Wie kann ich mich dann überhaupt wehren oder unternehmen?

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Beitrag von kleinezicke1974 - 24.09.10 - 05:57 Uhr

Guten Morgen an euch alle,

also, kurz zu meiner Situation. Ich bin allein erziehend mit zwei Kindern. Ich bin gelernte Hotelfachfrau, bin aber wegen der Arbeitszeiten als Zimmermädchen auf 400 Euro Basis eingestellt. So, jetzt ist es so, dass ich extrem viel Überstunden mache. Vor zwei Tagen wurde nun eine liebe Arbeitskollegin gekündigt (sie ist Vietnamesin). Ihr wurde gekündigt, da sie am Freitag frei haben musste wegen einer Hochzeit. Sie hatte auch einen Zettel ins Fach der Chefin gelegt. Sie wurde aber am Freitag zum Arbeiten eingetragen. Daher hat sie nachgefragt, warum, da sie doch frei bräuchte. Da sagte ihr die Chefin, dass sie jetzt mehr Zeit für ihre Familie hätte und sie nicht mehr kommen brauche. So, jetzt bekam sie aber einen Brief von dem Hotel, in dem drin stand, dass sie selbst gekündigt hätte mit Angabe der Zeugen (Chefin und Restaurantleiterin, die immer zur Chefin hält). Was aber nicht stimmt, da eine Auszubildende die Situation mitbekommen hat. Ich erzähle euch das so genau, da ich noch einen kleinen Teil Hartz 4 bekomme, da ich nicht genug verdiene und wenn die Chefin das mit mir genauso macht, bekomme ich ja 3 Monate kein Geld von der ARGE und weiß dann nicht, wie ich leben soll...Ich habe im Moment das Gefühl, dass ich die nächste bin, die sie kündigt, da ich die letzte wurde, die eingestellt wurde (vor einem Jahr) und sie mich ständig 5 Tage die Woche arbeiten lässt, obwohl ich nur Aushilfe bin (also 14.5 Std. die Woche) und eigentlich nur 3 Tage arbeiten kann. Wenn ich also freundlich nachfrage, vielleicht kündigt sie mir auch und stellt es dann so hin, dass ich gekündigt habe? Was kann man dann dagegen tun, wenn man keine Zeugen hat????

Danke euch vielmals. Bin ziemlich geschockt über die ganzen Umstände dort. Gibt ja noch vieles mehr.

LG von Charlotte

Beitrag von nick71 - 24.09.10 - 07:23 Uhr

"Die Kündigung durch den Arbeitnehmer muss schriftlich erfolgen. Seit dem 1. Mai 2000 ist eine fristgerechte oder fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich erklärt wurde.

Eine mündliche Kündigung durch den Arbeitnehmer führt nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Will der Arbeitnehmer an seiner mündlich geäußerten Kündigung festhalten, muss er sie erneut schriftlich erklären."

Quelle: http://www.vnr.de/b2b/steuern-buchfuehrung/controlling/die-kuendigung-durch-den-arbeitnehmer.html

Beitrag von king.with.deckchair - 24.09.10 - 07:31 Uhr

"bekomme ich ja 3 Monate kein Geld von der ARGE"

Das stimmt nicht. Es wird "lediglich" deine Regelleistung um 30 % (107,- €) gekürzt. Schlimm genug, klar. Aber es ist nicht so, dass du/ihr dann gar nichts mehr bekommt.

Und wie die Vorposterin sagt, die Kündigung durch den AG muss schriftlich erfolgen. Wenn sie dir mündlich kündigt, weist du sie darauf hin, dass du das schriftlich möchtest. Und solange ein solche Kündigung nicht vorliegt, gehst du weiter zur Arbeit (= bietest deine Arbeitskraft an). Nötigenfalls jeden Morgen und immer so, dass es jemand mitbekommt.

LG
Ch.

P.S. Ggf. würde ich den Sachverhalt jetzt schon mal der ARGE schildern und um Hilfe bitten, einen anderen Job zu finden.

Beitrag von demy - 24.09.10 - 08:13 Uhr

Hallo,
warum sollte die Regelleistung überhaupt um 30% gekürzt werden wenn der AG kündigt?

Verstehe ich gerade nicht so ganz, stehe da grade auf dem Schlauch.

Gruß
Demy

Beitrag von nick71 - 24.09.10 - 13:16 Uhr

Sie hat ja die Befürchtung, dass ihr AG behaupten könnte, dass sie (mündlich) selber gekündigt hat. Und dann gibts m.W. ne Sperre o.Ä.

Beitrag von king.with.deckchair - 25.09.10 - 08:47 Uhr

"warum sollte die Regelleistung überhaupt um 30% gekürzt werden wenn der AG kündigt"

1. Siehe nick71
2. Könnte der AG es ja auch so drehen, dass er äußert, er habe sie wegen vertragswidrigen Verhaltens gekündigt.

Beitrag von kati543 - 24.09.10 - 08:50 Uhr

Sie soll weiterhin JEDEN Tag auf Arbeit erscheinen und sich dort bescheinigen lassen, dass sie da war. Des weiteren würde ich ein Schreiben aufsetzen (lassen - Anwalt), dass keine Kündigung geschrieben wurde, je ausgesprochen wurde,... und Kündigungen generell der Schriftform bedürfen. Außerdem würde ich verlangen, dass das auch in der Personalakte steht. Sie soll sich einen Anwalt nehmen. Dort arbeiten wird sie sowieso nicht mehr. Und sie sollte sich mal beim Arbeitsamt melden und ihren Fall dort schildern.

DU solltest dich da komplett heraus halten.