Hallo,
wir ahben ein Problem: ein Kumpel hat sein Portemonaie verloren bzw. er ist nicht sicher, ob es eventuell auch geklaut wurde (nicht abgeschlossenes Motorrad-Gepäckfach).
Nun ist er sehr unsicher: in welcher Form soll er den Schaden melden? Wenn er angibt, die Karte sei verloren und dann bezahlt jemand mit seiner Kreditkarte, ist er dann trotzdem abgesichert bzw. versichert? Wenn er angibt sie sei gestohlen (was er ja nicht ganz sicher weiß) ist er dann haftbar weil das GEpäckfach nicht verschlossen war?
Er ist halt einfach nciht sicher, ob er das POrtemonaie rausgenommen und auf dem Tagesausflug verloren hat oder ob er es in dem Gepäckfach gelassen hat und es darauf gestohlen wurde (Kratzer am Gepäckfach lassen es vermuten aber nicht beweisen).
Weiß jemand Rat?
Danke udn Gruß!
Portemonaie verloren...geklaut???
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Beitrag von docmartin - 22.09.10 - 23:38 Uhr
Beitrag von myimmortal1977 - 22.09.10 - 23:44 Uhr
Ja, der Rat ist SOFORT alle Karten sperren zu lassen. Dafür gibt es 24 Stunden Hotlines von den ausgebenden Instituten. Denn wenn Du es nicht sofort nach bemerken des Verlustes veranlaßt, kann es Probleme geben.
Kreditkarten sind wenig geschützt. Wenn mit der Karte bezahlt wird ist dies i. d. R. anhand der Unterschrift nachweisbar, dass es der Besitzer nicht war. Aber dann haftet nicht automatisch das Kreditkarteninstitut. Denn der Besitzer muss vorher den Verlust melden. Erst wenn dann etwas durchrutscht, haftet das ausgebende Institut.
Übrigens kann man mit Kreditkarten auch nur vom Bankautomaten Geld abheben, wenn man eine Geheimnummer hat. Wenn der Dieb die Geheimnummer hat, hat Dein Bekannter sicherlich die Nummer mit der Karte aufgehoben. In dem Moment ist es fahrlässig. Und das Institut haftet auf keinen Fall.
Bei Bankkarten ist es ähnlich. Hebt der Dieb Geld ab vom Automaten oder bezahlt per Geheimzahl, ist es offensichtlich, dass die PIN mit lesbar aufgehoben wurde. In dem Moment haftet auch der Inhaber.
Also, SOFORT die Karten sperren lassen und nicht erst morgen früh.
Alles Gute, Janette
Beitrag von docmartin - 22.09.10 - 23:57 Uhr
Danke für deine zügige und ausführliche Antwort.
Die Karten hat er gleich sperren lassen und die Nummern bewahrt er auch nicht im Portemonaie auf, das haben wir geklärt. Er hat nur überlegt, ob er den Verlust in irgendeiner Form melden muss und wie er ihn melden muss. Bzw. ob die Versicherung eventuell für einen Schaden nciht haftet der in der Zeit entstanden ist als er unterwegs war (ca. 6 Stunden) und das Portemonaie wirklich aus dem offen gelassenen Fach geklaut wurde.
Trotzdem danke für deine Antwort!
Gruß Franziska
Beitrag von schwarzesetwas - 23.09.10 - 07:11 Uhr
Wenn er sich unsicher ist, braucht er auch keine Anzeige machen.
Die Polizei nimmt nur Anzeigen entgegen, wenn es tatsächlich ein Diebstahl war.
Allerdings ist es fraglich, ob eine Anzeige tatsächlich was bringt...
Er sollte einfach ein paar Tage abwarten, ob seine Dokumente wieder auftauchen, bevor er alles neu beantragt.
Lg,
SE
