Hallo,
wir bekommen im Januar 2011 unser Baby und sind nun fleißig am rechnen und überlegen, wie wir das mit Elterngeld/Erziehungszeit machen.
Wie das mit dem Elterngeld funktioniert und berechnet wird, habe ich ja inzwischen kapiert, aber immer wieder lese ich etwas von "Aufpassen, ihr habt weniger Geld wegen der Steuerprogression...". Kann mir das nochmal jemand für Doofe erklären??
Wir sind beide berufstätig und nicht verheiratet, d.h. jeder hat LStKl 1 und wird separat herangezogen. Wir wollen beide je einen Teil der Elternzeit nehmen....
Wenn ich nun also meinetwegen im Jahr 2010 6Monate Elternzeit nehme und 6 Monate gearbeitet habe, dann zieht mir doch eigentlich mein Arbeitgeber von den 6Monaten Arbeitslohn jeden Monat die Steuern automatisch so ab, wie jetzt (also als ob ich das ganze Jahr dort voll gearbeitet hätte). Soviele Steuern muss ich aber ja gar nicht zahlen, weil ich ja nur 6Monate verdient habe... also bekomme ich beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder was zurück?! Selbst wenn das Elterngeld mit in die Gesamt-VErdienstsumme einberechnet wird, denn Elterngeld ist ja weniger als der normale Verdienst in 6 Monaten, oder habe ich irgendwo einen Denkfehler???
Mutterschaftsgeld bekomme ich "einfach so", oder muss ich es auch beim Lohnsteuerjahresausgleich als VErdienst angeben?
Danke!
Elterngeld--Steuerprogression, erklärt´s mal nem Doofen...,
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Beitrag von mamapapaleni - 22.09.10 - 09:40 Uhr
Beitrag von bibuba1977 - 22.09.10 - 10:17 Uhr
Hi,
ich bin zwar vom Fach, aber KEIN Steuerberater. Meine Antwort deswegen ohne Gewaehr!
Ich vermute, dass es in der Tat so ist, wie du dir das denkst.
Progressionsvorbehalt bedeutet, dass im Rahmen der Steuererklaerung Entgeltersatzleistungen (EG, aber auch das Mutterschaftsgeld!) zum Einkommen (in deinem Fall dem Lohn) hinzugerechnet wird. Anhand dieser Groesse wird der Steuersatz festgesetzt, mit dem dann die Steuer aber nur auf dein Einkommen ohne Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, errechnet wird. Progressionsvorbehalt heisst also, dass dein Steuersatz erhoeht wird.
LG
Barbara
Beitrag von mamapapaleni - 22.09.10 - 11:15 Uhr
HAllo BArbara,
vielen Dank für deine hilfreiche Antwort!
---"Progressionsvorbehalt heisst also, dass dein Steuersatz erhoeht wird. "--
In meinem konkreten Fall ist der Steuersatz durch das Mutterschafts-/Elterngeld also zwar höher, als wenn ich in diesen Monaten 0,00 Euro bekommen hätte (bzw, wenn das Elterngeld, dass ich bekomme nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen würde), ich zahle aber trotzdem weniger STeuern, als wenn ich das volle JAhr gearbeitet und meinen Lohn bekommen hätte.
Das Problem mit den Nachzahlungen haben dann eher EHepaare, oder?!
LG,
Johanna
Beitrag von binnurich - 22.09.10 - 10:51 Uhr
du musst es angeben und solltest mit einer Nachzahlung rechen... mit anderen Worten "es wird als Einkommen gerechnet, welches zur Erhöhung des Steuersatzes führt" ... eine Freundin von mir musste Zahlen
Beitrag von mamapapaleni - 22.09.10 - 11:16 Uhr
Hallo,
deine Freundin war dann aber sicher verheiratet, oder?
Beitrag von keks2381 - 22.09.10 - 11:49 Uhr
Das mit der Progression hat nichts mit verheiratet oder nicht zu tun.
Das must du dir so vorstellen
(Ich weiß jetzt nicht die Steuersätze, deswegen hier nur ein Rechenbespiel mit fiktiven Zahlen):
Angenommen...
2 Monate bekommst du Mutterschaftsgeld 728€
4 Monate bekommst du Elterngeld 750€
6 Monate Arbeitest du und verdient in der Zeit 12000€ Brutto bei einem Steuersatz von 20%
Dann hast du pro Monate Steuerabzüge vom Gehalt von 240€
Bei der Lohnsteuerjahresausgleich zahlst du zwar nur Steuern für die 12000€ einkommen, aber du musst deine gesammten Einkünfte angeben also die
12000€+728€+750€x4= 15728
Dann kann es halt passieren, das sich durch die höheren Einkünfte dein Steuersatz von 20% auf 25% erhöht. Also 25% von 1200€ = 300€
Somit hättest du dann also jeden Monat 60€ zuwenig bezahlt, so kommen dann auch Nachzahlungen zu stande.
Es kommt natürlich auch immer noch darauf an, was du sonst noch absetzen kannst( Arbeitsweg...)
Hoffe du blickst da auch durch!
LG
Karin
Beitrag von mamapapaleni - 22.09.10 - 12:33 Uhr
Hallo KArin,
vielen Dank für deinen sehr anschaulichen Erklärungsversuch!
Ich knüpfe da mal an und spinne mit deinen fiktiven Zahlen weiter:
Ist es denn nicht eigentlich so:??!!
Angenommen...
