Hallo,
mir fiel keine bessere Überschrift ein, der Sachverhalt ist kompliziert.
Ich lebe von meinem Mann getrennt, das Ternnungsjahr ist rum, die Scheidung läuft. Gleichzeitig läuft auch ein Unterhaltsverfahren.
Mein Ex weigert sich seit Jahren hartnäckig, arbeiten zu gehen und hat mich auf Trennungsunterhalt verklagt. Nachehelicher Unterhalt steht ihm nicht zu, das Kind (das zZt im Wöchentlichen Wechselmodell bei uns beiden lebt) ist älter als 3 Jahre. Ob ihm Trennungsunterhalt fürs Trennungsjahr zusteht, wir noch gerichtlich geklärt, da er mich in und nach der Ehe (war der Trennungsgrund) tätlich angefriffen hat und damit den Trennungsunterhalt wahrscheinlich verwirkt hat.
Jetzt hat er ALG II beantragt und die ARGE fordert mich auf, für ihn aufzukommen. Wie kann das sein, dass ich wahrscheinlich vom Familienrecht her gar nicht für ihn zahlen muß, er jetzt aber trotzdem auf diesme Wege Geld von mir bekommt? Es ist nicht einzusehen, warum ich für einen arbeitsscheuen (vorsichtig ausgedrückt) und gewalttätigen Expartner zahlen soll!
Danke!
nb
Ich werde morgen meine Anwältin anrufen - aber vielleicht kennt sich ja hier jemand aus.
ARGE?
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Beitrag von neueblume - 19.09.10 - 09:27 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 19.09.10 - 10:14 Uhr
Hallo
Lies mal hier
http://www.finanztip.de/recht/familie/familienrecht-ehegattenunterhalt.htm
Bianca
Beitrag von vwpassat - 19.09.10 - 11:04 Uhr
Sind die tätlichen Übergriffe angezeigt und aktenkundig?
Wenn ja, wirst Du nichts zahlen müssen.
Am besten alles über Anwalt laufen lassen, um keine Fehler zu machen.
Beitrag von neueblume - 19.09.10 - 11:29 Uhr
Ja - ich habe ihn angezeit und 2 Übergriffe hat er sogar schriftl zugegeben.
Natürlich läuft das über nen Anwalt. Allerdings hat die ARE mal wieder mich angeschrieben!
Danke
nb
Beitrag von king.with.deckchair - 19.09.10 - 12:10 Uhr
Weil du vom Gesetz her die grundsätzlich Unterhaltsverpflichtete bist und bei der ARGE keine Hellseher sitzen, die a) nicht wissen, dass du alles über den Anwalt laufen lassen möchtest und b) wissen, dass bei euch das Unterhaltsverfahren noch im Gang ist.
Wie gesagt: Ich kann mir nicht vorstellen, dass die ARGE dich "aufgefordert" hat "zu zahlen", sondern das derzeit leidiglich von Seiten der ARGE geprüft wird, ob du zahlen kannst und musst.
Warum lebt das Kind im Wechsel bei ihm, wenn er gewalttätig ist?!
Beitrag von neueblume - 19.09.10 - 12:23 Uhr
die ARGE weiß schon, dass das alles noch bei Gericht liegt. Ich, bzw meine Anwältin, hatten das schom im Juli dort mitgeteilt. Wahrscheinlich können die sich nicht vorstellen, dass Gerichtsverfahren auch mal länger dauern können, weil die zuständige Richterin im Urlaub war.
Warum das Ktind im Wechsel beim KV lebt? Frag mich was Leichteres!!! Das hiesige JA ist offensichtlich der Meinung, dass Gewalt (und das Kind hat das mehrfach mitbekommen!) gegen die Mutter kein Grund ist, den Umgang zu ändern.
Ende der Woche steht die andgültige Anhörung zu dem Thema an. Im Vorfeld ist da einiges schief gelaufen - aber dazu schreibe ich höchstens per PN, da ich seit Anfang des Jahres auch weiß, was "Cyberstalking" ist
.
danke
nb
Beitrag von king.with.deckchair - 19.09.10 - 12:07 Uhr
"Wie kann das sein, dass ich wahrscheinlich vom Familienrecht her gar nicht für ihn zahlen muß, er jetzt aber trotzdem auf diesme Wege Geld von mir bekommt?"
Ich gehe mal davon aus, dass du von der ARGE nicht! die Aufforderung bekommen hast zu zahlen, sondern darzulegen, ob du zahlen kannst und musst. UnterhaltsANSPRUCH, den jemand hat, geht auf die ARGE über, wenn derjenige ALG II bezieht. Zahlen musst du also nur, wenn gerichtlich festgestellt wurde, dass deinem Mann Unterhalt von dir zusteht.
Beitrag von neueblume - 19.09.10 - 12:14 Uhr
Ja - Du hast recht. Ich soll mein "Vermögen" offenlegen.
Danke für Deine Antwort. So ähnlich habe ich mir das auch gedacht mit den Unerhaltsansprüchen. Aber ich kenne mich da gar nicht aus. Ich werde das mogen an meine Anwältin weitergeben!
Schönes Wochenende noch
nb
Beitrag von manavgat - 19.09.10 - 12:26 Uhr
Bleib ganz ruhig.
Die ARGE probiert es. Und Du wirst dagegen vorgehen und gut ist.
Lass die Anwältin machen und lass Dich nicht ins Bockshorn jagen.
BTW: ein Mann der Dich tätlich angegriffen hat (weil er seinen Willen nicht bekam?) - wie geht er mit dem Kind um, wenn dieses nicht tut, was Papa will?
Gruß
Manavgat
Beitrag von neueblume - 19.09.10 - 12:49 Uhr
Tja - wie geht er mit dem Kind um? der Kurze sagt oft, dass der Papa schreit und er hat auch schon gesagt, dass der Papa ihn haut. Ich selbst habe das als wir noch zusammen wohnten auch schon gesehen. Das war auch der endgültige Trennungsgrund.
Aber auch das scheint das hiesige JA nicht zu interessieren. Wenn ich als Mutter soetwas anmerken, bekomme ich durch die Blume mitgeteilt, dass das ja alle Mütter sagen um den Vätern die kinder vorzuenthalten. Letztes Jahr hat der KV auch vor Gericht behauptet, ich würde das nur erfinden, um ihn loszuwerden. Daraufhin hat der Richter (war ne Vertretung, macht sonst Finanzrecht) das ABR ans JA gegeben und ein Gutachten in Auftrag gegeben. Aber wie gesagt: das hiesige JA findet Gewalt offensichtlich nicht soooo schlimm.......Denn auch der Kiga hat sich schon an die gewand, weil der Kurze auch dort vom Papa erzählt hat. Und wie immer: keine Reaktion!
es ist ein Skandal!
nb
