Erbe und Hartz4

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Beitrag von hoehni17 - 20.09.10 - 16:27 Uhr

Hallo, es geht nicht um mich, sondern um eine Verwandte, welche Hartz4 bezieht. Ihre Mutti ist gestorben und es wurde ein Erbe von ca. 3000 € (für Sie) hinterlassen. Jetzt muss sie dies ja beim Arbeitsamt angeben und dies würde dann mit Ihren Sozialleistungen verrechnet werden, richtig? Gibt es aber einen Freibetrag, also das man ein wenig haben darf für die spätere Rente? Zumal es auch noch 800 € Schulden gibt. #augen
Die Dame ist 52 Jahre alt.
#danke

Beitrag von bigal60 - 20.09.10 - 16:36 Uhr

An ihrer Stelle würde ich das Erbe ausschlagen und an ihre Kinder bzw. vielleicht Enkel weitervererben...

Dem Amt würde ich solches Geld nicht schenken wenn es nicht sein muss :-)

Beitrag von hoehni17 - 20.09.10 - 16:40 Uhr

Das geht aber nicht, weil wenn sie das tut und das Amt kommt "dahinter", werden ihr trozdem Leistungen gestrichen.

Beitrag von windsbraut69 - 20.09.10 - 16:45 Uhr

"Dem Amt würde ich solches Geld nicht schenken wenn es nicht sein muss "

Das Geld wird Ihr doch nicht abgenommen!
Sie ist dann eben vorübergehend in der Lage, weniger Transferleistungen beanspruchen zu müssen.

Beitrag von windsbraut69 - 20.09.10 - 16:45 Uhr

Davon mal abgesehen, wird sie kein Erbe ausschlagen bzw. Geld "verschenken" können, solange sie von ALGII abhängig ist.

Beitrag von 96kati - 20.09.10 - 17:27 Uhr

Wie bist du denn drauf?

Sie würde "dem Amt" nichts schenken, sondern für einen Teil ihres Lebensunterhaltes selber aufkommen!

Ich würde es eher so bezeichnen, dass "das Amt" ihr monatlich Geschenke machen...

Beitrag von king.with.deckchair - 20.09.10 - 18:25 Uhr

Tipp: Sie "schenkt" das Geld nicht "dem" Amt - sie bestreitet davon ihren Lebensunterhalt.

Und liegt uns allen! damit ein bisschen weniger auf der Tasche.

Was denkst du, wo "das Amt" das Geld her hat, hm?

Beitrag von grafzahl - 20.09.10 - 18:45 Uhr

> Dem Amt würde ich solches Geld nicht schenken wenn es nicht sein muss

Wenn ich keine Einkommensteuern zahlen würde, würde ich auch so argumentieren...

Beitrag von pollypo - 20.09.10 - 19:49 Uhr

Aber ihr darf das Amt jeden Monat Geld schenken, oder wie?

Beitrag von arkti - 20.09.10 - 17:24 Uhr

Sind denn die Beerdigungskosten anderweitig geregelt ansonsten bleibt ja eh nichts von dem Geld über

Beitrag von sternschnuppe215 - 20.09.10 - 17:35 Uhr

Häää man darf doch je Lebensjahr 750 EUR Sparguthaben haben....

Beitrag von traumkinder - 20.09.10 - 18:06 Uhr

das würde ja bedeuten das man mit 28 Jahren 21.000 € auf der kante liegen haben darf!?

das glaube ich nicht...

Beitrag von king.with.deckchair - 20.09.10 - 18:22 Uhr

Es stimmt ja auch nicht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II#Anrechnung_von_Verm.C3.B6gen

Außerdem zielt die Frage nicht nach "Vermögen", Erbe während des Bezuges ist Einkommen.

Beitrag von lahme-ente - 20.09.10 - 18:13 Uhr

waren das nicht 150?

Lg

Beitrag von king.with.deckchair - 20.09.10 - 18:21 Uhr

Dummes Zeug.

Erstens betreffen diese 750,- € Vermögen, welches zur Altersvorsorge angelegt ist.

Zweitens ist die Freigrenze für sonstiges Vermögen 150,- € pro Lebensjahr (mit Einschränkungen) - näheres bitte selbst im § 12 SGB II nachlesen. google ist dein Freund.

Drittens ist Geld, welches WÄHREND des Bezugs zufließt, kein Vermögen, sondern Einkommen. Es unterliegt somit nicht den Vermögensfreigrenzen.

Tipp: Wenn man schon keine bis wenig Ahnung von der Materie hat - warum nicht einfach mal die Finger von der Tastatur lassen?!

Beitrag von traumkinder - 20.09.10 - 18:26 Uhr

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Tipp: Wenn man schon keine bis wenig Ahnung von der Materie hat - warum nicht einfach mal die Finger von der Tastatur lassen?!
"

aber hauptsache falsche infos rausgeben....

Beitrag von che-raya - 20.09.10 - 19:02 Uhr


Da hat scheinbar jemand die Weisheit mit (schaum) Löffeln gefressen, was?

Ich denke das kwd schon weiß was sie da von sich gibt.
Denn soweit ich weiß arbeitet (?) sie bei der Arge.

Und wieder mein allerliebster Lieblingsspruch:
Wer keine Ahnung hat, einfach mal die Fre... halten!

Beitrag von traumkinder - 20.09.10 - 19:11 Uhr

falls du mich mit deinem spruch meintest, dann denk ich mir meinen teil zu dir #rofl

Beitrag von che-raya - 20.09.10 - 19:23 Uhr


Falls Du damit:

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aber hauptsache falsche infos rausgeben....
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kwd meintest, bezog sich mein Spruch in der Tat auf Dich.

Beitrag von king.with.deckchair - 20.09.10 - 19:57 Uhr

Ich glaube, du verstehst sie miss. Sie hat mir einen Daumen hoch gezeigt und ich denke, sie meinte die Posterin, auf die ich geantwortet hatte.

LG
Ch.

P.S. Ja, ich arbeite in einer ARGE

Beitrag von che-raya - 20.09.10 - 21:11 Uhr

Dann rudere ich ganz schnell zurück!

Es klang für mich so als würde sie deine Aussage als falsch bezeichnen.

In diesem Fall: Sorry! #winke

Grüße,

CR

Beitrag von rennmaus09 - 20.09.10 - 18:36 Uhr

Wenn sie vorher nicht schon was geerbt oder was auf der hohen Kante gelegt hat, was sie bei der ARGE angegeben hat, passiert ihr mit den läppischen 3000 Euro gar nichts.


Ich habe selbst viel Geld geerbt und war zum dem Zeitpunkt im Bezug von Sozialleistungen, bekam weiterhin Geld vom Amt.



Lieben Gruß, renni

Schreib mich sonst per PN an.