Befristeter Arbeitsvertrag und Mutterschaftsgeld

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Beitrag von zitronenscheibe - 18.09.10 - 20:16 Uhr

Hallo Ihr, mein Arbeitsvertrag ist zum 30.08.10 ausgelaufen. Meine Mutterschutzfrist begann am 21.08.10. Ich habe für die 6 Wochen vorher Mutterschaftsgeld von der KK bekommen. Wie sieht es mit den 8 Wochen danach aus? Ich habe gelesen, dass die KK in Höhe von 70 % des Nettoeinkommens Mutterschaftsgeld zhalt- also quasi die Arbeitgeberanteil übernimmt. Ich hoffe, ihr versteht was ich meine.

Momentan hab ich ein wenig hin und her mit der KK, da sie mich nicht beitragsfrei versichern wollen oder dürfen und jeder der Mitarbeiter was anderes erzählt. Deshalb würd ich mich freuen, wenn ich hier schon eine Antwort bekäme. Lieben Dank!!!!

Beitrag von kerstini - 18.09.10 - 21:14 Uhr

Also bei mir ist es ähnlich. Mein Vertrag läuft 2 Wochen nach Beginn meines MuSchu aus.

Ich hab extra bei der KK angerufen wie das denn jetzt abläuft und laut meiner KK bin ich ganz normal weiterversichert in der Elternzeit und das Mutterschaftsgeld bekomme ich in voller Höhe von meiner KK sobald mein Vertrag ausgelaufen ist.

Hmmm... komisch...

LG

Kerstin mit #sternMadita & #sternLeo *08.09.09+ und #stern12.SSW und Ida 23.SSW #verliebt

Beitrag von susannea - 19.09.10 - 00:11 Uhr

Wenn du vorher pflichtversichert warst, dann bist du kostenfrei weiter versichert bis zum Ende des Elterngeldbezuges.

Siehe dazu auch SGB V §192, Nr. 1, Satz 2
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange

2. Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird,

Mutterschaftsgeld bekommst du ab dem 1.9. in Höhe des Krankengeldes von der KK. Aber die werden dies erst nach der Geburt zahlen!

Beitrag von zitronenscheibe - 19.09.10 - 19:54 Uhr

Vielen Dank für die Info. Rufe morgen mal an und frage doch nach. Nicht, dass ich das irgendwie beantragen musste?

Beitrag von susannea - 19.09.10 - 19:55 Uhr

Das Mutterschaftsgeld musst du natürlich bei der KK beantragen udn damit bist du dann auch automtaisch versichert. Die Bescheinigung über die Zahlung von Elterngeld musst du dann auch abgeben.