Hallöle,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Berechnung des Kindesunterhalts.
Mein Mann hat eine 16-jährige Tochter aus erster Ehe, die derzeit fertig ist mit der Schule, allerdings keinen Ausbildungsplatz gefunden hat und wir daher ganz normal vollen Unterhalt nach DD-Tabelle bezahlen.
Nun bekomme ich in etwa 4 Wochen ein gemeinsames Kind mit meinem Mann und daaaaamaaals (lang ist's her) bei der Berechnung der Unterhaltshöhe, sagte unsere Anwältin, dass man durch ein gemeinsames Kind gegebenenfalls eine Stufe tiefer rutscht in der Tabelle.
Leider ist es nun so, dass mein Mann seit Juni ALG 1 bezieht und wir uns keine Rechtschutzversicherung und somit auch die Anwältin nicht mehr leisten können...daher hier die Frage an euch....vielleicht weiß das ja jemand? Es macht im Monat zwar dann auch "nur" 15 EUR aus, aber derzeit sind wir auch über diese 15 EUR dankbar.
Liebe Grüße,
Mareike
Berechnung Kindesunterhalt, kennt sich jemand aus?
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Beitrag von mareikehm - 24.09.10 - 15:46 Uhr
Beitrag von kati543 - 24.09.10 - 15:52 Uhr
Wenn dein Mann derzeit ALG1 bezieht, wird er wahrscheinlich bereits jetzt weniger zahlen müssen. Er muß nicht zum Anwalt gehen, das festlegen zu lassen. Das kann auch das Jugendamt. Ansonsten ist es für deinen Mann doch sicherlich besser, einmal Geld in eine Anwältin zu investieren, anstatt monatlich zu viel zu zahlen.
Unterhalt richtet sich immer nach dem derzeitigen Einkommen - und ALG1 ist nun mal weniger, als sein vorheriges Einkommen, nach dem der Unterhalt berechnet wurde.
Wenn die Mutter des Kindes zustimmt, könnt ihr auch den Unterhalt selber nach der Düsseldorfer Tabelle ausrechnen.
Beitrag von mareikehm - 24.09.10 - 16:01 Uhr
Hallo,
lieben Dank für deine Antwort.
Leider zahlt er immer noch genauso viel Unterhalt wie vorher, da vor seiner Arbeitslosigkeit die PKV, die Riester, die Werbungskosten etc. pp. das Netto stark bereinigt hatten.
Ich dachte, das JA macht das nur für den Unterhaltsberechtigten und nicht für den Unterhaltspflichtigen? Sonst wäre das natürlich die beste Lösung.
Die Mutter...nun ja, sagen wir mal, ich hätte es bei ihr gern rechtlich astrein.
Als letzter Gang bleibt dann wohl nur der Biss in den sauren Apfel, also der Gang zum Anwalt.
Beitrag von kati543 - 24.09.10 - 16:32 Uhr
Trotzdem wird doch dein Mann jetzt sicherlich wesentlich weniger Netto heraus bekommen, als vorher. Das JA arbeitet immer im Interesse des Kindes und jeder der 3 Parteien kann eine Neuberechnung des Unterhaltes verlangen.
Beitrag von mareikehm - 24.09.10 - 16:40 Uhr
Wie gesagt, bereinigt lagen wir am oberen Rand der einen Stufe. Und nun liegen wir ganz am unteren Rand...auf jeden Fall hat sich an der Unterhaltshöhe nichts geändert.
Aber zum JA werden wir mal gehen! Lieben Dank für den Tipp!!
Beitrag von elsa345 - 24.09.10 - 18:15 Uhr
Geht zum Anwalt und beantragt gleich PKH, müßte Deinem Mann nämlich zustehen. Das JA wird nicht freiwillig den Titel ändern. Dein Mann hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit und darauf berufen die sich in diesem Fall IMMER.
Gruß
Beitrag von kati543 - 24.09.10 - 18:18 Uhr
Sie hat nicht behauptet, dass kein Unterhalt mehr gezahlt werden soll, sondern nur nicht mehr so viel.
Beitrag von grundlosdiver - 24.09.10 - 22:23 Uhr
Rechtsschutzversicherungen zahlen keine Familiengerichtsangelegenheitem!
Holt Euch einen Beratungsschein beim Amtsgericht und lasst Euch vom Anwalt beraten/ vertreten!
