Wir haben uns entschieden unser Haus doch nicht mehr zu verkaufen.
Der Notarvertrag ist noch nicht unterschrieben, da wir erst am 05.10.10 einen Termin haben.
Der Käufer möchte nun aber Kosten geltend machen, da er ja den Kreditvertrag mit der Bank bereits unterschrieben hat und auch den Notar beauftragt hat.
Müssen wir mit Kosten rechnen?
Wir wollen unser Haus nicht mehr verkaufen.
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Beitrag von fastellini - 21.09.10 - 19:26 Uhr
Beitrag von kruemlschen - 21.09.10 - 19:55 Uhr
Welche Kosten sollen denn da entstanden sein?
M.W. ist weder ein Finanzierungsangebot bei der Bank (zumindest bei einer seriösen) noch eine Terminvereinbarung beim Notar mit Kosten verbunden.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 21.09.10 - 19:56 Uhr
Hallo
Wenn ihm Kosten entstanden sind, kann er die geltend machen.
Bianca
Beitrag von vwpassat - 21.09.10 - 21:21 Uhr
Das wird aber schwer.
Beitrag von lebelauter - 22.09.10 - 10:14 Uhr
sehe ich nicht so.
Kennst Du die Rechtsfigur culpa in contrahendo?
Beitrag von kati543 - 21.09.10 - 19:59 Uhr
Die Kosten, die ihm entstanden sind, kann er auf euch umlegen. Die kosten des Notars sowieso und falls die Bank Schwierigkeiten macht, wieder aus dem Vertrag herauszukommen, dann diese auch.
Beitrag von schneeglitzern - 21.09.10 - 20:56 Uhr
Ich denke schon, dass ihr die Kosten tragen müßt.
Versetzt euch mal in die Lage des Käufers. Das ist schon eine ziemlich krasse Nummer, wenn sogar der Notartermin schon feststeht und ihr das Haus nicht mehr verkaufen wollt.
Ich wäre mehr als sauer und würde versuchen soviel wie möglich auf Euch umzulegen.
Gruß
Schneeglitzern
Beitrag von litalia - 21.09.10 - 21:03 Uhr
von etwas unentschlossener natur?
natürlich sehr ärgerlich für den käufer an solche verkäufer zu geraten, seinen ärger kann ich verstehen.
Beitrag von sternschnuppe215 - 21.09.10 - 21:53 Uhr
naja der Größte Kostenpunkt wird die Nichtabnahmeentschädigung der Baufinanzierung gegenüber der Bank sein ... wird sich so bei 20.000 - 40.000 EUR bewegen.... es sei denn es gibt noch n Widerrufsrecht oder Kulanzregelung seitens der Bank...
Beitrag von grafzahl - 22.09.10 - 14:51 Uhr
> naja der Größte Kostenpunkt wird die Nichtabnahmeentschädigung der Baufinanzierung gegenüber der Bank sein ... wird sich so bei 20.000 - 40.000 EUR bewegen
Was für ein Blödsinn!
Der Bank kann durch den Rücktritt vom Kreditvertrag ein Schaden entstanden sein. Jetzt erkläre mir bitte mal, wie du einen Schaden von 20.000 bis 40.000 € konstruierst.
Beitrag von sternschnuppe215 - 22.09.10 - 16:48 Uhr
...Sie wird nur für den Betrag berechnet, auf den der Darlehensnehmer, aus welchen Gründen auch immer, verzichtet. Der Bank entsteht dabei, ähnlich wie bei der Vorfälligkeitsentschädigung, ein kalkulatorischer Schaden in Form von entgangenen Zinsen.
Näheres findet man im Bankrecht!!!
daher ist hier nicht die Rede von 5000 oder 10 000 EUR sondern entsprechend dem Darlehensvertragsgrundlagen....
Beitrag von grafzahl - 22.09.10 - 20:55 Uhr
Wenn ich heute ein Darlehen zum historisch niedrigen Zinssatz beantrage, wie groß ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass der Bank ein Schaden bei meiner vorzeitigen Rückzahlung oder gar den Verzicht auf die Inanspruchnahme entsteht?
