Unterhalt

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Beitrag von spidi111 - 21.09.10 - 08:09 Uhr

Morgen!
ich weiß nicht ,ob das hier rein gehört,wenn verschieben bitte!
Meine Frage ,ich habe einen Unterhaltsprozess gewonnen,dh ich müßte nun mehr Unterhalt bekommen für mein Kind!
Der Vater hat sein Kind um einiges um Geld betrogen,welches ich aber nur noch vordern kann ab März 2010!
Vorher war ich leider zu naiv und hatte vertraut auf die Rechnung beim Jugendamt!
Diese leider nicht korrekt war und ich pech für mein Kind habe und halt nur ab März den richtigen Unterhalt vordern kann!
Rausgekommen ist es nur ,weil ich einen Anwalt mal alles überprüfen lassen habe!
Nun ist es so ,er zahlt einfach immer noch den niedrigen Unterhalt und stellt sich auf tot!
Gestern habe ich ihn mal erreicht,er meinete nur er hat nichts und er hätte andere Probleme und ,wäre ja nicht ohne Grund mit mir vor Gericht gegangen!
Mein Kind hat mir erzählt,das seine Frau die 3Kinder mit in die Ehe gebracht hat und ´sie haben ein gemeinsames Kind,sich nach 1Jahr Ehe wohl trennen möchte!
Tut mir ja auch leid,aber was hat das mit dem auanterhalt zu tun?
Er begründet ,das halt.,er muß sich um seine Sachen kümmern und hat kein Kopf für Unterhalt,die nechsten 4Wochen!
Super,was mache ich jetzt?
Ich hab erstmal gesagt ,er hat eine Woche Zeit mir einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten!
Denke wird aber nichts kommen,wenn ich jetzt wieder ein Anwalt einschallten muß ,sind das wieder kosten!
Ich hab ja viel Verständnis,aber so geht das doch auch nicht,einfach sich nur noch darum zu kümmern seine Ehe zu retten und der Rest ist ihm egal!
Ich wollte mal wissen,würdet ihr warten,bis er alles geregelt hat oder doch Handeln!
Unterhaltsschulden hat er jetzt schon fast 1600 euro bei meiner Tochter!
Grüsse

Beitrag von silbermond65 - 21.09.10 - 08:56 Uhr

Du hast lange genug gewartet.
Schnapp dir deinen Papierkram ,geh zum Anwalt und laß pfänden.

Beitrag von grundlosdiver - 21.09.10 - 09:02 Uhr

Wenn das Gericht die Unterhaltssumme entschieden hat, dann hast Du doch einen Titel und kannst pfänden, wenn er nicht zahlt.
Ich gehe mal davon aus, dass das Gericht sein Kind und ggf. Ehefrau berücksichtigt hat?! Was er sonst für Probleme hat, ist natürlich nicht relevant.
Wenn das Geld Eurem Kind zusteht, würde ich es eintreiben.

Beitrag von spidi111 - 21.09.10 - 09:08 Uhr

Hallo,ja ich habe den Titel seid diesen Monat!
Hat ja so lange gedauert,bis es vor Gericht war!
Ja ,das Gericht hatte alles berücksicht,das Jugendamt hat damals halt die Schulden für seine Weiterbildung ,bei der Berechnung mit angerechnet und das darf man wohl nicht!
Ich bin halt hin und her gerissen,weil der Titel ja erst diesen Monat umgeändert worden ist!
Nur bin ich auch sauer über so eine Reaktion!
Von ihm!

Beitrag von manavgat - 21.09.10 - 13:14 Uhr

Grundsätzlich kannst Du selbstverständlich auch den rückständigen Unterhalt einfordern!

Stell Strafanzeige bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung. Das bringt Bewegung in die Sache. Sag Deiner Anwältin: das ganze Programm! Gehaltspfändung, Mietkautionspfändung, Taschenpfändung, Erzwingung der Abgabe der EV und so weiter.

Gruß

Manavgat