Kindesunterhalt

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Beitrag von konna - 25.09.10 - 14:25 Uhr

Hallo Muddis und Papis.
Meine Tochter ist jetzt 5 jahre alt und der Papa bezahlt den Mindestunterhalt von 205 Euro,meine Frage ist nun ob das so Richtig ist weil ne Arbeitskollegin mir gesagt hat das das viel zu wenig ist.
hab in der Düsseldorfer Tabelle geguckt und da steht was von über 300 Euro.

lg Konna#winke

Beitrag von krokolady - 25.09.10 - 14:46 Uhr

Die Tabelle sind nur "Richtwerte"

Es wird halt das Jahreseinkommen des Vaters genommen......davon wird sein Selbstbehalt abgezogen, zusätzlich noch die berufsbedingten Aufwendungen die ( glaub ich) bis zu 150 Euro im Monat betragen können.
Und Hälfte des Kindergeldes steht ihm ja auch zu.

Wann wurde denn das letzte mal berechnet?
Du hast das Recht alle 2 Jahre den Unterhalt neu berechnen zu lassen!

Beitrag von konna - 28.09.10 - 10:14 Uhr

morgäähhhhhhhhhn!
wo lässt man denn den unterhalt berechnen?wusste gar nicht das man das überhaupt kann.
da mein ex und ich uns nur über sms unterhalten(was aber nicht an mir liegt!!!!)weiss ich gar nichts über seine einkünfte,nur das ersich selbständig gemacht haben soll als versicherungsfritze.
oh man mir geht es nicht darum das ich ihn arm machen will,aber seinetwegen musste ich jetzt privatinsolvenz anmelden,und alle kosten wie kindergarten,tagesmutter(bin voll berufstätig),mittag und frühstücksgeld usw bezahle ich aus eigener tasche.


lg konna

Beitrag von krokolady - 28.09.10 - 12:21 Uhr

Du suchst Dir nen Anwalt, dazu beantragst Du Beratungshilfe.....wird der Anwalt Dir alles erklären.
Dann fordert der Anwalt Deinen Ex auf seine Einkünfte offen zu legen.....also Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate. Anhand des Jahreseinkommen wird dann der Unterhalt berechnet.

Weigert Dein Ex sich seine Einkünfte offen zu legen wirds übers Gericht laufen......

Beitrag von hedda.gabler - 25.09.10 - 16:27 Uhr

Hallo.

Die Düsseldorfer Tabelle hat sich am 1.01.2010 geändert.
Der Mindestunterhalt beträgt jetzt 225,- (317,- abzüglich halbes Kindergeld).
Wenn der Unterhalt tituliert ist, hätte der Kindsvater schon ab dem 1.01. den erhöhten Unterhalt zahlen müssen.

Gruß von der Hedda.

Beitrag von windsbraut69 - 26.09.10 - 09:16 Uhr

Von den "über 300 Euro" mußt Du noch das hälftige Kindergeld abziehen!

LG