Hi Ihr Lieben,
habe da noch eine Frage.
Blicke da auch nicht durch.
Mein ET sollte der 8.9 sein aber geboren wurde der kleine am 19.8 ( 3 Wochen früher).
Bis wann müsste mir das Mutterschaftsgeld gezahlt werden?
Habe ein schreiben bekommen das Sie mir bis zum 3.11 bezahlen, stimmt das?
Gruß Steffi
Mutterschaftsgeld, Geburt 3 Wochen früher
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Beitrag von tweety1202 - 19.09.10 - 12:57 Uhr
Beitrag von bibuba1977 - 19.09.10 - 12:59 Uhr
Hi Steffi,
dir stehen auf jeden Fall mindestens insgesamt 14 Wochen Mutterschaftsgeld zu. Bei Uebertragung bekommt frau es laenger gezahlt, kommt das Kind frueher, werden die Wochen, die vor Geburt bzw. ET fehlen, hinten dran gehangen.
Uebrigens werden dir nun auch nicht nur 8 Wochen Mutterschaftsgeld, sondern 11 Wochen auf das EG angerechnet. 
LG
Barbara
Beitrag von lisasimpson - 19.09.10 - 13:00 Uhr
warum sollte es nicht stimmen?
ist doch 8 wochen nach ET (und du kannst nicht weniger als 6+8 = 14 wochen bekommen)
lisasimpson
Beitrag von goldie99999 - 19.09.10 - 13:41 Uhr
Die Muschu- Frist verlängert sich nur, wenn Dein Kind ein Frühgeborenes ist. Habt ihr eine Frühgeborenenbescheinigung bekommen bzw. hat er die 37. SSW vollendet (ich hab nicht nachgerechnet, Du weißt das sicher genau)?
Mein Sohn wurde in SSW 36 geboren, meine Muschu- Frist hat sich damit um nochmals 4 Wochen verlängert ( ET 1.9., geb. 5.8., Muschu bis 24.11.) und dementsprechend erhalte ich 4 Wochen länger Mutterschaftsgeld.
Grüße, Goldie
Beitrag von tweety1202 - 19.09.10 - 18:21 Uhr
Hallo Goldie,
Es war 37+1 und dann auch noch?
Habe keine Bescheinigung!
Beitrag von kati543 - 19.09.10 - 20:46 Uhr
37+1 ist genau 2 Tage zu spät um die Bescheinigung zu erhalten. Wieviel hat er gewogen?
Beitrag von tweety1202 - 19.09.10 - 20:56 Uhr
2965 gramm. Meinst Du ich soll mal auf doof bei der Krankenkasse nachfragen?
Beitrag von bibuba1977 - 19.09.10 - 21:41 Uhr
Du hast kein Fruehchen. Die Aussage von Goldie betrifft dich nicht!
LG
Barbara
Beitrag von goldie99999 - 20.09.10 - 10:51 Uhr
Nein, dann trifft das auf euch leider nicht zu.