Variante a)
Das Zinsniveau steigt. Die Bank bekommt von mir das Geld zurück und kann es zu einem höheren Zinssatz wieder ausleihen.
Variante b)
Das Zinsniveau fällt (wohin eigentlich noch?)
Die Bank bekommt von mir das Geld zurück und muss es zu einem niedrigeren Zinssatz wieder ausleihen. Da kann in der Tat ein Schaden entstehen, der nicht ganz ohne ist.
Lass´ mich raten. Du hast gerade von jemandem gehört, der heute ein Darlehen vorzeitig getilgt hat und der musste richtig bluten.
Nur hat derjenige leider vor 5 Jahren einen 10-Jahres-Zins vereinbart, der deutlich über dem heutigen 5-Jahres-Zins liegt.
Nur hat das mit dem Fall der Threaderöffnerin so gar nichts zu tun.
Habe ich übrigens nicht im Bankrecht gefunden. Als Controller in einem Kreditinstitut sind einem diese Mechanismen durchaus geläufig...
Beitrag von myimmortal1977 - 21.09.10 - 23:12 Uhr
http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/241.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/311.html
Ein Geschäft entsteht auch schon durch die Anbahnung oder Ankündigung eines Geschäftes.
Durch Euer zurückziehen habt Ihr Euch schuldhaft verhalten, da Ihr keinen triftigen Grund vorlegen könnt (ich gehe mal davon aus, nur zu sagen, wir verkaufen aus Bock nicht mehr, gilt nicht)...
Ich glaube schon, dass Euch da eine ganz "schöne" Rechnung ins Haus flattern wird, vor allem auch, wenn die Bank von der anderen Partei nun noch Kosten aufdrückt....
Ist auch nicht die feine englische Art.... Dann hätte man vorher überlegen müssen.
Alles Gute, Janette
Beitrag von fastellini - 22.09.10 - 07:26 Uhr
Also, ich muss da wohl etwas genauer ausführen.
Die Zusage des Käufers war im Juli 2010, er wollte vorher nichts Schriftliches machen (Vorvertrag), er wollte erstmal die Finazierungszusage der Bank abwarten, dort war dann ne ganze Zeit der Bankmensch krank, so das sich der ganze Kram hingezogen hat, wir haben dem Käufer mehrmals daruf hingewiesen, das aufgrund der Verzögerung auch für uns Probleme entstehen, da wir ja ohne Schriftliche Zusage bzw. Notarvertrag nicht´s wegen einem neuen Haus bzw. Wohnung unternehmen können, er hat uns dann hingehalten bis Mitte September, der Auszugs.-bzw. Übergabetermin wurde im Juli auf 31. Oktober vereinbart, jedoch wenn der Notarvertrag aufgrund der Verzögerung des Käufers erst so spät zustande kommt und der Käufer trotzdem auf die Übergabe zum 31. Oktober besteht kann da doch von uns nichts falsch gemacht worden sein, wenn wir vom Verkauf zurücktreten, da die Verzögerung schuld vom Käufer war.
Beitrag von sternschnuppe215 - 22.09.10 - 09:43 Uhr
da habt Ihr bestimmt schlechte Karten, denn Ihr könnt ja nicht nachweisen, dass Ihr aufgrund des "Verzugs" das Objekt an jemand anderen veräußert habt.
... lasst Euch anwaltlich beraten, denn die Kaufinteressenten werden die Nichtabnahmeentschädigung für die Finanzierung von mehreren Tausend EUR sicher nicht selbst tragen... zu recht....
Beitrag von fastellini - 22.09.10 - 10:30 Uhr
Wir haben an niemand veräußert,
wir können nur nicht am 31.10.10 festhalten, das sind ja nur 3 Wochen nach dem anstehenden Notartermin, wie soll denn die Übergabe in nur 3 Wochen stattfinden?
