Hallo,
komme am besten gleich zur sache:
Wir sind Januar 2008 hier in unsere Wohnung eingezogen,haben aber bis heute noch keine Abrechnung für das jahr 2008 bekommen,habe beim Vermieter nachgefragt ,er sagt seine frau sei noch dran,das war vor zwei Monaten bis jetzt aber immer noch nix,bin ich überhaupt noch verpflichtet diese zu bezahlen falls diese jetzt ein Minus aufweisst,es heisst ja das er ein Jahr zeit hat,es sind ja aber schon bald zwei Jahre vergangen,oder sehe ich das falsch?
Kennt sich jemand mit der Materie aus und kann mich aufklären?
Gruss
Bianca
Bitte um Hilfe Dringend,Nebenkostenabrechnung!!
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Beitrag von giuli20 - 21.09.10 - 22:30 Uhr
Beitrag von diana1101 - 21.09.10 - 22:51 Uhr
Hi Bianca,
also für 2008 müsst ihr die Nebenkostenabrechnung nicht mehr bezahlen, falls sie ein Minus aufweist. Wenn dem so sei, geh zum Anwalt und lass ein Schreiben aufsetzten.
Wenn die Nebenkostenabrechnung allerdings ein Plus auweisen sollte, sieh zu das ihr das Geld bekommt.
Ausserdem sollte der Vermieter - wenn er Geld haben will, sich beeilen, nicht das ihr die Nebenkostenabrechnung von 2009 auch nicht mehr bezahlen müsst, denn im Februar 2011 - sind wieder 2 Jahre verstrichen.

Oder seh ich das falsch?
LG Diana
Beitrag von myimmortal1977 - 21.09.10 - 22:56 Uhr
Der Vermieter darf längstens für 12 Monate eine Abrechnung stellen.
Sprich Einzug Januar 2008 darf er in der kommenden Betriebskostenabrechnung nur bis Dezember 2008 abrechnen. NICHT LÄNGER!!! Darauf müsst Ihr achten.
Der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung spätestens ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes dem Mieter vorlegen.
Sprich er hätte Euch die Betriebskostenabrechnung für 2008 spätestens am 31.12.2009 vorlegen müssen. Sonst ist sie hinfällig.
Doch Vorsicht ist geboten! Kann der Vermieter beweisen, dass er aus nachweislichen Gründen unverschuldet die Abrechnung nicht erstellen konnte, müsst Ihr trotzdem bezahlen.
Ein unverschuldeter Grund wäre z. B. dass er Euch die Gasabrechnung nicht machen konnte, da der Zulieferer nichts eingereicht hat oder nicht abrechnen konnte.
Aber meistens muss er dann die Position rauslassen und Euch schon mal die anderen Positionen berechnen.
Achte unbedingt darauf, dass max. ein 12 Monatszeitraum auf der Abrechnung drauf sein darf. Einige Vermieter kommen dann nämlich auf den Trichter und rechnen dann für 18 oder 24 Monate auf einmal ab.
Diese Abrechnungen sind falsch müssen so nicht hingenommen werden.
Euch alles Gute, Janette
Beitrag von sternschnuppe215 - 22.09.10 - 09:39 Uhr
... das sieht eher so aus, als ob Ihr was raus bekommen würdet und daher keine erhaltet, weil er es nicht zahlen will/ kann...
Denn der Vermieter wäre ja dämlich eine Nachzahlung aus eigener Tasche zu tragen....
http://www.sueddeutsche.de/geld/betriebskosten-vermieter-muessen-abrechnen-1.561558
Beitrag von giuli20 - 22.09.10 - 11:15 Uhr
ohhh,das er nicht zahlen will bzw.kann sicher nicht der hat genug Kohle das ist nicht das problem,mir gings eigentlich ja nur darum falls die rechnung ein Minus aufweist ob ich dannzahlen muss aber die Frage wurde ja beantwortet,und er hat alle Angaben die er braucht um die Abrechnung zu erstellen,hat er mir selber gesagt,also hat er dann im Endeffekt "pech gehabt".
Das Problem ist nicht nur die Nebenkostenabrechnung,es sind auch viele andere Dinge im Argen,hab deshalb einen Rechtsanwalt konsultiert zu dem Ich heute Abend gehen werde,Ich werde mich wehren und werde diesem Wiederling(will nicht ausfallend werden)eins Reinwürgen,alles muss Ich mir ja auch nicht gefallen lassen.
Danke für eure Antworten!!
Gruss
Bianca
Beitrag von myimmortal1977 - 22.09.10 - 23:38 Uhr
Wenn es um die Mietsache an sich geht, warum gehst Du nicht zum Mieterschutzbund? Ist günstiger als ein Rechtsanwalt und genauso effektiv.
