Azui kündigt fristlos - was genau umfasst §23 also Schadenersatz

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Beitrag von kawatina - 25.09.10 - 21:43 Uhr

Hallo,

nehmen wir mal an ein Azubi (18)frisch im 2. Lehrjahr kündigt fristlos, weil ihm Berufsschullehrer, welche er in seiner Not ins Vertrauen zog gesagt haben das seine betriebliche Ausbildung ja grottenschlecht sei - also so schlecht, das sie so einen Fall noch nie hatten.

Auch was das Verhalten der beiden Chefs /Ausbilder angeht.
Beide Lehrer rieten unbedingt sofort zur IHK zu gehen. In so einem Fall wäre auch ein Gespräch mit dem Chef überflüssig - man hat es denoch versucht,die Mißstände offen zu legen was in einem Rauswurf von Mutter (seelischer Beistand - aber kein stiller#rofl) und Sohn endete
Beide wurden des Geländes verwiesen und ihnen wurde demonstrativ die zwei Türen vom Ausbilder /Juniorchef geöffnet Irgendwas von "...und jetzt raus" soll auch gefallen sein.

Muss der Azubi eigentlich nach einem Verweisen des Geländes noch zur Ausbildung erscheinen?#kratz

IHK Ausbildungsberater wurde informiert - leider war am WE keiner da.
Nur die Zentrale war besetzt und hat gewisse Ratschläge gegeben

Gründe die Ausbildung zu beenden gibt es reichlich und beide Eltern stehen hinter dem Azubi - und diese sind streng, was eine Ausbildung angeht!

Gehen wir also weiter davon aus, das der Azubi fristlos kündigt, weil er es keinen Tag mehr dort aushält und er wichtige Gründe ( ua.Ausbildungsziel stark gefährdet) hat
Gehen wir mal davon aus, der Arbeitgeber klagt (wobei der dafür viel zu geizig sein dürfte) auf Schadenersatz.

Frage:
Was genau kann er denn einklagen?

Arbeitsmittel hat er keine angeschafft, die in der Firma nicht weiterzuverwenden wären - die zwei notwendigen Lehrgänge ( die Fertigkeiten werden im Betrieb nicht vermittelt und müssen den extern erlernt werden) für die Zwischenprüfung und die Grundlagen für das erste Lehrjahr hat er nicht veranlasst.

Einen Arbeitsausfall kann er laut eines Bekannten, der auch in der Gewerkschaft ist nicht fordern, weil der Azubi lernen/augebildet werden soll und nicht gewinnbringend "arbeiten"
Aufhebungsvertrag wird er AG sicher nicht unterzeichnen - vielleicht wenn er Druck von IHK und möglicherweise Gewerkschaft, in die der Azubi eintritt, bekommt

Nun ja, vielleicht weiß hier ja einer, was genau der Arbeitgeber einklagen könnte?

Man könnte sicher auch sagen ein 18 Jähriger muss sich allein helfen und durch setzen.
Aber wie es nunmal so ist, ist nicht jeder stille freundliche18 Jährige ein mutiger Redner, sondern manche müssen noch etwas nachreifen - wie ein guter Camembert....

LG
Tina

Beitrag von vwpassat - 25.09.10 - 21:54 Uhr

Ich würde hier nicht vorschnell kündigen, evtl. gibt es ja doch die Chance, dass ein anderer Betrieb mithilfe der IHK (Wobei ich mir von diesem Verein auch nicht allzuviel erhoffen würde, viell. sind die aber jetzt auch etwas mehr bei der Sache.......) gefunden werden kann, wo er die Ausbildung weitermacht.

Was mich etwas verwundert, Mutter und Sohn (was ich jetzt erstmal nicht schlimm finde bei nem frischen 18-jährigen) werden nach einem Gespräch "rausgeworfen" ?????

Was ist denn da alles vorher passiert?



Zu Deiner eigentlichen Frage: Hier gehe ich stark davon aus, dass der Betrieb nicht im Geringsten daran denken wird. Der Schuss kann nämlich auch gewaltig nach hinten los gehen. Also wo kein Kläger, da kein Richter.

Beitrag von hinterwaeldlerin09 - 25.09.10 - 22:00 Uhr

Hä?

Du schreibst das so komisch...ist schwer zu verstehen...?

Der Azubi will FRISTLOS kündigen, weil ein Berufsschullehrer ihm zugestimmt hat, dass seine Ausbildung grottenschlecht ist?

Das rechtfertigt doch keine FRISTLOSE Kündigung!

IHK wurde erst am Wochenende informiert, aber es war keiner da??

