Arbeiten ohne Verdienst wg. Selbständigkeit,darf man das 15 Std./Woche

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Beitrag von superstar01 - 24.09.10 - 15:34 Uhr

Hallo, ich bin ein problematischer Fall und bei keiner Behörde kann man mir helfen!?!?

Ist es richtig, dass ich beim Elterngeldbezug trotzdem bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten kann? Ich arbeite aber derzeit nicht gewinnbringend, denn ich versuche Kunden zu akquirieren und z.B. Englisch zu lernen, um dann Jobs zu bekommen. Ich bin quasi zuhause, verdiene aber null Euro.
Kann dann die Elterngeldstelle meckern, weil ich 15 Stunden Arbeit angebe (muss ich mindestens für den Gründungzuschuss).

Hoffe, Ihr versteht mein Problem und könnt mir helfen.

Falls jemand auch in der Elterngeldzeit den Gründungszuschuss bekommen hat, bin ich dankbar für ein Anschreiben in der VK!!!

Danke und einen schönen Tag, trotz Regen...

Beitrag von lebelauter - 24.09.10 - 15:39 Uhr

der elterngeldstelle musst du angeben, wie hoch du dein einkommen SCHÄTZT.

Du gibst dann nach besten wissen 0 € an, wenn das tatsächlich so ist.

wenn das kalendejahr vorbei ist und die einkommsteuerbescheide verschickt werden, möchte die elterngeldstelle natürlich wissen, vielek du tatsächlich verdient hast. dann musst du eine kopie vom Eimkommensteuerbescheid der elterngeldstelle schicken.

wenn du was verdient hast, kann es sein, dass du elterngeld zurückzahlen musst.

LG

Beitrag von kati543 - 24.09.10 - 16:00 Uhr

Du willst ausgerechnet in der Elternzeit eine Firma gründen. Hast du diesen ganzen Kram, der dann auf dich zukommt schon mal gemacht? Es geht bei Selbstständigkeit nicht um deinen Verdienst, sondern um deinen Gewinn.
Ich kenne einige Behörden, die Probleme machen werden - aber die Elterngeldstelle ist keine davon. Das Finanzamt z.B. mag es gar nicht, wenn man eine Firma gründet und keinen Gewinn macht.
Ist denn die Kürzung des Elterngeldes geringer als der Gründungszuschuß? Wäre es nicht besser, die Firma erst im 2. Jahr zu gründen?

Beitrag von lebelauter - 24.09.10 - 18:41 Uhr

das finanzamt wird ihr ohne probleme für mehrere jahre eine gewinnerzielungsabsicht bestätigen... erst wenn sie nach 4,5,6 jahren noch immer keinen gewinn macht, dann wird ihr eine liebhaberei unterstellt...

Beitrag von lisasimpson - 25.09.10 - 18:23 Uhr

du darfst - wie jeder andere auch- 30 stunden pro woche (maximal) arbeiten (wieso kann dir das niemand beantworten-. versteh ich nicht?)
was du verdienst wird auf dein elerngeld angerechnet- wen ndu 0€ verdeinst dann ist das eben so.
wie das mit dem gründerzuschuß ist, weiß ich nicht- evtl. wird der dir angerechnet
bist du schon über dem berechnungszeitraum für das elterngeld (12 plus 2 monate) hinaus, dann ists egal, was du verdienst, es wird nicht angerechnet (auf evtl. noch auszuzahlendes gesplittetes eg)

lisasimpson