Befristeter Arbeitsvertrag....und Elternzeit!

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Beitrag von powerkatrin - 23.09.10 - 13:10 Uhr

Hallo zusammen,

vieleicht kann mir ja mal jemand weiter helfen!

Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag, wurde Schwanger und bin nun in Elternzeit!
Mein Sohn ist nun fast 15 Monate alt!
Der Vertrag ist kurz vor seiner Geburt abgelaufen und ich hab ein Arbeitszeugnis erhalten wo auch drin steht, das ich den Betrieb auf eigenen Wunsch verlassen habe!
Der AG hatte mir in der 5.SSW ein Beschäftigungsverbot gegeben
Eine Kündigung hab ich allerdings nicht bekommen, oder selbst geschrieben!

Jetzt ist es so, das ich gehört habe, das der Vertrag garnicht hätte enden dürfen? Weil ich in der Schwangerschaft unkündbar und wärend der Elternzeit genauso bin?

Wer kann mir Rat geben.....hab ich was falsch gemacht oder ist es richtig, das der Job weg ist?

Danke für eure antworten!

Lg Katrin

Beitrag von zwiebelchen1977 - 23.09.10 - 13:15 Uhr

Hallo

Er hat dich ja nicht gekündigt, dein Vertrag ist ausgelaufen, da er befristet war.

Und das ist korrekt so.

Bianca

Beitrag von miau2 - 23.09.10 - 13:15 Uhr

Hi,
du hast nichts falsch gemacht. Der AG auch nicht.

Ein befristeter Arbeitsvertrag, der ausläuft, hat nichts mit einer Kündigung zu tun.

Die wäre tatsächlich verboten gewesen - aber einen befristeten Arbeitsvertrag, der am Termin der Befristung endet ist halt nicht gekündigt, sondern ausgelaufen. Und DAS ist natürlich zulässig.

Viele Grüße
Miau2

Beitrag von kathi.net - 23.09.10 - 13:17 Uhr

Bei einem befristeten Vertrag muß man ja auch nicht kündigen. Der läuft einfach aus. Egal, ob du schwanger, in Elternzeit, krank oder im Urlaub bist.

LG Kathi

Beitrag von susannea - 23.09.10 - 16:53 Uhr

Hier wird aber so einiges zusammen geworfen. Es ist richtig, dass man in Elternzeit und während der schwangerschaft unkündbar ist, aber dein Vertrag wurde weder gekündigt, noch bist du in Elternzeit, denn das kann man nur mit AG!

Beitrag von morena76 - 24.09.10 - 15:15 Uhr

Hallo,

meiner Meinung nach kann man auch ohne AG in Elternzeit sein, war ich selbst schon, da ich auch einen befristeten Vertrag hatte und habe.

Das ein befristeter Vertrag einfach so endet ist völlig rechtens, mich macht nur die Aussage "auf eigenen Wunsch" im Arbeitszeugnis etwas stutzig, das scheint ja nicht zu stimmen.

Mein Tip: wieder einen AG suchen, beim Alten wieder bewerben oder bei einem Anderen!;-)

LG ~Sara