Ich bin seit März raus aus dem ALGII, habe vorher 240,- € Wohngeld und ca. 35,- € ALGII.
Als ich der Wohngeldstelle mitteilte, dass das ALGII eingetsellt wurde, wegen dem gestiegenen Unterhalt, sank mein Wohngeld auf 163,- € mit der Begründung, dass ich jetzt mit in die Rechnung komme. OK, auf Grund einer Mieterhöhung, bekomme ich jetzt wieder ALGII mit 10,-€ habe dies der Wohngeldstelle gemeldet und nun bekomme ich einen Einstellungsbescheid, weil ALGII und Wohngeld nicht mehr zusammen gezahlt werden. Das Eine schließt das Andere laut Gesetz aus.
Nun bitte Eure Meinung, weil ich habe leider NIX davon mitbekommen.
Danke schon einmal
Wohngeld vs. ALGII
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Beitrag von yesshedidit - 21.09.10 - 16:59 Uhr
Beitrag von silbermond65 - 21.09.10 - 17:41 Uhr
und nun bekomme ich einen Einstellungsbescheid, weil ALGII und Wohngeld nicht mehr zusammen gezahlt werden. Das Eine schließt das Andere laut Gesetz aus.
Das gabs doch noch nie gleichzeitig oder?
Beitrag von yesshedidit - 21.09.10 - 17:57 Uhr
Meine Kinder bekamen Wohngeld und ich ALGII. Im Moment bekomme ich und mein Sohn ALGII und meine Tochter nix mehr, weil Wohngeld aufgehoben.
Beitrag von silbermond65 - 21.09.10 - 18:24 Uhr
Das versteh ich jetzt nicht.Du wirst doch einen Bescheid bekommen haben,wo genau drauf steht,wieso dein Kind kein Wohngeld mehr bekommt.
Mein Sohn und ich bekommen auch ALG 2 und meine Tochter ist seit August aus dem Bezug raus ,weil sie mit UV und KG ihren Bedarf selbst decken kann.Für sie wird seit August Wohngeld gezahlt.
Aber hier wird dir sicher noch jemand weiterhelfen.
Beitrag von nightwitch - 21.09.10 - 19:33 Uhr
Hallo,
ist ganz logisch:
1. Fall: Du hast ALGII erhalten, dein Kind Wohngeld
2. Fall: du hast kein ALGII erhalten und dein Kind weniger Wohngeld, weil der Unterhalt gestiegen ist. Sprich: du hast durch den Überschuss an Wohngeld keinen Anspruch mehr auf ALGII gehabt, dein Kind weniger Anspruch auf Wohngeld, weil auch er mehr Geld durch den Unterhalt zur Verfügung hat. Du wurdest wahrscheinlich aufgrund deines Nichtbezuges von ALGII als Wohngeldempfänger eingestuft.
3. Fall: Da du jetzt wieder ALGII erhältst, fällst du aus dem Bezug von Wohngeld raus. Dein Kind müsste aber weiter Wohngeld erhalten. Würde ich mich nochmal schlau machen.
Gruß
Sandra
