Hi Ihr Lieben,
habe Fragen zum Kindergeld, die ich mit googeln nicht beantwortet kriege:
1. Ist es egal, welcher Elternteil es beantragt (bei Verheirateten)? Bei Kind 1 hab ich es beantragt.
2. Woran erkenne ich den Zahlungstermin? Das hat doch irgendwas mit der Nummer zu tun, oder? Haben nämlich einen Familienkassenwechsel und immer noch kein Geld für September für unseren Großen drauf. Bisher bekamen wir es am 20. des Monats. Frage mich gerade, wo es bleibt und ob ich die erinnern muss.
3. Muss man die Günstigerprüfung bei der Steuererklärung extra beantragen oder machen die das automatisch?
Kennt jeman die Verdienstgrenzen? Bei einem Kind sind es 63.000 Euro (Verheiratete/Jahreseinkommen). Wie siehts mit 2 Kindern aus? Da finde ich keine Zahlen im Netz...
Danke!
LG, Nele
Fragen zum Kindergeld
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Beitrag von nele27 - 25.09.10 - 13:07 Uhr
Beitrag von nightwitch - 25.09.10 - 13:20 Uhr
Hallo,
zu 1. Ja, es ist egal, wer das Kindergeld beantragt. Intelligenterweise sollte man aber bei mehreren Kindern einen Antragsteller nehmen, weniger Papierkram und leichter zu handhaben 
zu 2. Es liegt an der Endziffer. Bei mir ist es zum Beispiel die 2. Hier kannst du sehen: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Publikation/pdf/Ueberweisungspla-zweites-Halbjahr-2010.pdf wann die Anweisungen jeden Monat erfolgen. Je nach Bank hat man es dann ein oder zwei Banktage später auf dem Konto (bei mir einen Tag später, fällt der Tag auf einen Freitag, so habe ich das Geld Montags).
zu 3 kann ich dir leider auch nichts sagen 
Lieben Gruß
Sandra
Beitrag von nele27 - 25.09.10 - 13:26 Uhr

Wir haben die 8 - also weiterhin der 20. des Monats laut dem Link. Mmmh, dann ist es wohl nicht angewiesen worden, hätte ja sonst drauf sein müssen...
LG
Beitrag von nightwitch - 25.09.10 - 13:38 Uhr
Hallo,
in dem Falle würde ich Montag einfach mal anrufen und nachfragen.
Gruß
Sandra
Beitrag von mrsviper1 - 25.09.10 - 13:21 Uhr
Hallo,
Da steht alles wasdu wissen willst
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html
Lg Tina
Beitrag von nele27 - 25.09.10 - 13:26 Uhr
Oh, danke ... da war ich wohl zu doof zum googeln
Beitrag von mrsviper1 - 25.09.10 - 13:43 Uhr
Manchmal sieht man halt den Wald vor luter Bäume nicht mehr.
Beitrag von lebelauter - 25.09.10 - 13:56 Uhr
Hallo,
jeder Elternteil, in dessen haushalt das Kind lebt, darf Kindergeld beantragen.
manchmal (insbesondere dann, wenn einer der partner schon kinder aus früheren beziehungen hat) kann es sinnvoller sein, wenn der, der die meisten Kinder hat, das Kindegeld beantragt, auch wenn er für einige Kinder kein Kindergeld bekommt (weil dies der Mutter zusteht). Diese Kinder zählen dann als "Zählkinder" und so gibts unter umständen für weitere Kinder mehr Kindergeld.
zahlunsgtermin hängt von der letzten Ziffer ab, je höher diese ist, desto später im monat wird das Kindergeld angeiwesen.
ich hab zum beispiel ne 4 hinten und habs Kindrgeld immer am 12. /13. auf dem konto.
hier siehst du die zahlunsgtermine:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Publikation/pdf/Ueberweisungspla-erstes-Halbjahr-2010.pdf
Die Günstigerprüfung macht das FA von amtswegen, Du musst das nicht beantragen. Prüfen (!) solltest Du jeden bescheid dennoch eingehend.
LG