2 Monate bekommst du Mutterschaftsgeld 728€
4 Monate bekommst du Elterngeld 750€
STATT: ((((6 Monate Arbeitest du und verdient in der Zeit 12000€ Brutto bei einem Steuersatz von 20%))))
Bedeutet das aber nicht in einem normalen Angestelltenverhältnis:
---6Monate arbeite ich und verdiene in der Zeit 12000Euro Brutto. Für 12000Brutto/Jahr müsste ich EIGENTLICH nur 20% Steuern bezahlen (dh. wenn am Jahresende die zu versteuernden Gesamteinnahmen inkl Eltern/Mutterschaftsgeld 15728 Euro betragen, müsste ich für die 12000Euro nicht 20, sondern 25% Steuern bezahlen und somit am Jahresende Steuern nachzahlen.). ABER:
Wenn ich nicht 6Monate Mutterschutz/Elternzeit hätte, sondern das ganze Jahr, also 12 Monate normal arbeiten würde, würde ich ja nicht 12000 oder 15728 Euro sondern sogar 24000 Euro verdienen, also nicht 20% oder 25% sondern meinetwegen sogar 30% Steuern bezahlen. Und da mein Arbeitgeber mir mein Gehalt ja netto auszahlt und die 30% Steuern bereits abzieht, müsste ich doch beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder was zurückbekommen, oder mache ich echt einen Denkfehler?
Beitrag von keks2381 - 22.09.10 - 12:48 Uhr
Wenn du aber das ganze Jahr arbeitest, kriegst du ja auch nur den Mindessatz Elterngeld, und selbst der fällt ja dann wieder unter den Progressionsvorbehalt, was deine Einkünfte, und somit eventuell auch wieder den Steuersatz erhöht.
Entscheident ist eben, das es bei den Steuersätzen feste Grenzen gibt also zB. 25000€,
also wenn du nun 24000€ Brutto hast + 10x Elterngeld 300€ + Mutterschaftsgeld dann kommst du halt darüber und zahlst dann zB. 33%.
Alles natürlich wieder rein fiktiv.
LG
Karin
Beitrag von bibuba1977 - 22.09.10 - 12:44 Uhr
Hi,
bei deinem Beispiel mit 12.000 Euro brutto fuer 6 Monate und 20% Steuersatz liegt die Steuerbelastung aber bei 240 Euro jaehrlich, nicht monatlich! Somit haette sie auch nicht 60 Euro monatlich, sondern fuers Jahr zu wenig bezahlt...
Ich denke, wenn eine Nachzahlung rauskommt, wird die nicht allzu hoch sein.
LG
Barbara
Beitrag von keks2381 - 22.09.10 - 13:04 Uhr
Wieso 240 Jährlich
20% von 12000 sind 2400
Verrechnet hab ich mich aber trotzdem, da recht,
12000x€/6 Monate sind 2000€ Brutto sind dann 400€ Monatlich steuern ( 400€x6=2400€)
Wohin gegen 25% von 12000€ 3000€ sind also eine Differenz zu 2400€ von 600€ sind
Ob die Zahlung hoch wird oder nicht, liegt im Auge des Betrachters, und was man eben sonst noch absetzen kann, aber das war ja auch nicht die Frage.
LG
Karin
Beitrag von keks2381 - 22.09.10 - 13:09 Uhr
Man, man, man schwere Sprache
mus natürlich heißen:
Verrechnet hab ich mich aber trotzdem, da hast du recht,
12000x€/6 Monate sind 2000€ Brutto sind dann 400€ Monatlich steuern ( 400€x6=2400€)
Wohin gegen 25% von 12000€ 3000€ sind, also eine Differenz zu 2400€ von 600€ entseht
Beitrag von cailyn_myra - 22.09.10 - 13:04 Uhr
Ich meine, es ist so, wie Du Dir das ueberlegt hast. Du zahlst Deine Steuern mit dem Steuersatz, als wuerdest Du das ganze Jahr Dein volles Gehalt bekommen. Tust Du aber nicht, das Elterngeld ist ja weniger, daher wirst Du beim Lohnsteuerjahresausgleich eher etwas zurueckbekommen. Nachzahlen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, nicht bei Steuerklasse I, da ist ja nur Dein Einkommen ausschlaggebend.
Anders waere es bei der Kombination III/V, da kann es passieren. Evtl. auch bei IV/IV, wenn der eine weniger verdient als der andere an Elterngeld bekommt. Dieses Jahr bin ich z.B. komplett in Mutterschutz/Elternzeit. Mein Mann zahlt auf sein Einkommen bei Steuerklasse IV ja erstmal die gleichen Steuern wie bei I, und bei der Zusammenveranlagung wird dann mein Einkommen dazugerechnet, alles halbiert und dann der Steuersatz bestimmt. Da mein Elterngeld niedriger ist als sein Einkommen, muessten wir also Steuern zurueckbekommen (aber natuerlich nicht so viel, wie wenn ich gar nichts verdient haette, logo).
Beitrag von cailyn_myra - 22.09.10 - 13:55 Uhr
Ein Fall ist mir noch eingefallen, wo man wohl auch bei Steuerklasse I Steuern nachzahlen muss: wenn man das ganze Jahr Teilzeit arbeitet und zusaetzlich Elterngeld bekommt. Aber das ist hier ja nicht relevant.
Beitrag von sternschnuppe215 - 22.09.10 - 16:37 Uhr
ganz einfach:
wenn Ihr nicht verheiratet und "zusammen veranlagt" seid... brauchst Dir keine Gedanken machen...
Dann fällt es nur auf Dich... d. h. sofern zur während des Elterngeldbezugs weiteres Einkommen erzielst ... auch aus minijobs oder so.... dann musst Du mit ner Steuernachzahlung rechnen...
hast Du kein weiteres Einkommen,.... betrifft es Dich auch nicht...
