Ab wann Anspruch auf Hartz IV-Leistungen?

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Beitrag von martha13 - 25.09.10 - 23:53 Uhr


Hallo,
habe mit meinem Mann mal diskutiert. Folgende Frage.
Angenommen wir haben in z. B. 1 Jahr eine Immobile abbezahlt. Z. B. in Höhe von 120.0000 €. Dann würden wir plötzlich hilfebedürftig.

1. Müssen wir dann die Immobilie verkaufen, auch wenn sie von der Größe und Ausstattung einer Mietwohnung für uns nicht zu luxurios bzw. zu groß wäre?

2. Wenn wir diese verkaufen müßten, auch wenn sie selbstgenutzt wäre, würde man uns vom Hansejob-Center vorrechnen, wie lange wir mit den 120T€ auskommen müßten (gesetzt den Fall, wir würden auch die 120T€ Verkaufserlös erhalten)?

Wenn, dann könnte man sich ja fragen wofür man ein Haus gekauft UND VIEL SAUER VERDIENTES EIGENKAPITAL reingesteckt hat. Sollte ja eine Altersvorsorge sein. Und wenn man geriestert hätte, würde einem Geld bleiben als ALtersvorsorge. Wisst ihr, was ich meine?

LG martha

Beitrag von seikon - 26.09.10 - 00:45 Uhr

Selbstgenutzes Wohneigentum muss nicht verkauft werden, sofern es angemessen ist.
Ihr würdet dann die Zinsen (nicht den Kreditabtrag) anstelle der Mietzahlung erhalten. Maximal aber in der Höhe einer angemessenen Mietzahlung.

Beitrag von ppg - 26.09.10 - 10:19 Uhr

Na, andere Leute müssen doch VOR ALG II - Bezug auch ihre Altersversicherung ( Konten, LV, Sparpläne ) bis auf das Schutzvermögen verbrauchen.

Auch sie haben sich diese Werte durch Arbeit und ansparen von versteuerten Geldern geschaffen.

Ute

Beitrag von king.with.deckchair - 26.09.10 - 10:33 Uhr

Selbst genutztes Wohneigentum in angemessener Größer IST das, das, was du "Schutzvermögen" nennst.

Beitrag von ppg - 26.09.10 - 10:56 Uhr

Ich weiß, es ging mir hierbei um diesen Passus im Ausgangstreat:

Wenn, dann könnte man sich ja fragen wofür man ein Haus gekauft UND VIEL SAUER VERDIENTES EIGENKAPITAL reingesteckt hat. Sollte ja eine Altersvorsorge sein.

Und wenn das Haus nicht angemessen ist ( z.B. die 470qm selbstgenutzte Villa auf einem Hektar Grundstück ) , dann muß diese Immobilie ja doch auch veräußert werden und der Erlös bis zur Vermögensfreigrenze verlebt werden - oder??

Ute

Beitrag von manavgat - 26.09.10 - 12:00 Uhr

Man würde in dem Fall - wenn die Immobilie nicht mehr als 120 qm hat, ALG2 bekommen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von seikon - 26.09.10 - 12:04 Uhr

Waren es nicht mehr als 130 qm?

Aber kommt ja auch auf die BG an. Wenn es sich z.B. um eine Familie mit 6 Kindern handelt, dann ist sicherlich auch ein selbstgenutzes Haus mit höherer Wohnfläche angemessen.