klärt mich mal bitte auf - GmbH

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Beitrag von munich24 - 22.09.10 - 12:31 Uhr

Hallo,

also meine Mom möchte sich mit ner beschränkten GmbH nebenbei selbständig machen.

Nun hat sie mir Angebote von Berufshaftpflichtversicherungen geschickt, weil sie im Moment geschäftlich verreist ist, ich solle mir mal die Konditionen ansehen.

Bei der beschränkten GmbH muss man mind. 1 € Stammkapital einsetzen und dann jährlich mind. 25% des Gewinns bis die 25000 € erreicht sind.

Macht da so eine Versicherung überhaupt sinn? Ich meine, wenn da MIst verzapft wird, haftet die GmbH doch nur mit dem Stammkapital. Wozu dann eine Versicherung abschließen, die pro Schadenfall 1.000.000 € zahlt?

Danke und lG

Beitrag von swety.k - 22.09.10 - 12:57 Uhr

Hallo,

mal rein vom logischen her: Wenn das Stammkapital im ersten Jahr nur einen Euro beträgt und es wird ein Schaden von hunderttausend Euro angerichtet, wer soll das denn bezahlen? Wenn die GmbH kein Kapital hat, bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen. Da ist es doch gut, eine Versicherung zu haben, die sowas zahlt. Ansonsten kann ich mir nämlich gut vorstellen, daß sich der Geschädigte an die Geschäftsführer der GmbH hält und die ggf. privat verklagt.

Liebe Grüße von Swety

Beitrag von mama062006 - 22.09.10 - 13:01 Uhr

ja aber darf man dass denn? Sinn einer gmbH ist doch, dass der Geschäftsführer aus der privaten Haftung raus kommt. Deswegen macht man doch eine GmbH und kein normales Einzelunternehmen #kratz

Beitrag von munich24 - 22.09.10 - 13:04 Uhr

so dachte ich das auch #kratz

Beitrag von sassi31 - 22.09.10 - 15:03 Uhr

Nein, das darf man nicht.

Eine GmbH haftet nur mit dem eigenen Kapital. Das Privatvermögen des Geschäftsführers bleibt außen vor. Genau deshalb gründet man in der Regel ja auch eine GmbH.

Beitrag von peanutbutter - 22.09.10 - 13:04 Uhr

Hallo,

bitte auch mit bedenken. Als GmbH mußte du deine jährlichen Bilanzen veröffentlichen (eBundesanzeiger)...da kann man immer schön gucken, wie es der Konkurrenz zu ergangen ist. ;-)

Peanut

Beitrag von wemauchimmer - 22.09.10 - 13:19 Uhr

Wenn Mist verzapft wird, das heißt je nach Branche und Fragestellung kann das schon bei leichter Fahrlässigkeit der Fall sein, haftet die Gesellschaft in voller Höhe, also nicht nur mit dem Stammkapital, sondern in voller Schadenshöhe.
Das heißt in der Praxis aber nicht: Ok das war's dann mit der GmbH. Sondern das heißt, wo immer es um mögliche größere Schäden geht, wird ihre kleine PupsgmbH gar nicht in die Haftung genommen.
Vielmehr wird Deine Ma die Erfahrung machen, daß ihre Geschäftspartner im Zweifel immer auf persönlicher Mithaftung der Gesellschafter bestehen (z.B. bei Krediten, großen Bestellungen usw.). Die sind ja nicht blöd.

Im Fall des Falles ist ja im Normalfall das Stammkapital gar nicht mehr da. Das muß ja nur irgendwann einmal dagewesen sein.

Beitrag von munich24 - 22.09.10 - 13:26 Uhr

aber da es nur eine GmbH zur Verwaltung werden soll, wird sie keine großen Bestellungen oder Kredite aufnehmen müssen. Was da ist zum verwalten, wird verwaltet, wenn nix da ist, dann halt nicht.

Das einzige, was meiner Meinung sein könnte, ist dass sie zum Beispiel irgendwelche ABrechnungen falsch macht und der Auftraggeber dann die Differenz ersetzt haben will. Aber da müsste doch die GmbH haften und nicht sie selbst oder?

Beitrag von wemauchimmer - 22.09.10 - 14:13 Uhr

Schau, ich bin kein Jurist und ich glaube man dürfte als solcher auch gar keine Auskünfte hier geben. Ich schrieb Dir nur, wie ich es kenne. Es ist 20 Jahre her, daß ich mal mit dem Thema befaßt war. Nach meinem Wissensstand kommt es drauf an, wie der Vertrag zwischen dem AG und der GmBH aussieht. In keinem Fall kann sie die Haftung ausschließen. Würde die Haftung auf die GmbH beschränkt, wäre sie natürlich quasi aus dem Schneider (d.h. die GmbH würde in Konkurs gehen, sie dürfte einige Jahre nicht mehr Geschäftsführerin spielen usw.), das Geschäft wäre aber natürlich dann kaputt. Da wäre eine Haftpflichtversicherung doch hilfreich, wenn ihre Existenz daran hängt...
LG

Beitrag von vwpassat - 22.09.10 - 17:21 Uhr

Ich weiß nicht.

So ne Mini-GmbH kostet doch mehr, als es einbringt, wenn das Ganze "nebenbei" betrieben werden soll.

Doppelte Buchführung und dann noch die 25%-Rücklage jährlich (welche übrigens tatsächlich eingezahlt werden muss).