Strafanzeige

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Beitrag von finchen226 - 19.09.10 - 11:42 Uhr

Guten morgen an alle,
ich hatte heute vielleicht eine schreckliche Nacht hinter mir! Also zur Vorgeschichte!
Ich bin 19 Jahre alt und habe seit dem 29.06.09 meinen Frührerschein Klasse B. Ich bin seit einem Monat mit meinem Freund zusammen (oder war es) der in drei Wochen 20 wird.
Er hat mir immer erzählt er hätte den Führerschein und da er mein Freund ist habe ich ihm dieses auch geglaubt.
Gestern nun hab ich ihm wie des öfteren meinen Smart geliehen.
Um 1.30 Nachts ruft die Polizei Düsseldorf mich an und fragt mich wo das Auto wäre etc. Die haben mich aus dem Schlaf gerissen. Ich erzählte das mein Freund den Wagen im Moment fährt.
Der Polizist verkündete mir dass ich nun ein Strafverfahren am Hals habe, da ich Fahren ohne Fahrerlaubnis gestattet habe. Dass ich nicht wusste das mein (Ex)Freund den Führerschein nicht hat, konnte er mir natürlich nicht glauben. Ich muss das Auto beim Abschleppdienst nun abholen. So nun meine Fragen

-Wieviel kostet das Abhohlen beim Abschleppdienst?
-Was für Strafen stehen mir laut Gesetzbuch bevor?

Bitt ekeine Auszüge in fachchinesisch sondern bitte selbst formuliert.

Vielen Dank,
Finchen

Beitrag von melina2003 - 19.09.10 - 11:54 Uhr

Ich kann nur von einer freundin berichten.

Sie hatte dieselbe geschichte wie du und durfte dann 2 jahre den führerschein abgeben !!!!!
Plus eine geldstrafe von 2500 € !!


LG und viel Glück

Beitrag von butler - 19.09.10 - 12:01 Uhr

Muß aber nicht. Meine Tochter haben wir ohne Strafe da raus bekommen.
LG

Beitrag von parzifal - 20.09.10 - 08:28 Uhr

Wieviel Tagessätze hat die Freundin bekommen? Die Höhe der Geldstrafe ist wenig aussagefähig, wenn man das Einkommen nicht kennt.

Hat sie die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen?

Beitrag von sternchen1000 - 19.09.10 - 12:05 Uhr

Hey,

ich würde schnellstmöglich einen Anwalt konsultieren und vorher keine Aussagen zur Sache machen!

LG Melanie

Beitrag von vwpassat - 19.09.10 - 12:54 Uhr

Richtig!

Keinesfalls irgendetwas aussagen, um sich vermeintlich zu entlasten. Das legen die alles gegen Dich aus.

Beitrag von manavgat - 19.09.10 - 12:23 Uhr

Manche Leute kapieren es nicht, dass man niemandem am Telefon Auskunft gibt!

Wende Dich umgehend an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Gruß

Manavgat

Beitrag von seikon - 19.09.10 - 15:07 Uhr

§ 21 StVG gibt hier Auskunft:

http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1.

eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2.

vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3.

vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1.

das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2.

als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3.

in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Beitrag von mapue - 19.09.10 - 19:00 Uhr

Ha ha DAS würde ich dir auch nicht glauben, dass du das nichts wusstest.

Schöne Sache, ich komm von der Polizei Düsseldorf #rofl

Selber Schuld und Pech gehabt.

Beitrag von fred_kotelett - 19.09.10 - 20:28 Uhr

Zum Glück spielt es ja in Deutschland im Endeffekt keine Rolle, was irgendein Troll von der Polizei glaubt.

Beitrag von nele27 - 19.09.10 - 20:55 Uhr

Zum Glück tut es ja überhaupt nichts zur Sache, was einzelne Polizisten GLAUBEN

#gruebel
#augen

Beitrag von fred_kotelett - 19.09.10 - 20:56 Uhr

Die gute mapue ist echt ein Polizistenwitz auf 2 Beinen.

Beitrag von nele27 - 19.09.10 - 21:30 Uhr

Allein der Satz hier erfüllt so ziemlich jedes Bullenklischee #augen Das weitere Berufsethos kann ich mir denken.
Leider lassen sich manche "Verdächtigen" von so einem typischen Uniformiertengelaber auch noch beeinflussen ...

