Gesundheitszeugnis

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Beitrag von scrapie - 21.09.10 - 07:55 Uhr

Guten Morgäääääääääääääähn,

erstmal eine Tasse #tasse für alle... wurde heute nacht geweckt weil mein Schatz einen Pseudo-Krupp-Anfall hatte... man hab ich mich erschrocken#schwitz

Und zwar hab ich schon die Prüfung für das Gesundheitszeugnis abgelegt, finds aber nicht wieder#zitter

Ich kann mir ja jederzeit eine Kopie da holen bzw es neu ausstellen lassen... weiß jemand obs was kostet? Hab gestern niemanden mehr da erreicht#kratz

Und weiß jmd ob ich es sofort ausgehändigt bekomme?

Hab gestern nämlich ziemlich überraschend eine Einladung zum Probearbeiten morgen bekommen und brauch es dringend...

Lg

Beitrag von arkti - 21.09.10 - 08:13 Uhr

Also ich denke nicht das es umsonst ist. #schein

Beitrag von scrapie - 21.09.10 - 08:26 Uhr

Ja, irgendwie hab ich das auch im Gefühl#schein

Beitrag von stracciatella - 21.09.10 - 08:44 Uhr

Gesundheitszeugnis gibts doch gar nicht mehr #kratz es gibt jetzt ein Nachweisheft da sieht aus wie so ein Pass #winke


Beitrag von scrapie - 21.09.10 - 12:33 Uhr

Doch doch, hat mich 15€ gekostet#schwitz

Beitrag von arkti - 21.09.10 - 08:57 Uhr

Bist du dir denn sicher das du das schon zum Probearbeiten brauchst?
Also dafür brauchte ich das nicht. #schein

Beitrag von scrapie - 21.09.10 - 12:33 Uhr

Ja, da hat mich der Arbeitgeber drum gebeten:-)

Beitrag von mrsviper1 - 21.09.10 - 09:08 Uhr

Hallo,

Ist das Gesundheitszeugnis den aktuell oder schon etwas älter?

Denn dann musst du es nochmal neu machen und bekommst ein neues Attest. Den es darf nicht Älter wie 1 Jahr alt sein.

Geh zu deinem Arzt oder da wo du es machen hast lassen und dann bekommst du eine Kopie bei mir hat es aber 10€ gekostet.

Lg Tina

Beitrag von blauebaba - 21.09.10 - 10:39 Uhr

Nein, dass Gesundheitszeugnis gilt ein Leben lang!




Ich habe meins vor kurzem auch vertüddelt. Ich musste zur Belehrung, weil sie Gesundsheitszeugnisse von "damals" ( in meinem Fall vor 10 Jahren) nicht mehr kopieren dürfen. Damals gab es die Belehrungen noch nicht ( Stuhlprobe etc)

Hast du dir deins in der Zeit ausstellen lassen, in der die Belehrungen Pflicht waren, machen sie dir eine Kopie-zumindest in S-H. Was das kostet weiß ich allerdings nicht...

Beitrag von mrsviper1 - 21.09.10 - 10:43 Uhr

Also bei uns auf der Arbeit ist es so wenn jemand neues anfängt zu Arbeiten darf das Gesundheitszeugnis nicht älter als ein Jahr sein.

Danach wenn man eingestellt ist muss man ei den Jährlichen Belehrungen teilnehmen.

Lg Tina

Beitrag von blauebaba - 21.09.10 - 10:55 Uhr

Dass das Gesundheitszeugnis bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als ein Jahr sein darf stimmt.

Mit den jährlichen Belehrungen, habe ich noch nie gehört.

Ich meine mich zu erinnern, dass man ( so war es früher, bei den "wirklichen" Gesundheitszeugnissen-nicht die Belehrungen), ein vorläufiges Gesundheitszeugnis bekam, das man nach einem Jahr auffrischen musste, um das endgültige zu bekommen.

Beitrag von mrsviper1 - 21.09.10 - 11:15 Uhr

Das ist aber heute nicht mehr so.

Ich Arbeite seit 8 Jahren in der Gastro, und da ist es so das man Jährlich an Behelerungen teilnehemn muss.


Lg Tina

Beitrag von blauebaba - 21.09.10 - 11:52 Uhr

Ich arbeite ebenfalls seit 10 Jahren ind er Gastro-musste ich bis dato nie...
Vielleicht Bundesland abhängig?

Beitrag von mrsviper1 - 21.09.10 - 11:55 Uhr

Das kann sein.

Lg Tina

Beitrag von sassi31 - 21.09.10 - 12:17 Uhr

Das wurde hier schon mal vor geraumer Zeit diskutiert, mit dem Ergebnis, dass es da wohl unterschiedliche Vorschriften in den einzelnen Bundesländern gibt.

Beitrag von scrapie - 21.09.10 - 12:36 Uhr

Hallo,

es ist schon älter, von Anfang 2008 um genau zu sein und uns wurde auch gesagt, dass es ein lebenlang gültig ist und man jederzeit eine Kopie holen darf (kostet aber 15 Euronen) ... ich hab jetzt eine Zweitschrift bekommen.

aber auf dem Zeugnis steht, dass es nicht älter sein darf wie 3 Monate... keine Ahnung was nun gilt, aufjedenfall musste ich jetzt nur Geld hinblättern...

Beitrag von mrsviper1 - 21.09.10 - 12:55 Uhr

Gib es morgen einfach ab und wenn du ein neues brauchen würdest dann kannst du es ja nach reichen.

Lg Tina

Beitrag von scrapie - 21.09.10 - 13:16 Uhr

Ne ich brauch nicht ein neues Ding. Der Arbeitgeber muss mich nur nochmal über meine Rechte&Pflichten aufklären...