"Verzugsgebühren" Finanzam

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Beitrag von enni12 - 22.09.10 - 12:57 Uhr

Hallo,

ich bin grad auf 180 und hätte gern mal eure Meinungen zu folgendem Problem:

Am 20.9. war die Grunderwerbsteuer für unser Haus fällig. Ich habe das Geld extra so zeitig überwiesen, dass es bereits einen Werktag eher (am 17.) auf dem Konto des Finanzamtes ist.

Heute sehe ich, dass mein Anteil wieder zurückgebucht wurde, weil ich einen Zahlendreher in der BLZ hatte #schock
Der Anteil meines Mannes war ganz normal angekommen.

Habe sofort angerufen und mein Problem geschildert und die Dame meinte, die Hälfte des Geldes (also der Anteil von meinem Mann) wäre ja Freitag angekommen und es wäre kein Problem nur würden wir jetzt einen Mahnbescheid über Verzugsgebühren in Höhe von 22 € bekommen da das Geld am 20.9 um 24:00 Uhr nicht komplett eingegangen war #schock

Ich finde das ganz schön heftig muss ich sagen, was meint ihr dazu?

Dani

P.S.: Ja ich weiß, man kontrolliert die Daten immer nochmal, ich ärger mich ja selbst darüber...

Beitrag von sassi31 - 22.09.10 - 13:52 Uhr

Hallo,

ich finde das normal, denn so reagiert das Finanzamt eigentlich immer. Und da der Fehler bei dir liegt, wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen.

Gruß
Sassi

Beitrag von tagpfauenauge - 22.09.10 - 13:53 Uhr

Hi,

unsere Meinungen nützen dir gar nichts.

Du hast einen Fehler gemacht und das sind die Konsequenzen - aus.

vg

Beitrag von enni12 - 22.09.10 - 13:55 Uhr

Das Geld ist schon überwiesen, darum geht es nicht.

Es geht durchaus um eure Meinungen! Findet ihr das echt in Ordnung?
Ich nicht...

Wenn das Geld am Tag der Fälligkeit bis 24:00 Uhr nicht eingegangen ist, sofort Gebühren in dieser Höhe zu verlangen finde ich NICHT normal.

Würdet ihr das auch bei einer normalen Firma in Ordnung finden? #kratz

Beitrag von sassi31 - 22.09.10 - 13:59 Uhr

Ja, weil die Leute sonst anfangen würden zu überweisen, wann es ihnen gerade passt. Und ja, ich finde das auch bei normalen Firmen in Ordnung.

LG
Sassi (Buchhalterin)

Beitrag von enni12 - 22.09.10 - 14:03 Uhr

An sich sehe ich das genauso. Aber wie sieht es denn in eurer Firma mit Kulanz aus? Bei uns wird dieses Thema ganz groß geschrieben. Berechnet ihr euren Kunden das auch?

LG

Dani (Leiterin Kundenbetreuung bei einem Zulieferer)

Beitrag von sassi31 - 22.09.10 - 14:18 Uhr

Wir haben das den Kunden anfangs nicht immer berechnet. Irgendwann hat es mit den säumigen Zahlern so überhand genommen, dass wir ein paar Änderungen eingeführt haben. Unter anderem haben wir seltener gemahnt (nur noch 2 statt 3 Mahnungen), in kürzeren Abständen gemahnt und sowohl Verzugszinsen als auch Mahngebühren berechnet. Das Ganze aber mit einem gewissen Fingerspitzengefühl. Heißt, die Mahnungen wurden alle durchgesehen, bevor sie verschickt wurden und dann durchaus auch mal ein Kunde angerufen, der sonst immer pünktlich gezahlt hat. Also es gab auch bei uns Ausnahmen.

Aber man kann einen Handelsbetrieb nicht unbedingt mit dem Finanzamt vergleichen. Das Finanzamt hat genau festgelegte Zahlungsziele, während das mit Kunden oft individuell vereinbart wird und auch mal von Rechnung zu Rechnung abweichen kann.

Ich hab das mit der Buchhalterin dazu geschrieben, weil die meisten Leute hier dann verstehen, warum ich das so "streng" beurteile.

LG
Sassi

Beitrag von enni12 - 22.09.10 - 14:22 Uhr

Das meine ich: Das FA hat kein Fingerspitzengefühl nötig und das ärgert mich! Wir haben etliche Woche auf unsere Steuernachzahlung gewartet...

Das verrückte an der Sache ist doch, dass die andere Hälfte des Geldes (die von meinem Mann, waren ja logischerweise 2 Überweisungen) überpünktlich da war und ich die Fehlbuchung ja auch beweisen könnte!

Und ich finde es schon schlimm, dass das Wort Kulanz bei solchen Behörden nicht mehr bekannt ist...

LG

Dani

Beitrag von sassi31 - 22.09.10 - 14:29 Uhr

Evtl. hilft es dann, einen freundlichen Brief aufzusetzen und um Erlass des Säumniszuschlags zu bitten. Zumindest als Firma klappt das durchaus mal.

Die Finanzämter haben einfach viel zu viele Kunden, als das sie sich anschauen können, bei wem eine Ausnahme angebracht wäre.

LG
Sassi

Beitrag von fred_kotelett - 22.09.10 - 14:24 Uhr

Tja typisch Finanzamt.

Ist doch immer so, in den Jahren in denen ich im Normalfall eine Rückerstattung bekommen habe wartet man ewig auf sein Geld.
Nun musste ich dieses Jahr nachzahlen und habe die Zahlungsaufforderung mit einem Zahlungsziel von ich glaub 7 tagen bekommen.

Ich finde es auch unverschämt.

Beitrag von enni12 - 22.09.10 - 14:27 Uhr

Ja, das ärgert mich ja auch so! Wir haben voriges Jahr eine Rückerstattung bekommen und von Bescheid bis Überweisung sind etliche Wochen vergangen #aerger

Zumal die Hälfte des zu zahlenden Betrages bei uns ja pünktlich da war und ich das Versehen auch nachweisen könnte, aber das interessiert da keinen...

Beitrag von sassi31 - 22.09.10 - 14:31 Uhr

Seltsam. Wenn ich den Bescheid erhalte, gibt es auch sofort das Geld.

Hängt wohl auch wieder mal vom Finanzamt ab, wie die dort arbeiten.

Beitrag von nicki747474 - 22.09.10 - 15:33 Uhr

Hmm, das scheint wirklich überall anders zu sein. Bei uns dauert es nach dem Schreiben maximal eine Woche bis wir das Geld haben.

Ist sogar schon mal vorgekommen, das erst das Geld da war und dann kam erst der Bescheid. Ihr könnt Euch mein Gesicht vorstellen, als ich auf mein Konto gesehen habe.

Gruss nicki

Beitrag von sassi31 - 23.09.10 - 01:58 Uhr

Das hab ich auch schon mal gehabt.

LG
Sassi

Beitrag von besserwisser - 23.09.10 - 21:53 Uhr

Du kannst von Glück reden, dass die nicht gleich das Sondereinsatzkommando geschickt haben.
Wenn man dem Finanzamt Geld schuldet, ist man schlimmer dran wie ein Kinderschänder im Knast.