Die verzögerung liegt ja beim Kunden.
Die eigentliche Vereinbarung bzw. Kauferklärung des Kunden war ja im Juli und dort konnte keiner ahnen, das die Finanzierungsfrage des Käufers so lange dauert, und der Kunde trotzdem auf dem 31.10.10 besteht.
Beitrag von myimmortal1977 - 22.09.10 - 13:08 Uhr
Es ist kein "Verschulden" des pot. Käufers, wenn die Bank die Zusage so lange heraus zögert. Außerdem lange war es nicht, fast jede Finanzierung dauert mindestens 3 Monate bis zur Zusage bzw. bis das Geld zuteilungsreif gestellt wird.
Ihr hättet den Käufer auf einen Vorvertrag drängen können.
Nein, der Käufer kann nicht einfach jetzt auf eine kurzfristige Übergabe pochen, wenn Eure Wohnverhältnisse nicht geklärt sind.
Intelligenter Weise holt Ihr Euch jetzt nochmal einen rechtlichen Rat ein, was man machen kann, wenn der Käufer auf den Temin pocht.
Ich meine nämlich, dass er das nicht kann. Ich müsst einfach sagen, dass Ihr dann nicht wisst wohin und eine angemessenere längere Frist, z. B. bis 31.12. d. J. vereinbart wird.
Springt der Käufer nun aufgrund dessen ab, ist es sein verschulden.
Ihr könnt es ja gut begründen, keine Finanzierungsbestätigung, keine Möglichkeit für einen Neuerwerb.
Man, versuch den Karren für Dich positiv aus dem Dreck zu ziehen!!!! Kämpfen!!!!!
Wenn Ihr einfach sagt, wir verkaufen jetzt nicht mehr.... Dann seid Ihr die Dummen.... Versucht den Spieß ein bißchen umzudrehen!!!!
LG Janette
Beitrag von schneeglitzern - 22.09.10 - 14:01 Uhr
So hört sich das natürlich schon anders an.
Da würde ich auch zum Anwalt gehen. Denn Zeit zum neu suchen und ausziehen sollte er euch schon lassen.
Gruß
Schneeglitzern
Beitrag von parzifal - 19.10.10 - 15:53 Uhr
Man sollte sich nicht auf das Gebiet des Rechts begeben, wenn man so gar keine Ahnung hat.
Ich finde es erschreckend, wenn Du auf Kritik Deine Aussagen nicht überprüfst, sondern daran mit herebeigezogner Begründung festhältst.
Ich glaube selbst ein juristischer Laie weiß mittlerweile, dass ein Grundstückvertrag zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung braucht.
Wie kann man da hartnäckig daneben liegen?
Da hilft es auch nicht irgendwelche Paragrafen zu nennen, wenn man nicht in der Lage ist einen Sachverhalt unter diese zu subsumieren.
Aus den von Dir zitierten Paragrafen ist nicht entnehmbar, weshalb unter von den von Dir behaupteten Bedingungen bereits ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen worden sein soll.
Diese gehen am Thema vorbei.
Maßgebend sind die §§ 125 und 311 b BGB!
Und aus diesen ist gerade ersichtlich, dass kein bindender Kaufvertrag zustande kam.
Wenn schon ein schriftlicher Kaufvertrag nichtig ist, wie kann dann ein bekundetes Interesse dies sein? Dies langt ja regelmäßig noch nicht einmal für den Schluss eines mündlichen Vertrages.
Davon zu trennen ist die Frage, ob Schadensersatzansprüche bestehen, wenn man alle zu einem Notartermin antanzen lässt und dann plötzlich "niet" ruft (was regelmäßig zu bejahen sein wird).
Deshalb wird daraus aber noch nicht ein bindender Vertrag!
Du wirfst einfach alles wild durcheinander. Bedenklich ist, dass Du das selbst auf Hinweis nicht merkst, sondern stur an Deiner Meinung festhältst.