Wenn der Azubi so leidet, und er Angst hat vor Schadensersatzforderungen, sollte er sich am Montag KRANK SCHREIBEN lassen und sich dann in Ruhe über seine Rechte und Pflichten informieren, in Gewerkschaft eintreten, sich da beraten lassen, mit IHK-Ausbildungsberater sprechen, etc. etc. Kündigen erst, wenn nichts anderes geht. Auf gar keinen Fall FRISTLOS.

lg die hinterwäldlerin

Beitrag von puffie - 25.09.10 - 23:10 Uhr

Hallo Tina,

er soll sich am Montag erst einmal krankschreiben lassen. Dann sollte er schnellstens zur IHK gehen und mit dem Ausbildungsberater über seinen Fall sprechen. In der Regel wird die IHK erst einmal mit dem Ausbildungsbetrieb sprechen und eine Lösung finden. Er sollte auf keinen Fall selber kündigen.
Man sollte auch bedenken, dass es anders herum, also der Azubi passt nicht, auch nicht sein wird, dass der Ausbilder dem Azubi kündigt.

lg Torsten

Beitrag von kawatina - 26.09.10 - 14:24 Uhr

Hallo

zuerst einmal vielen Dank für die vielen Antworten.

Eigentlich geh es ja weniger um das warum, sondern für den Fall, das man fristlos kündigt. Aber egal.
Ich kopiere mal den Text, der an die DGB Jugendberatung gegangen ist:

"Hallo
Ich bin bereits 18 und war heute mit meiner Mutter im Betrieb. Diese wurde dann nach drei Minuten raus geworfen, bzw. man hat sie zur Tür geleitet. Angeblich wäre sie zu laut. Ist bei ihr aber normaler Ton.

Raus geworfen wurden wir ja erst, als meine Mutter nach Berichtsheft
die Tätigkeiten aufführte, die oft die gesamte Arbeitszeit von 7 1/2 Stunden umfassten und mit der Ausbildung nichts zu tun hätten. Meine Mutter hat bereits selber Lehrlinge ausgebildet, mein Vater ist Meister im Handwerk. So ein wenig kennen die sich also auch aus.

Problem:
ich habe mehrfach Ärger bekommen weil ich vor oder nach der Berufsschule nach Ansicht meines Chefs und seinem Sohn/Ausbilder zu lange für die Fahrt brauche und ich mich daheim -liegt auf dem Weg- umziehe.
Ich gehe Donnerstag 1/2 Stunde morgens in den Betrieb und Freitag nachmittag für 1 Stunde.
Mein Arbeitgeber hat ausgerechnet, das ich insgesamt 40 Minuten an den zwei Tagen zu viel Zeit mit Bussen und Bahnen vertrödel.
Er glaubt mir nicht, wenn Busse verspätet kommen oder die Schwebebahn defekt ist
Wegen der strittigen 40 Minuten wurde ich regelrecht von den Chefs bearbeitet.
Der Seniorchef sagte, das er mir meine "Freizeit" nicht bezahle!

Es ist aber nunmal so, das mind. 45 Minduten brauche - meist 1 Stunde.
Wenn demnächst die Schwebebahn wieder wegen Reparaturarbeiten ausfällt und ich auf die Busse ausweichen muss, ist Dauerärger vorprogrammiert.
Ich bekomme also an zwei Tagen in der Woche regelmäßig massiv Ärger und muss vor den Chefs stramm stehen. Für die Fahrzeiten von Bussen und Bahnen kann ich doch nichts.

Mein Berufsschullehrer , den ich ins Vertrauen zog, meint das ich so schlecht ausgebildet sei und mir ja die Lehrgänge fehlen, das ich zum derzeitigen Zeitpunkt die Zwischenprüfung nicht packen würde.
Für den letztmöglichen Kurs bin ich natürlich wieder nicht angemeldet.
Die notwendigen Kenntnisse Grundkurs Metallverarbeitung im ersten Lehrjahr wurde mir auch nicht vermittelt. 12 Wochen laut Ausbildungsverordnung und in dem 1 .Ausbildungsjahr habe ich nie im Metallbereich gearbeitet.
Das einzige metallische was ich in den Händen hielt, war der Schneeschieber im Winter.
Auch im Kunststoffbereich habe ich ungenügende Kenntnisse und statt zu produzieren und die Maschienen zu warten, bearbeite ich nur die Endprodukte.
Die Arbeit wurde bevor ich eingestellt wurde, von einem ungelernten Produktionshelfer erledigt.

Ich muss ausbildungsfremde Tätigkeiten ausführen - also eigentlich mache ich nur Produktionshelferarbeiten.
Vom ersten Lehrjahr wurde mir nach Ausbildungsverordnung/Ausbildungsrahmenplan max. 10 % beigebracht.

Einen betrieblichen groben Ausbildungsplan habe ich nie erhalten.
Den hat in meiner Berufsschulklasse jeder, weil der wohl auch vorgeschrieben ist, damit mein seinen Kenntnisstand ermitteln kann.

Frage ich nach, was und warum etwas nicht durchgeführt wird, fallen die beiden Chefs direkt über mich her und machen mich regelrecht fertig.
Es hat keinen Zweck dagegen an zu reden, noch sich zu wehren, das macht es nur schlimmer.

Laut Aussage vom Chef hat er Ermessensspielraum und er würde mir das noch lehren
Dann bekomme ich wöchentlich Hausaufgaben, die ich seit Anfang an der Ausbildung zu erledigen habe - in meiner Freizeit. Mache ich diese nicht gibt es erneut Ärger! Dafür gehen zwischen 1- 4 Stunden drauf -unbezahlt.
Das ist doch immerhin meine Freizeit.

