Montag mehr ;)

Beitrag von myimmortal1977 - 17.09.10 - 14:58 Uhr

Was mich aber mal ganz persönlich interessieren würde, wenn Du keine staatl. Hilfen in Anspruch nimmst, wovon lebst Du denn? Du weißt, dass Du ab bestimmten Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf Kindergeldzahlung hast und diese Grenze ist nicht allzu hoch.

LG Janette

Beitrag von diana-m2608 - 17.09.10 - 15:15 Uhr

Ich lebe vom Jobben...hier ein wenig und dort ein bisschen. So wie man sich eben über Wasser halten kann..sowohl in Deutschland als auch im Ausland..und ich muss gestehen, bis dato ..wenn auch für nicht allzu viel Geld..lieber arbeiten zu gehen, Praktika zu absolvieren & Lebenserfahrungen in der Welt gesammelt, als nach dem Abitur umgehend staatl. Hilfe in Anspruch genommen zu haben.

Denn noch bin ich jung, hatte und habe bis dato 2 gesunde Hände, ein gescheites Köpfchen, den Willen, sowie unstillbaren Wissensdurst.


Zuvor hatte ich das Glück gehabt, bei meinem damaligen Freund wohnen zu können und mittlerweile in meiner eigenen 1-Zimmer-Bleibe. Für welche ich nur 180,- bezahle.
Abstriche sind umungänglich.

Doch nur so war es mir bisher möglich selbstständig zu leben.
..doch erfolgreich ;)

Jetzt, da ich das Studium beginne, werde ich nicht mehr die Zeit haben, beliebig oft arbeiten zu gehen, vor allem nicht mehr im Geschäft mit der gleichen Zeiteinteilung, in welchem ich in letzter Zeit auf 400,- Basis arbeitete.

Darum weiss ich vorab, die Jahreseinkommensgrenze für das Kindergeld nicht überschreiten zu werden.

Liebe Grüße
Diana


Beitrag von kati543 - 17.09.10 - 16:58 Uhr

Beide deiner Eltern sind barunterhaltspflichtig. Hast du es mal darüber versucht? Du kannst deiner Mutter ja ganz klar sagen, dass sie entweder das Kindergeld rausrückt, oder eben Unterhalt zahlt.