Kündigung in der Elternzeit

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Beitrag von gr202 - 23.09.10 - 08:33 Uhr

Guten Morgen,
vielleicht weiß jemand von Euch Bescheid: meine Freundin ist noch bis zum 22. Januar 2011 in Elternzeit. Sie arbeitet seit 11 Jahren in einer Bäckerei und möchte dort nicht mehr zurück. Wie lang ist ihre Kündigungsfrist? Lt. Tarif hätte sie 4 Monate zum Monatsende, das wird nicht mehr klappen. Oder gilt hier die Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten, da die Kündigung zum Ende Ihrer Elternzeit ist?

Ich habe ihr gestern gesagt, daß sie sich vielleicht früher mal Gedanken hätte machen sollen, aber sie wollte erst die Probezeit bei ihrem 400-Euro-Job abwarten.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß
GR

Beitrag von jessik0106083 - 23.09.10 - 09:34 Uhr

hallo,

ich meine, das die kündigungsfrist 4 wochen zum 15. eines monats ist ! #kratz

Beitrag von cailyn_myra - 23.09.10 - 11:32 Uhr

Nachdem ich mir ziemlich sicher bin, dass in meinen Unterlagen vom Arbeitgeber steht, ich muesse, wenn ich nach der Elternzeit kuendigen wollte, dies drei Monate vor Ablauf tun, habe ich eben mal im Internet gesucht und das gefunden:

§ 19 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Kündigung zum Ende der Elternzeit
Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
http://dejure.org/gesetze/BEEG/19.html

Da wuerde ich mich ganz schnell nochmal bei jemanden erkundigen, der sich damit auskennt (Anwalt, Betriebsrat, Gewerkschaft etc.), so eine Kuendigung macht man ja nicht nebenbei.

Beitrag von susannea - 23.09.10 - 16:59 Uhr

3 Monate zum Ende der Elternzeit wenn sie zum Ende kündigen will, sonst die im Vertrag stehende.