Beitrag von mapue - 19.09.10 - 22:42 Uhr

Neidisch auf nen gutbezahlten Job den Rest meines Lebens #rofl

Klingt ganz schwer so :-)

Hat wohl bei dir nicht gereicht, wie #rofl

Beitrag von fred_kotelett - 19.09.10 - 23:07 Uhr

Seit wann sind denn Polizisten gut bezahlt, wäre mir neu.



Beitrag von nele27 - 20.09.10 - 08:53 Uhr

Tja, weiß auch nicht #kratz
Vielleicht stimmen die Besoldungstabellen nicht und die bekommen alle heimlich mehr??
:-)

LG, Nele

Beitrag von nele27 - 20.09.10 - 08:55 Uhr

So aufgeplustert, weil es bei Dir für n richtiges Studium nicht gereicht hat, sondern nur für die Polizeischule ??

Beitrag von mapue - 20.09.10 - 09:19 Uhr

Ha ha ich hab sogar 2 Studiengänge abgeschlossen #rofl

Du hast weder Polizeischule, noch irgendeinen Studiengang und DAS ist der pure Neid.

Wir sind alle gut bezahlt, das ist nunmal Fakt #winke

Beitrag von fred_kotelett - 20.09.10 - 09:29 Uhr

Wo seid ihr den gut bezahlt?

Ich weiss ja jetzt nicht was du bist, höheren Dienst schließe ich jetzt mal aus.

Das heisst du bist maximal Kommissar oder Oberkomissar, du brauchst hier doch keinem zu erzählen du wärst gut bezahlt.
Kann doch jeder sehen, was ihr verdient.

was hast du denn studiert?

Mit einem Diplom Verwaltungswirt (FH) kannst du mich zumindest nicht vom Hocker reißen.

Beitrag von nele27 - 20.09.10 - 09:38 Uhr

Welchen Studiengang hast DU denn abgeschlossen?? Oder meinst Du einen Pseudo-Studiengang wie Verwaltungsfachwirt???

Fred und ich haben universitäre Ausbildungen #aha

Du hast Dir unglücklicherweise wirklich die Falschen ausgesucht...
Manchmal trifft man eben auch bei Urbia nicht ins Klischee, mach Dir nichts draus.

LG, Nele

Beitrag von mapue - 20.09.10 - 09:46 Uhr

Liebelein auch ich habe ein Universitätsstudium abgeschlossen plus meinem vorherigen Diplom plus dem Vorbereitungsdienst #winke

Ja shit happens #rofl

Beitrag von fred_kotelett - 20.09.10 - 09:48 Uhr

Komm dann mal raus damit.

Was bist du denn bei deinem Verein?

Die große Kariere kanns ja nicht sein, wenn du dich laut eigenen Aussagen mit so spannenden Dingen wie Halterermittlungen beschäftigst.

Beitrag von mapue - 20.09.10 - 09:53 Uhr

Wo steht denn ich führe nur Halterermittlungen durch??

Lesen hast du aber auch gelernt oder wie #kratz

DAS gehört zu meinem Job dazu, wie auch alles andere was man sich in einem Polizeiberuf so vorstellt; ich kann so ziemlich alles überprüfen.

Vor Gericht gewinnen ist mein Job und funktioniert super bisher #winke

Bei dir kanns ja mit dem Job nicht so weit her sein #winke

Beitrag von fred_kotelett - 20.09.10 - 09:56 Uhr

Das mit den Halterermittlungen hast du doch selbst in einem anderen Thread groß herausgestellt.

Wenn du nach meinem Beruf fragst.
Ich bin Solution Architect bei Europas größtem Softwarekonzern.

Du willst ja anscheinend auf die Frage nach deinem Dienstgrad nicht antworten. Hat es bei dir nur zum Polizeimeister gereicht?

Beitrag von mapue - 20.09.10 - 10:03 Uhr

Da kannste mal sehen wie wenig Ahnung du hast; besser mal zurückhalten, wenn man nix weiß #winke

Mit etwas Intelligenz wärst du darauf gekommen, dass es im höheren Dienst sein müsste #winke