Hallo zusammen,
vielleicht habe ich ja Glück und jemand kennt sich aus.
Bin dabei mich selbständig zu machen und stelle gerade einen Liquiditätsplan auf. Jetzt meine Frage:
Zählt der Gründungszuschuß zum steuerpflichtigen Einkommen dazu?
Muss ich auf den Zuschuß Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegeversicherung und Einkommenssteuer bezahlen? Oder nur auf das Einkommen, dass ich ansonsten habe und der Gründungszuschuß käme dann quasi auf mein netto drauf?
Ich hoffe, ich hab das verständlich formuliert.
Viele Grüße
ballroomy
Gründungszuschuß
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Beitrag von ballroomy - 23.09.10 - 09:20 Uhr
Beitrag von lebelauter - 23.09.10 - 10:00 Uhr
ich lege Dir mal das Einkommsteuergesetz ans Herz... dort ist in § 3 geregelt, was alles steuerfrei ist .-)
Darüber hinaus empfehle ich eine beratung bei IHK/HWK, den Gang zum Steuerberater und die Lektüre der GründerZeiten.
Grüße
LL
Beitrag von lebensfragen - 23.09.10 - 21:28 Uhr
Hallo,
mit Gründungszuschuss meinst Du den Gründungszuschuss, den man vom Arbeitsamt erhält, wenn man sich selbständig macht?
In diesem Fall erhältst Du zusätzlich zum Gründungszuschuss vom Arbeitsamt eine Pauschale für Sozialversicherungsabgaben (ich denke, es wären 300 Euro... oder so...)
Beim Arbeitsamt wissen sie die genaue Zahl.
Viele Grüße aus Franken und viel Erfolg!
