Bügeln - Minijob?

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Beitrag von dany2308 - 25.09.10 - 20:01 Uhr

Hallo ihr Lieben,

da ich gerade beruflich ziemlich eingespannt bin, aber noch Zeit für meine Familie haben will, würde ich gerne einige Haushaltsdinge "auslagern".

Bei uns im Supermarkt hängen immer mal wieder Zettel aus von Frauen, die bei sich daheim Bügelwäsche, Näharbeiten etc. erledigen.

Das würde ich gerne in Anspruch nehmen, aber es würde mich interessieren, wie das mit der Bezahlung bzw. der Versteuerung aussieht.

Minijob anmelden geht ja nicht, wenn sie's bei sich daheim machen und nicht in meinem Haushalt. Also kann ich nicht nachprüfen, ob die Dame dann den Verdienst versteuert, aber ich will natürlich keinen Ärger kriegen, falls sie's nicht tut und das mal rauskommt.

Wie ist das denn rechtlich gesehen?

Liebe Grüße,
Dany

Beitrag von tragemama - 25.09.10 - 22:12 Uhr

Hallo Dany,

Du hast einen Denkfehler, nämlich mit dem Arbeitsort. Meine Haushaltshilfe arbeitet auch teilweise zuhause, ob sie ihren Verdienst versteuert, interessiert ich nicht. Abgesehen davon muss ein 400-Euro-Job nichtmal versteuert werden, soweit ich weiß.

Es gibt das "Haushaltsscheckverfahren" für haushaltsnahe Beschäftigungen, da musst Du nur eine pauschale Sozialversicherung von - ich meine - 12,5 % bezahlen zum Nettolohn. Ich hab mich da bei meinem Steuerberater schlau gemacht.

Alles Gute,
Andrea

Beitrag von dany2308 - 25.09.10 - 22:22 Uhr

Hallo Andrea,

danke für den Tipp, da werde ich mal bei der Minijobzentrale nachfragen. Auf deren Seite heißt es nämlich immer nur "Minijob IM Privathaushalt",
und zwar explizit:

"Ein Minijob im Privathaushalt liegt vor, wenn von einem Arbeitnehmer in einem privaten Haushalt Tätigkeiten verrichtet werden, die normalerweise durch Familienmitglieder erledigt werden. Der Gesetzgeber spricht von haushaltsnaher Dienstleistung. Damit sollen alle Tätigkeiten wie die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung, die Gartenpflege sowie die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, Kranken, alten Menschen und pflegebedürftigen Personen erfasst werden. "

Das klang für mich so, als ob es bei mir daheim sein müsste.

Aber wenn's auch anders geht, umso besser :-)

Liebe Grüße,
Dany

Beitrag von lisasimpson - 25.09.10 - 22:37 Uhr

diese frauen bieten dir eine dienstleistung an- du kannst von Ihnen eine rechnung fordern mir ihrer steuernummer- ob du sie als haushaltsnahe dienstleistung absetzen kannst weiß ich dann nicht, aber du bsit auf der sicehren seite- ob sie das einkommen versteuern und wie sie sich ersicehrn ist dann nicht dein problem- ist es ja auch nicht bei der pizzaria, bei der du deine pizza bestellst oder beim Supermarkt um die ecke..

lisasimpson