Wer muss kündigen?? Blick nicht durch!

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Beitrag von majanti - 21.09.10 - 13:57 Uhr

Hallo!
Habe ein Problem.
Bin bis Dezember noch in Elternzeit.
In meinem Job werde ich nicht mehr gebraucht, da ich nur noch halbtags arbeiten möchte. Ganztags müssten sie mich wohl wieder einstellen, glaube ich. Will ich aber nicht.

Meine Frage:
Wer muss kündigen? Habe schriftlich bekommen, dass sie mich halbtags nicht einsetzen können, mehr nicht.
Wenn ich kündige wird mein arbeitslosen Geld getrichen oder? Also muss der Arbeitgeber kündigen.
Sehe ich das Richtig?

Danke für eure Hilfe.
Marion

Beitrag von kruemlschen - 21.09.10 - 13:58 Uhr

Hallo,

DU musst kündigen, denn Du kannst den bestehenden Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen.

Wenn Du noch bis Dezember in Elternzeit bist, hast Du ja noch ausreichend Zeit Dir eine neue Anstellung zu suchen.

Gruß K

Beitrag von majanti - 21.09.10 - 14:09 Uhr

Ja, der Job ist nicht das Problem, habe ab Februar wieder einen. Muss aber trotzdem gemeldet werden, dass ich von Dez bis Febr. nix habe.
Marion

Beitrag von kruemlschen - 21.09.10 - 14:34 Uhr

mangelnde Kinderbetreuung (vollzeit) ist IMHO aber ein Grund fürs AA keine Sperre bei Eigenkündigung zu verhängen. Du bekommst dann aber auch nur anteiliges ALGI enstprechend der Arbeitszeit die Du zur Verfügung stehst.

Beitrag von bibuba1977 - 21.09.10 - 14:01 Uhr

Hi Marion,

dein AG hat seinen Part getan... Er hat die TZ-Taetigkeit abgelehnt. Somit lebt nach der EZ dein alter Vertrag wieder auf. Wenn du den nicht erfuellen kannst oder willst, wirst wohl du kuendigen muessen.
Ich glaube, es gibt die Moeglichkeit, dem Amt nachzuweisen, dass die Betreuung des Kindes fuer eine VZ-Taetigkeit nicht im ausreichendem Umfang gewaehrleistet ist, damit man keine Sperre bekommt. Aber da kennen sich andere bestimmt besser aus.

LG
Barbara

Beitrag von kati543 - 21.09.10 - 14:22 Uhr

Dein Arbeitslosengeld wird nicht gestrichen, wenn du kündigst, weil du keine Betreuung für dein Kind hast. Natürlich kannst du dich dann auch nicht ganztags arbeitslos melden, sondern nur halbtags. Und sage gleich am Anfang, dass du ab Februar einen Job hast, dann versuchen die gar nicht, dich in Maßnahmen zu stecken oder dich zu vermitteln.

Beitrag von heffi19 - 21.09.10 - 14:29 Uhr

Wieviele Mitarbeiter hat das Unternehmen? Ich glaube, wenn es mehr als 15 (?) sind muss er dir eine TZ-Stelle anbieten. Sicher bin ich mir aber nicht, meine aber das in der Schule so gelernt zu haben.

Beitrag von sassi31 - 21.09.10 - 14:36 Uhr

Die genaue Mitarbeiterzahl weiß ich gerade auch nicht. Aber es gibt auch da Einschränkungen. Wenn der AG glaubhaft argumentieren kann, dass der Firmenbetrieb mit einer TZ-Kraft anstelle eine VZ-Kraft gefährdet ist, kommt er da unter Umständen drum herum.