Der Berufsschullehrer fand das unmöglich. Ich bin einer der besten Berufsschüler des Jahrgangs und brauche laut ihm keine Nachhilfe von einem Möchtegernhilfslehrer.

Mein Ausbilder/Chef sitzt immer im Büro und der Meister ist offiziell nicht mein Ausbilder. Somit werde ich eigentlich nie von einem Ausbilder
betreut oder angeleitet.

Dann muss ich ständig Poduktionshelfer spielen und bekomme dann immer richtig Ärger vom Chef, wenn ich die Zeit und Stückvorgaben nicht einhalte.
Das ist doch Akkordarbeit, die ich eigentlich nicht ausführen dürfte.
Wenn ich etwas sagen möchte, was mich stört, fallen beide Chefs praktisch über mich her und bearbeiten mich.
Mittlerweile trau ich mich auch nichts mehr zu sagen, weil es dann noch mehr Ärger gibt und es nichts bringt.

In der Firma wagt keiner den Mund auf zu machen - auch der Meister nicht.

Ich will dort am Liebsten gar nicht mehr hin. Eigentlich habe ich ja jetzt 2 Tage Urlaub, aber das bekommt man dort nie schriftlich. Ich befürchte nun, das mir das als unentschuldigtes Fehlen angerechnet wird.

Am Liebsten würde ich am Montag direkt zum Arzt gehen und mich erst krank schreiben lassen, bis die IHK einen Termin für mich hat.
Dort war heute leider keiner mehr zu erreichen.

Fakt ist , das ich dort nicht mehr hingehen möchte und meine Eltern unterstützen mich auch, egal wie ich mich entscheide.

Nun die Fragen:

Welche Möglichkeiten habe ich?

Ist ein Schlichtungsverfahren der IHK ratsam oder kann ich direkt wegen Ausbildungsverstoß kündigen?

Ich suche schon ganz intensiv nach einer neuen Stelle und würde auch das erste Lehrjahr wiederholen, wenn es nicht anders geht.
Gelernt habe ich ja schließlich nichts.
Ist es überhaupt angebracht zu kündigen?

Oder kann ich nach einem Schlichtungsverfahren oder Arbeitsgerichtsverfahren zu meinen Gunsten Schadenersatz für das verlorene Ausbildungsjahr verlangen.

Wie geh ich vor und was könnt ihr mir raten ?

Ich habe nur noch Kopf und Bauchschmerzen und habe echt Angst zur Arbeit zu gehen, weil die nach Aussage der Mitarbeiter einen bei Problemen noch ewig
fertig machen."

Grüße

So verhält es sich.
Der emotionale Druck und die ständigen Gängeleien und Motzereien der Chefs belasten den Azubi enorm

Ich drücke es mal ganz einfach aus - also nach meinem erlernten Beruf:

Ein Auszubildender wird als Metzger ausgebildet.
Er soll also lernen, wie man Tiere fachgerecht erlegt,Wust herstellt und vieles ander mehr.

Im ersten Lehrjahr stellt man ihn aber jeden Tag in den Verkaufsraum und er muss die fertige , nicht von ihm hergestellte Ware wiegen, verpacken und verkaufen.
Nach einem Jahr weiß er immer noch nicht, wie man ein Tier zerlegt oder Wust/Wurstwaren her stellt und es ist nicht ab zu sehen, wann er es je gezeigt bekommt.
Das betriebliche fachliche Wissen fehlt ihm komplett.

Ist das dann ein noch ein Metzger- Azubi oder ein Verkäufer in einer Metzgerei?

LG
Tina

Beitrag von kati543 - 26.09.10 - 19:32 Uhr

Der Brief ist sehr unglücklich geschrieben (man erwähnt nicht die Sachen, die man eventuell falsch gemacht hat als erstes). Dein Bekannter hat sich auch nicht gerade perfekt benommen. Aber naja... Also richtig wäre es gewesen, wenn er erst zur IHK (ist für ihn nicht die HK zuständig?) geht und dort mit dem zuständigen Berater spricht. Dann sucht man eine Lösung mit der Kammer und nicht mit der Berufsschule. Und vor allem zieht man seine Mutter da nicht mit rein. Als Lehrling ist er fast unkündbar. Wenn also das Ausbildungsverhältnis beendet wird, dann nur, weil ihm entweder gravierendes Fehlverhalten vorgeworfen wird oder weil er kündigt. Die 3. Möglichkeit wäre, dass die Kammer dem Betrieb die Erlaubnis entzieht, auszubilden. Dann würde die Kammer sich auch darum kümmern, dass er einen neuen Ausbildungsplatz bekommt. Ich kenne Unternehmen, die schon diese Erlaubnis entzogen bekommen haben - das wird wirklich gemacht. ABER dazu muß das der Kammer eben alles bekannt sein. Berufsschullehrer sagen das in der Regel nicht weiter.