ALG2 Experten

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Beitrag von tessi1984 - 26.09.10 - 08:44 Uhr

Hallo

Habe Angefangen zu Arbeiten (Teilzeit) nun beziehe ich weiterhin nen Teil ALG2 - habe alles angegeben woher will die Arge denn wissen das ich 630€ Netto raushabe, bei 750€ Brutto ????? Oder ist das nur ne ca. rechnung von denen? Der Nettolohn Rechner spuckt mir 605€ aus.....

Welchen FREIBETRAG gibt es bei 750€ und 630€ Netto?????

Danke.....

Tessi

Beitrag von tessi1984 - 26.09.10 - 09:07 Uhr

Nachtrag:
Da in meinem Bescheid nen Freibetrag von 145€ steht und der ALG2 rechner im Internet mit was von 230€ (120€ soziabzüge und 30€ Versicherungspauschale) steht wenn ich Brutto 750€ und 630€ Netto Eingebe.....

Danke

Beitrag von goldtaube - 26.09.10 - 10:27 Uhr

Die Freibetragsregelung lautet 100 Euro Grundfreibetrag + 20 % vom Rest bis 800 Euro + 10 % vom Rest ab 800 Euro bis 1200 Euro bzw. bis 1500 Euro (mit Kinder).

Berechnet wird der Freibetrag vom Brutto und vom Nettogehalt wird es abgezogen.

Bei 750 Euro Brutto hast du somit einen Freibetrag in Höhe von 230 Euro.

0 bis 100 Euro = 100 Euro Grundfreibetrag
100 bis 750 Euro = 130 Euro (20 % von 650 Euro)
= 230 Euro Freibetrag

Das Netto musst du denen mitteilen und normalerweise rechnen die es auch erst an, wenn du dein erstes Gehalt bekommen hast. Denn es gilt das Zuflussprinzip. In dem Monat wo es zufließt wird es angerechnet. Das Netto steht normalerweise in deinem Arbeitsvertrag oder der Arbeitgeber füllt dir die Einkommensbescheinigung aus, da steht dann auch drin, wann er es dir zum ersten Mal zahlt. Bei einigen ARGEN muss man sogar diese Einkommensbescheinigung ausfüllen lassen vom Arbeitgeber.
Wann bekommst du denn dein erstes Gehalt?

Beitrag von tessi1984 - 26.09.10 - 12:45 Uhr

Hallo

Danke für deine Antwort.

Also ich habe am 09.09.2010 Mündlich bescheid bekommen das ich die Arbeit bekomme. Habe das sofort dem Arbeitsamt gemeldet. Eine Woche später habe ich den Arbeitsvertrag bekommen dort steht aber nur das Brutto gehalt drin. Das habe ich alles eingereicht.

Dann bekam ich letzte Woche mein Bescheid, es wurden vorsorglich das volle Monatsgehalt angerechnet. Ich bekomme mein ersten Lohn ich denke Anfang Oktober. Meine Chefin kommt am Mittwoch aus dem Urlaub und will es dann Mittwoch oder Donnerstag anweisen.
Im Arbeitsvertrag steh drin das es zum Ende des Laufenden Monats gezahlt wird,daher denke ich das sie es daher voll angerechnet haben, ich soll auch bis 4.10.10 Verdienstbescheinigung einreichen bei der Arge...

Hoffe das meine Chefin dann am Donnerstag bzw Freitag die Bescheinigung fürs Job Center ausfüllt.

Wir gesagt im Bescheid steht ein Netto von 630€ und ein Freibetrag von 145€ und der ALG2 Rechner mir auch ein Freibetrag von 230€ ausspuckt war mir das schon komisch :(

Klar ich muss so oder so alle Unterlagen sofort einreichen, da es dann "Nachgezahlt" wird ABER das dauert auch seine Zeit.


WAS PASSIERT WENN AM 30.09.2010 MEIN GEHALT FÜR SEPTEMBR EINGEHT. Und mir aber bis zum Monatsende dennoch ein Teil Geld fehlt da ja das vollangerechnete Oktober Gehalt erst ende Oktober kommt.... Gibt es da irgentwie Überbrückungsgeld...... ?


Mein Chefin kommt Mittwoch aus dem Urlaub und sagte das sie dann die Lohnzahlung fertig machen sofort.....also durch die Banklaufzeit dauert es paar Tage das ich vermute das es erst anfang Oktober kommt.


Uppps ein wenig lang geworden... bin nur ein Wenig durcheinander..

Achso meine SB sagte mir was sie Gewährt mir für September noch Fahrkosten, und ab Oktober soll ich auf der Anlage EK meinen Fahrweg zur Arbeit eintragen dann bekomme ich mehr Freibetrag ist das richtig?



DANKE.... lg tessi

Beitrag von goldtaube - 26.09.10 - 14:58 Uhr

<<Achso meine SB sagte mir was sie Gewährt mir für September noch Fahrkosten, und ab Oktober soll ich auf der Anlage EK meinen Fahrweg zur Arbeit eintragen dann bekomme ich mehr Freibetrag ist das richtig? <<

Nur, wenn deine Werbungskosten, Fahrkosten höher sind als 100 Euro und dann auch nur der Teil darüber. Fahrkosten etc. sind nämlich eigentlich schon mit dem Grundfreibetrag von 100 Euro abgedeckt.

Beitrag von tessi1984 - 26.09.10 - 16:18 Uhr

Danke weil man mir vorher sagte, das wenn ich VOR der Vertragsunterzeichnung einen Antrag auf Fahrkostenübernahme stelle das man mir für ein halbes Jahr die Fahrkosten zahlt.

Ich habe den Antrag auch vor Unterzeichnung gestellt und meine SB sagte mir nein ich soll in Punkt 5. in der Anlage EK den Fahrweg eintragen und dann bekomm ich das.

Na was ist denn nun Richtig. Ich sollte ja Unterlagen bekommen, für den Antrag auf Fahrkostengewährung habe ich aber nicht, werde wohl Morgen nochmal beim Job Center anrufen und Nachfragen.....

Danke..... und wie ist das bei dem Zuflussprinzip wenn ich das Geld doch am 30.09 bekomme also für September, kann man da Übergangsgeld beantragen oder irgentwas?


Danke Tessi.... einen schönen Restsonntag wünsch ich Dir noch